Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 11 Allgemeines zur Anlage > - Steuerfreier Arbeitslohn > 1.0.1 Lohn- und Einkommensersatzleistungen
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Einleitung zum Thema
Sowohl Lohn- als auch Einkommensersatzleistungen sind steuerfrei. Der Unterschied zwischen beiden besteht insbesondere darin, dass sie aus verschiedenen Quellen stammen.
Während Lohnersatzleistungen vom Arbeitgeber ausgezahlt, stammen Einkommensersatzleistungen aus unterschiedlichen Quellen, insbesondere von der
In beiden Fällen unterliegen die Ersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt gem. § 32b EStG und müssen deshalb in der Steuererklärung angegeben werden.
Zum Progressionsvorbehalt unten mehr.
Lohnersatzleistungen werden vom Arbeitgeber ausgezahlt und sind in der Anlage N zu erklären. Sie sind in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen:
Anlage N
Dazu gehören
Einkommensersatzleistungen werden nicht vom Arbeitgeber gezahlt und sind somit nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten.
Hauptvordruck
Zu den Einkommensersatzleistungen gehören das