Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.5.0 Übertragung von Kinderfreibeträgen Zeile 43-48

Anlage Kind

Wichtig

Kinderfreibeträge können auf Dritte übertragen werden (§ 32 Abs. 6 Sätze 6ff EStG). Die Übertragung hat indessen meistens nur eine geringe steuerliche Wirkung, so dass Anträge auf Übertragung nicht lohnenswert erscheinen. 

  • Es verbleibt beim Kindergeld

In den Fällen, in denen es beim Übertragungsempfänger nach dem Ergebnis der Vergleichsrechnung / Günstigerprüfung beim Anspruch auf Kindergeld verbleibt, weil der Anspruch auf Kindergeld höher ist als die steuerliche Auswirkung der Kinderfreibeträge, wirkt sich die Übertragung nur bei den Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) aus.

Denn bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern werden beim Übertragungsempfänger fiktiv ein voller Kinderfreibetrag und ein voller Bedarfsfreibetrag abgezogen.

  • Kinderfreibeträge günstiger

Ist der Abzug von Kinderfreibeträgen aufgrund der Vergleichsrechnung / Günstigerprüfung beim Übertragungsempfänger günstiger, wird auch hier der Anspruch auf Kindergeld gegengerechnet. Nur bei hohen Einkünften des Übertragungsempfängers kann sich die Übertragung lohnen, allerdings ist das Interesse bei diesem Personenkreis auf solche "Pienuts" nicht stark ausgeprägt. . 

Das Thema „Übertragung von Kinderfreibeträgen“ kann also in der Praxis vernachlässigt werden.

Anlage Kind

Gleichwohl wollen wir im Detail auf die Rechtslage eingehen.

♦   Übertragung zwischen leiblichen Eltern

Bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern sowie bei Eltern nichtehelicher Kinder kann ein Elternteil in der Zeile 43 beantragen, dass der Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen wird, wenn er, nicht aber der andere Elternteil, seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind zu mindestens 75 % erfüllt hat oder der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist und keine Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt worden sind. Dies führt auch zur Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.

Nachweise über die konkrete Höhe der Unterhaltsverpflichtung des anderen Elternteils sowie seine tatsächlichen Unterhaltsleistungen sind nur auf Anforderung des Finanzamts einzureichen (z. B. Scheidungsurteil, Zahlungsbelege).

Eine einvernehmliche Übertragung des Kinderfreibetrags ist nicht möglich. Bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern sowie bei Eltern nichtehelicher Kinder kann ein Elternteil abweichend vom Kinderfreibetrag die Übertragung des halben Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des anderen Elternteils in der Zeile 45 beantragen, sofern das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war. Dem Antrag auf Übertragung kann nicht entsprochen werden, wenn der Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet war, Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut (z. B. regelmäßig an Wochenenden und in den Ferien) und dieser Elternteil der Übertragung des Freibetrags widerspricht.

Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf kann auch auf einen Stief- oder Großelternteil übertragen werden, wenn sie das Kind in ihren Haushalt aufgenommen haben. Eine Übertragung auf einen Großelternteil ist außerdem möglich, wenn dieser gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig ist. Die Übertragung kann auch mit Zustimmung des / der berechtigten Elternteils / Elternteile erfolgen. Verwenden Sie in diesem Fall bitte die Anlage K; eine monatsweise Übertragung der Freibeträge ist insoweit nicht möglich. Steht dem übertragenden Elternteil der Kinderfreibetrag in voller Höhe zu (z. B. weil der andere Elternteil verstorben ist), tragen Sie in Zeile 47 den Wert „2“ ein.

Zu unterscheiden ist, ob das Kind unter oder über 18 Jahre alt ist.

  • Kind unter 18 Jahre

Hat der andere Elternteil seine Unterhaltspflicht nicht ausreichend erfüllt, kann ihm zwangsweise die Hälfte der Kinderfreibeträge entzogen werden. Nicht ausreichend erfüllt bedeutet hier, dass die Unterhaltspflicht nicht zu mindestens 75 % erfüllt wird oder andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist (§ 32 Abs. 6 Satz 6 EStG).

