Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

1.0.0 W e i t e r e W e r b u n g s k o s t e n - Zeile 64 - 67

Anlage N

Zusammenfassung / Begriff

In den Zeilen 64 - 67  der Anlage N können Sie weitere Werbungskosten geltend machen. 

Zu den weiteren Werbungskosten gehören beruflich veranlasste Aufwendungen, soweit diese nicht in einer Zeile der Anlage N ausdrücklich genannt sind. 

Als wichtige weitere Werbungskosten seien genannt: 

Bewerbungskosten, Bewirtungskosten, Kosten für LKW-Führerschein und Bus-Führerschein, für  Internetanschluss, Telefon, Kontoführung, Promotion, Schadenersatz, Steuerberatung, Umzug. 

 Anlage N