Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 11 Allgemeines zur Anlage > - Steuerpflichtiger Arbeitslohn > 2.0.3 Belegschaftsaktien / Zeile 6
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Zusammenfassung / Begriff
Belegschaftsaktien sind Wertpapiere, die - zulasten des Gesellschaftsergebnisses – unentgeltlich an Arbeitnehmer ausgegeben ausgegeben werden. Da den Arbeitnehmern dieser Vorteil "im Rahmen ihres Arbeits-/Dienstverhältnisses" zufließt, liegen hier regelmäßig Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit vor.
Die Überlassung der Belegschaftsaktien ist bis 360 € im Kj. steuerfrei (§ 3 Nr. 39 EStG).
Die Dividendengutschriften aus diesen Aktien sind Einnahmen aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer (§ 20 EStG, § 32d Abs. 2 EStG).