  • Kind über 18 Jahre

Eine Übertragung des BEA-Freibetrages kommt nach dem Wortlaut des § 32 Abs. 6 Satz 8 EStG nur bei minderjährigen Kindern auf Antrag desjenigen Elternteils in Betracht, bei dem das Kind gemeldet ist. Für ein über 18 Jahre altes Kind ist eine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden einfachen BEA-Freibetrages nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nicht vorgesehen (BFH Urteil vom 22. April 2020, III R 25/19).

  • Verfahren

Beantragt ein Elternteil die Übertragung des Kinderfreibetrags des anderen Elternteils, hat der Antragsteller gegenüber dem Finanzamt darzulegen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. D. h., er hat darzulegen, dass der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung im Berücksichtigungszeitraum zu weniger als 75 % nachgekommen oder dass der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist. In Einzelfällen hat das Finanzamt dem zwangsweise abgebenden Elternteil rechtliches Gehör zu gewähren.

Eine Unterhaltsnachzahlung in späteren Jahren führt bei vorangegangener Übertragung zu eine Berichtigung der Steuerbescheide.

Quelle: BMF, 28.6.2013, IV C 4 - S 2282-a/10/10002

Beispiel 1

Christine Muster ist alleinerziehend. Ihr leiblicher Sohn Klaus lebt in ihrem Haushalt. Der Vater von Klaus, ihr früherer Lebensgefährte, muss lt. Urteil des Familiengerichts monatlich 300 € Unterhalt zahlen, kommt dieser Verpflichtung aber nicht nach. Deshalb beantragt Frau Muster, dass der halbe Kinder- und Betreuungsfreibetrag, den der Vater des Kindes bisher beansprucht, auf sie übertragen wird (Zeile 43-44).

Dies führt auch zur Übertragung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende (Zeilen 49-54).

Anlage Kind

Beispiel 2

Der andere Elternteil / Vater ist seiner Unterhaltspflicht zwar ausreichend nachgekommen. Somit erhält er den halben Kinderfreibetrag in Höhe 5.172 € : 2 = 2.586 € (Wert für 2020). Lebt das Kind indessen im Haushalt der Mutter, kann sie beantragen, das ihr der volle Betreuungsfreibetrag in Höhe von 2.640 € übertragen wird (Zeile 45),

Anlage Kind

♦   Widerspruch des Vaters

Die Kinderfreibeträge setzen sich aus dem eigentlichen Kinderfreibetrag und dem Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrages (BEA-Freibetrag) zusammen.

Der Vater kann der Übertragung des Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrages (BEA-Freibetrag) widersprechen (§ 32 Abs. 6 Satz 8 EStG), wenn er das Kind nach einem --üblicherweise für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegten-- weitgehend gleichmäßigen Betreuungsrhythmus tatsächlich in der vereinbarten Abfolge mit einem zeitlichen Betreuungsanteil von jährlich durchschnittlich 10 % betreut (BFH Urteil vom 08.11.2017 - III R 2/16).

Im Streitfall hat das Finanzamt aufgrund des behördeninternen Datenabgleich vom Wiederspruch des Kindsvaters erfahren und die Übertragung des BEA-Freibetrags auf die Mutter abgelehnt.

Der Kindsvater hat die Söhne T und E an jedem zweiten Wochenende von Freitagnachmittag bis Sonntagabend und während der Hälfte der Ferienzeiten betreut. Die Betreuung der Kinder sei damit regelmäßig und in einem nicht nur unwesentlichen Umfang erfolgt. Zudem habe der Kindsvater --unabhängig davon, ob Zimmer in seiner Wohnung der Kinder wegen vorgehalten worden seien-- nicht nur unbedeutende Kinderbetreuungskosten in Form von Mehrkosten (z.B. Verpflegungskosten, Fahrtkosten) für die regelmäßige Unterbringung an den Wochenenden sowie entsprechende Aufwendungen für gemeinsame Urlaube getragen. Dies reiche aus, um auch ihm den halben BEA-Freibetrag zu gewähren.

♦  Übertragung der Kinderfreibeträge auf Großeltern (Zeile 46-48)

Lebt ein Enkelkind bei Ihnen, weil z. B. Ihre alleinerziehende Tochter auswärts tätig ist, haben Sie rein rechtlich Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge. Sind die Kinderfreibeträge für Sie günstiger als das erhaltene Kindergeld, bitten Sie Ihre Tochter, diese auf Sie zu übertragen (§ 32 Abs. 6 Satz 10 EStG). Fügen Sie die Anlage K bei.

Anlage Kind

02.22