Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

1.1.4 Berechnung der Einkünfte und der Lohnsteuer

Anlage N

Die Jahreslohnsteuer wird nach dem Jahresarbeitslohn so bemessen, dass sie der Einkommensteuer entspricht. Durch den Lohnsteuerabzug ist damit die Besteuerung grundsätzlich abgeschlossen (§ 38a Abs. 2 EStG).

Die Höhe der Lohnsteuer kann einer Lohnsteuertabelle - auf der Grundlage der Steuerklassen - entnommen werden.

Im Internet lässt die Höhe der Lohnsteuer z. B. über Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministers feststellen (bmf-steuerrechner. de). 

Allerdings wird die Lohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn jeweils mit einem Zwölftel der Jahreslohnsteuer erhoben, die sich bei Umrechnung des laufenden Arbeitslohns auf einen Jahresarbeitslohn ergibt (Umrechnung auf den Jahresarbeitslohn). Der laufende Arbeitslohn z. B. für einen Monat wird folglich auf einen Jahresbetrag hochgerechnet, vom dem dann anteilig die Lohnsteuer berechnet wird (§ 38a Abs. 3 EStG). Dies führt insbesondere bei schwankendem Arbeitslohn zu Erstattungen im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs oder einer Veranlagung zur Einkommensteuer.

⇒   Berechnung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer berechnet das Finanzamt die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach folgendem Schema:

Bruttoarbeitslohn* (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG) ..... €  
- Werbungskosten, mindestens Pauschbetrag 1.000 € (§ 9a EStG) ..... €  
Verbleiben ..... € > ..... €
Versorgungsbezüge (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG) ..... €  
- Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 Satz 3 EStG) ..... €  
- Werbungskosten, mindestens Pauschbetrag 102 € (§ 9a EStG   ..... €  
Verbleiben ..... € > ..... €
Summe = Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit    ..... €

   *Ohne Versorgungsbezüge

Tipp Ab welchem Verdienst steuerpflichtig?

Manchmal wichtig zu wissen, ab welchem Verdienst man überhaupt Lohnsteuer zu zahlen hat (Mindestgrenze). Die Beträge sind unterschiedlich, je nachdem, ob man die allgemeine Lohnsteuertabelle für Arbeitnehmer mit Sozialversicherung oder die besondere Lohnsteuertabelle für Arbeitnehmer ohne Sozialversicherung wie z. B. Beamte, Richter, Soldaten oder Pensionäre zugrunde legt.

Beispiel:

Wer als Alleinstehender – in Steuerklasse 1 – z. B. als Berufsanfänger / Auszubildender im Monat nicht mehr verdient als 1.120 € brutto (Wert für 2021 / bmf.de / Steuerrechner), zahlt keine Lohnsteuer, lediglich Sozialabgaben. Erst bei einem höheren Arbeitslohn führt der Arbeitgeber Lohnsteuer an das Finanzamt ab.

Tipp Minijob meist günstiger als Steuerklasse 5

Die Lohnsteuer kann unter Verwendung der ELStAM-Daten unter Berücksichtigung der Steuerklasse (§ 39 EStG) oder für geringfügig Beschäftigte im Minijob pauschal (§ 40a EStG) erhoben werden.

Eine Beschäftigung in Steuerklasse 5 ist für viele Berufstätige im Niedriglohnbereich nicht attraktiv.

Beispiel: Ehepartner A hat bei einem Jahresbruttolohn von 40.000 € und Steuerklasse 3 einen Jahresnettolohn von 29.260 €. Ehepartner B bezieht lediglich 5.400 € brutto im Jahr. Der Nettolohn beträgt 3.823 € (smart Steuerrechner für 2021).

Wählt Ehepartner B stattdessen einen Minijob mit brutto gleich netto von 4.800 €, hat er (4.800 € - 3.823 € =) 977 € mehr in der Tasche. Die verloren gehenden Rentenansprüche lassen sich mit 3.6 % ausgleichen: Der Arbeitgeber zahlt für seinen Minijobber die Rentenversicherung mit einem pauschalen Satz von 15 %. Hinzu kommen 3.6 %, mit denen der Minijobber den Arbeitgeberbeitrag auf den normalen Beitragssatz von 18.6 % (Wert für 2021) aufstockt.