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2.4.0 Zeile 22 - 37 Übernommene Kranken- und Pflegeversicherung

Anlage Kind

Zusammenfassung / Begriff

Eltern können ggfs. die von ihnen für ihre Kinder übernommenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abziehen. Einzutragen sind die Beiträge in der Anlage Kind oder in der Anlage Vorsorgeaufwand. 

Sogenannte eDaten steuert das Finanzamt anhand der Identifikationsnummer des Kindes bei. In den entsprechenden Zeilen sind somit keine Angaben erforderlich. 

  • Anlage Kind, Eltern Versicherungsnehmer

Sie haben als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Absicherung eines Kindes geleistet, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben? Dann können Sie die Beiträge der Basisabsicherung und auch darüber hinaus geleistete Beiträge in der Anlage Kind Zeile 26 – 35 geltend machen (Nicht in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben).

  • Anlage Vorsorgeaufwand, Eltern nicht Versicherungsnehmer

Sie haben aufgrund Ihrer Unterhaltsverpflichtung Beiträge für Ihr Kind zur Kranken- und Pflegeversicherung durch Leistung in Form von Bar- oder Sachunterhalt wirtschaftlich getragen, die Sie nicht als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer schulden? Dann können Sie diese Beiträge als Vorsorgeaufwendungen in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 37 – 42 geltend machen. Dies gilt jedoch nur für die Beiträge der Basisabsicherung. Ihr Kind oder der andere Elternteil können diese Beiträge dann nicht geltend machen. Gibt Ihr Kind dann eine eigene Einkommensteuererklärung ab, muss es in der Anlage Vorsorgeaufwand in den entsprechenden Zeilen für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eine „0“ eintragen.

  • Anlage Kind oder Anlage Vorsorgeaufwand

Wenn Sie mit dem anderen Elternteil Ihres Kindes nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, können Sie nur die Beiträge abziehen, die Sie selbst geleistet haben. Bitte tragen Sie in Zeile 4 der Anlage Kind die (inländische) Identifikationsnummer des Kindes ein. Diese ist Voraussetzung für den Abzug der Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungsbeiträge des Kindes, anzugeben in der Anlage Kind oder Anlage Vorsorgeaufwand, je nachdem, ob Sie als Elternteil Versicherungsnehmer sind oder nicht. 

  • Anlage Kind, Auslandsversicherung

Sie haben für das Kind Beiträge an eine ausländische Kranken- und / oder Pflegeversicherung geleistet?

Dann tragen Sie diese bitte in die Zeilen 36 und 37 der Anlage Kind ein. Weisen Sie diese in geeigneter Form nach. Die Angabe der Identifikationsnummer ist auch in diesem Fall Voraussetzung für den Abzug der Beiträge.