Steuern? Mach ich selbst.
⇒Anlage Kind
Für Kinder unter 18 Jahren (minderjährig) machen Sie Angaben nur in den Zeilen 4 bis 15. Hat das Kind das 18. Lebensjahr vollendet (volljährig), machen Sie zusätzlich in den Zeilen 16 bis 25 die entsprechenden Angaben.
Anlage Kind
♦ Kinder unter 18 Jahre
Hat Ihr Kind im Veranlagungsjahr das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, stehen die Kinderfreibeträge ohne weitere Voraussetzungen zu (§ 32 Abs. 3 EStG). Das Kind wird allein aufgrund seiner Existenz berücksichtigt. Ob die altersmäßigen Voraussetzungen vorliegen, stellt das Finanzamt anhand des eingetragenen Geburtsdatums programmgesteuert fest.
Beispiel:
Karin ist am 1.6.2006 geboren. Das Kind vollendet mit Ablauf des 31.5.2024, also dem Tag, der dem Geburtstag vorangeht, ihr 18. Lebensjahr. Ohne weitere Voraussetzungen (z. B. Berufsausbildung) ist Karin nur bis Mai 2024 als Kind zu berücksichtigen.
♦ Kinder über 18 Jahre
Ein Kind, das im Laufe des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres auf Antrag berücksichtigt, wenn es
Beispiel:
Hanna ist am 20.12.2005 geboren, vollendet ihr 18. Lebensjahr mit Ablauf des 19.12.2023. Sie ist also zu Beginn des Jahres 2024 älter als 18 Jahre.
Für 2023 steht den Eltern die Kinderermäßigung ohne jegliche Voraussetzungen zu, weil im gesamten Jahr 2023 die Voraussetzungen vorliegen (Kind unter 18 J.).
Für 2024 erhalten die Eltern den vollen Jahresbetrag der Steuerermäßigung nur auf Antrag, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen, z. B. Berufsausbildung.
Wie beim Kindergeld werden auch die Freibeträge für Kinder nur monatsweise gewährt. Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen (z. B. Alter oder Berufsausbildung) nicht vorgelegen haben, werden Kindergeld und Freibeträge um ein Zwölftel gekürzt (§ 32 Abs. 4 und § 66 EStG). Der Fiskus spricht hier von »Zwölftelung«.
Durch das 2. FamFG wurde klargestellt, dass Kürzungsmonate nur die Monate sind, in denen an keinem Tag die Voraussetzungen für die Berücksichtigung vorgelegen haben. Also zählt jeder angebrochene Monat mit.
Beispiel:
Die zusammen veranlagten Eltern haben ein Kind, den 30. 04. 2024 geborenen Sohn Peter. Für Peter erhalten die Eltern nur 9 / 12 (April bis Dezember) des Jahresbetrages.