Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.2.3.1 Lohnersatzleistungen / Einkommensleistungen Zeile 6

Anlage N

♦   Ersatzleistungen

Ersatzleistungen beziehen Sie, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen aus verschiedenen Gründen das volle Gehalt nicht zahlt.

Ersatzleistungen zum Arbeitslohn oder zum Einkommen sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Deswegen müssen Sie in Ihrer Steuererklärung alle Ersatzleistungen angeben.

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♦   Ersatzleistungen wo angeben?

Vom Arbeitgeber gezahlte Lohnersatzleistungen müssen Sie in der Anlage N in die Zeile 28 eintragen. Bereits bei Bezug von steuerfreien Lohnersatzleistungen von mehr als 410 € im Jahr besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).

Anlage N

Von der Arbeitsagentur oder der Krankenkasse gezahlte Einkommensersatzleistungen sind im Hauptvordruck Zeile 43 einzutragen. 

Hauptvordruck

♦   Einkommensersatzleistungen

Dazu gehören insbesondere das Arbeitslosengeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld. Die Beträge werden von der Bundesanstalt für Arbeit ausgezahlt, sind nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten und somit zu erklären im Hauptvordruck Zeile 43. Es handelt sich um e-Daten, also im Regelfall keine Eintragungen vornehmen.

♦   Lohnersatzleistungen

Lohnersatzleistungen werden vom Arbeitgeber ausgezahlt und sind in der Anlage N zu erklären. Sie sind in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen (Anlage N / eZeile 28 : Keine Eintragungen vornehmen).