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2.5.0 Zeile 38 - 43 Übertragung der Freibeträge für Kinder

Anlage Kind

Wichtige Vorbemerkung

Die Freibeträge für Kinder können übertragen werden (§ 32 Abs. 6 Sätze 6ff EStG). Auch bei Übertragung der Freibeträge wird  vom Finanzamt der Anspruch auf Kindergeld der festgesetzten Einkommensteuer hinzugerechnet. Eine Steuerersparnis ist somit infolge des progressiven Steuertarifs  nur bei einem höheren Einkommen der Begünstigten zu erwarten (erst ab einem zu versteuerndem Einkommen von ca. 60.000 € bei Anwendung der Splittingtabelle).

♦   Übertragung des Kinderfreibetrags und des Freibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung

Die Freibeträge für Kinder  setzen sich aus dem eigentlichen Kinderfreibetrag und dem Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrages zusammen (§ 32 Abs. 6 Satz 6 ff EStG). 

Sie sind ein geschiedener oder dauernd getrennt lebender Elternteil eines ehelichen Kindes oder ein Elternteil eines nichtehelichen Kindes?

Dann können Sie in Zeile 38 beantragen, dass beide Freibeträge, der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung des anderen Elternteils auf Sie übertragen wird.

Dies gilt, wenn Sie, nicht aber der andere Elternteil, seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind für das betreffende Jahr zu mindestens 75 % erfüllt hat oder wenn der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist und wenn keine Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltvorschussgesetz gezahlt worden sind.

Nachweise über die konkrete Höhe der Unterhaltsverpflichtung des anderen Elternteils sowie seine tatsächlichen Unterhaltsleistungen (z. B. Scheidungsurteil, Zahlungsbelege) müssen Sie Ihrem Finanzamt nur dann vorlegen, wenn es Sie dazu auffordert.

Auch wenn Sie sich mit dem anderen Elternteil über eine abweichende Regelung einig sind, so ist eine Übertragung des Kinderfreibetrags nur unter den oben aufgeführten Bedingungen möglich.

Beispiel

Christine Muster ist alleinerziehend. Ihr leiblicher Sohn Klaus lebt in ihrem Haushalt. Der Vater von Klaus, ihr früherer Lebensgefährte, muss lt. Urteil des Familiengerichts monatlich 300 € Unterhalt zahlen, kommt dieser Verpflichtung aber nicht nach. Deshalb beantragt Frau Muster, dass der halbe Kinder- und Betreuungsfreibetrag, den der Vater des Kindes bisher beansprucht, auf sie übertragen wird.

Dies führt auch zur Übertragung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende (Zeilen 49-54).

♦   Übertragung des Freibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung

Sie sind ein geschiedener oder dauernd getrennt lebender Elternteil eines minderjährigen ehelichen Kindes oder Elternteil eines minderjährigen nichtehelichen Kindes?

Dann können Sie abweichend vom Kinderfreibetrag die Übertragung des halben Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des anderen Elternteils in Zeile 40 beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war.

Die Übertragung ist nicht möglich, wenn der andere Elternteil, Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut (z. B. regelmäßig an Wochenenden und in den Ferien) und der Übertragung des Freibetrags widerspricht.

Beispiel

Der andere Elternteil / Vater ist seiner Unterhaltspflicht zwar ausreichend nachgekommen. Somit erhält er den halben Kinderfreibetrag. Lebt das Kind indessen im Haushalt der Mutter, kann sie beantragen, das ihr der volle Betreuungsfreibetrag übertragen wird (Zeile 40),

♦   Übertragung der Freibeträge auf die Großeltern

Sie können als Stief- und Großelternteil auch die Übertragung des Kinderfreibetrags und des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildung beantragen, wenn Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben.

Eine Übertragung auf Sie als Großelternteil ist außerdem möglich, wenn Sie gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig sind.

Die Übertragung kann auch mit Zustimmung des / der berechtigten Elternteils / Elternteile erfolgen. Verwenden Sie in diesem Fall bitte die Anlage K. Eine monatsweise Übertragung der Freibeträge ist nicht möglich.

Steht dem übertragenden Elternteil der Kinderfreibetrag in voller Höhe zu (z. B. weil der andere Elternteil verstorben ist), tragen Sie als Stief- und Großelternteil in Zeile 42 eine „2“ ein

 Anlage Kind

  • Verfahren

Beantragt ein Elternteil die Übertragung des Kinderfreibetrags des anderen Elternteils, hat der Antragsteller gegenüber dem Finanzamt darzulegen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. D. h., er hat darzulegen, dass der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung im Berücksichtigungszeitraum zu weniger als 75 % nachgekommen oder dass der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist. In Einzelfällen hat das Finanzamt dem zwangsweise abgebenden Elternteil rechtliches Gehör zu gewähren.

Eine Unterhaltsnachzahlung in späteren Jahren führt bei vorangegangener Übertragung zu eine Berichtigung der Steuerbescheide.

Quelle: BMF, 28.6.2013, IV C 4 - S 2282-a/10/10002

 

 

 

♦   Widerspruch des Vaters

Die Kinderfreibeträge setzen sich aus dem eigentlichen Kinderfreibetrag und dem Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrages (BEA-Freibetrag) zusammen.

Der Vater kann der Übertragung des Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrages (BEA-Freibetrag) widersprechen (§ 32 Abs. 6 Satz 8 EStG), wenn er das Kind nach einem --üblicherweise für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegten-- weitgehend gleichmäßigen Betreuungsrhythmus tatsächlich in der vereinbarten Abfolge mit einem zeitlichen Betreuungsanteil von jährlich durchschnittlich 10 % betreut (BFH Urteil vom 08.11.2017 - III R 2/16).

Im Streitfall hat das Finanzamt aufgrund des behördeninternen Datenabgleich vom Wiederspruch des Kindsvaters erfahren und die Übertragung des BEA-Freibetrags auf die Mutter abgelehnt.

Der Kindsvater hat die Söhne T und E an jedem zweiten Wochenende von Freitagnachmittag bis Sonntagabend und während der Hälfte der Ferienzeiten betreut. Die Betreuung der Kinder sei damit regelmäßig und in einem nicht nur unwesentlichen Umfang erfolgt. Zudem habe der Kindsvater --unabhängig davon, ob Zimmer in seiner Wohnung der Kinder wegen vorgehalten worden seien-- nicht nur unbedeutende Kinderbetreuungskosten in Form von Mehrkosten (z.B. Verpflegungskosten, Fahrtkosten) für die regelmäßige Unterbringung an den Wochenenden sowie entsprechende Aufwendungen für gemeinsame Urlaube getragen. Dies reiche aus, um auch ihm den halben BEA-Freibetrag zu gewähren.

♦  Übertragung der Kinderfreibeträge auf Großeltern (Zeile 46-48)

Lebt ein Enkelkind bei Ihnen, weil z. B. Ihre alleinerziehende Tochter auswärts tätig ist, haben Sie rein rechtlich Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge. Sind die Kinderfreibeträge für Sie günstiger als das erhaltene Kindergeld, bitten Sie Ihre Tochter, diese auf Sie zu übertragen (§ 32 Abs. 6 Satz 10 EStG). Fügen Sie die Anlage K bei.

Anlage Kind

02.22