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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
In welchen Fällen zusätzlicher Krankenversicherungsschutz durch den Betrieb als Sachlohn unter 50 €-Regelung fällt (Geringfügigkeiten / Werte ab 1.1.2022), hat der BFH nunmehr entschieden. Schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Zusatzkrankenversicherung ab und tritt er als Versicherungsnehmer auf, handelt es sich um Sachlohn, der bis 50 € monatlich steuerfrei ist.
Dies bedeutet: Die Verschaffung von Krankenversicherungsschutz unterliegt als Sachbezug der Freigrenze i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG von 50 €. Wenn die Leistungen des Arbeitgebers die 50 €-Grenze nicht übersteigen, ist der Versicherungsschutz steuerfrei (BFH Urteil vom 07.06.2018 - VI R 13/16).