Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 10 Anlage Kind > 2.9.0 Zeile 58 - 62 Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags
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Anlage Kind
Ihr Kind oder Enkelkind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag für Kinder haben, hat Anspruch auf einen Behinderten- und / oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag?
Dann können Sie diesen geltend machen, wenn das Kind den Pauschbetrag nicht selbst in Anspruch nimmt. Sie müssen dafür die (inländische) Identifikationsnummer des Kindes in Zeile 4 angeben. Bitte beachten Sie zur Höhe der Pauschbeträge die Erläuterungen zu den Zeilen 4 bis 9 (Behinderten-Pauschbetrag) sowie zu Zeile 10 (Hinterbliebenen-Pauschbetrag) in der Anleitung zur Anlage Außergewöhnliche Belastungen.
Geben Sie bitte den Grad der Behinderung an und reichen Sie bei erstmaliger Beantragung oder Änderung die Nachweise in Kopie ein. Die notwendigen Nachweise erhalten Sie bei Behinderung von der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde (z. B. Versorgungsamt). Den Nachweis für Hinterbliebenenbezüge (z. B. Rentenbescheid des Versorgungsamts, der zuständigen Entschädigungsbehörde oder eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung) müssen Sie nur auf Anforderung Ihres Finanzamts in Kopie erbringen. Der Rentenbescheid eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung genügt nicht als Nachweis.
Der Behinderten-Pauschbetrag i. H. v. 7.400 € kann auch bei Vorlage des Bescheids über die Einstufung als pflegebedürftige Person in die Pflegegrade 4 oder 5 gewährt werden.
Sind Sie ein geschiedener oder dauernd getrennt lebender Elternteil oder ein Elternteil nichtehelicher Kinder und wollen Sie einen dem Kind zustehenden Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag übertragen, so erfolgt dies grundsätzlich je zur Hälfte auf die Eltern. Wurde Ihr Anteil am Kinderfreibetrag auf den anderen Elternteil übertragen, ist stets auch der volle Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag zu übertragen.
Auf gemeinsamen Antrag beider Eltern erhalten Sie den Pauschbetrag in einem aufgeteilten Verhältnis Ihrer Wahl..
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