Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Kind
Eltern werden vom Staat unterstützt, weil sie mit der Betreuung, Erziehung und dem Unterhalt der Kinder größere finanzielle Belastungen haben als Kinderlose. Die Unterstützung geschieht im Rahmen des sog. Familienleistungsausgleichs (§ 31 EStG).
Kernstück des Familienleistungsausgleichs sind das Kindergeld und die Kinderfreibeträge. Die Eltern erhalten indessen immer nur eine dieser beiden Leistungen, und zwar die, die für sie günstiger ist. Die Günstigerprüfung wird im Rahmen der Veranlagung vom Finanzamt vorgenommen.
Im Laufe des Jahres wird in der Regel Kindergeld gezahlt (§ 31 Satz 3 EStG). Erst im Rahmen der Veranlagung stellt sich heraus, was günstiger ist, das Kindergeld oder die Kinderfreibeträge.
Sind die Kinderfreibeträge günstiger, wird der für das Kalenderjahr bestehende Anspruch auf Kindergeld der festgesetzten Einkommensteuer hinzugerechnet (§ 31 Satz 4 EStG).
Füllen Sie bitte auch dann für jedes Kind eine Anlage Kind aus, wenn Sie entsprechende Angaben bereits gegenüber der Familienkasse gemacht haben.
Kinder, für die keine Freibeträge für Kinder gewährt werden können (z. B. wegen Überschreitens der Altersgrenze), sind nicht in der Anlage Kind einzutragen. Unterhaltszahlungen an diese Kinder können Sie ggf. als außergewöhnliche Belastungen in der Anlage Unterhalt geltend machen.
♦ Übersicht 2021 und 2022
Das Kindergeld ist der Höhe nach gestaffelt. Die Kinderfreibeträge setzen sich aus dem eigentlichen Kinderfreibetrag und dem Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrages zusammen.
Kindergeld (§ 66 EStG) | oder | Kinderfreibeträge (für beide Eltern, § 32 Abs. 6 EStG) |
je Kind monatlich | je Kind jährlich | |
1. + 2. Kind / 3. Kind / ab 4. Kind | ||
219 € / 225 € / 250 € | 5.460 € + 2.928 € = 8.388 € |
Die Freibeträge für Kinder werden grundsätzlich im LSt-Abzugsverfahren nicht berücksichtigt, weil im Laufe des Jahres zunächst monatlich Kindergeld gezahlt wird.
Anlage Kind
Die Anlage Kind können Sie mit MEIN ELSTER® direkt am Bildschirm ausfüllen und zusammen mit dem Hauptvordruck versenden.
♦ Kinderbonus
Das Kindergeld wird im Veranlagungszeitraum 2020 einmalig um 300 € und für den Veranlagungszeitraum 2021 um 150 € erhöht (Kinderbonus / § 66 Abs. 1 EStG).
Der Kinderbonus wird bei der Berechnung der Einkommensteuer mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet. Die Verrechnungen geschehen automatisch, in den Steuererklärungen ist dazu nichts anzugeben.
Tipp Erste Ausbildungszeit strecken
Sie können dem Fiskus steuerlich eine längere Erst-Ausbildungszeit abringen und damit länger Kindergeld oder Kinderfreibeträge beanspruchen, wenn Sie die Erst- und Zweitausbildung als Ausbildungseinheit darstellen. Das Kind kann dann nebenbei einer vollen Erwerbstätigkeit nachgehen, unterliegt also keiner Beschränkung auf 20 Stunden pro Woche, weil sich das Kind dann immer noch in Erstausbildung befindet.
Dies bedeutet: Wenn die Erwerbstätigkeit des Kindes als steuerlicher Nachteil umgangen werden soll, muss die Erst- und Zweitausbildung als Ausbildungseinheit dargestellt werden. Dann befindet sich das Kind während seiner gesamten Ausbildung in Erstausbildung.
Im Formular stellt sich das wie folgt dar: Sie sagen "Nein"
Anlage Kind
Ohne Altersbegrenzung werden Kinder berücksichtigt, die sich wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht selbst finanziell unterhalten können. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Ein Kind ist außerstande, sich selbst finanziell zu unterhalten, wenn das Kind mit seinen eigenen Mitteln seinen gesamten Lebensbedarf nicht bestreiten kann.
♦ Kinder mit eigener Steuererklärung
Kinder können in einer eigenen Steuererklärung Berufsausbildungskosten in der Anlage Sonderausgaben oder im Falle einer Zweitausbildung Fortbildungskosten in der Anlage N geltend machen, auch wenn die Eltern für sie Kindergeld beziehen oder Kinderfreibeträge erhalten.
Im Falle von Fortbildungskosten aber nur, wenn ein objektiver Zusammenhang mit künftigen steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit besteht (BFH Urteil vom 04.12.2002 - VI R 120/01 / Abzugsfähig vorab entstandene Werbungskosten für eine Umschulungsmaßnahme / Zweitausbildung, die die Grundlage dafür bildet, von einer Berufs- oder Erwerbsart zu einer anderen überzuwechseln.
Woher das Kind die Mittel hat, Berufsausbildungskosten oder Fortbildungskosten zu bestreiten, spielt steuerlich keine Rolle. Dies wird im Rahmen der Veranlagung des Kindes nicht geprüft.
Berufsausbildungskosten
Berufsausbildungskosten für den ersten Ausbildungsabschnitt nach dem Abitur können sein, wenn das Kind eigene Einkünfte hat.
Anlage Sonderausgaben
Fortbildungskosten
Fortbildungskosten für den zweiten Ausbildungsabschnitt, z. B. Master-Studium an einer Universität. Ohne eigene Einkünfte können die Aufwendungen durch Verlustabzug / Verlustvortrag in den folgenden Jahren abgezogen werden.
Mehr erfahren: ? Suchen anklicken und den Begriff >Verlustabzug< eintragen.
Anzusetzen sind z. B. Entfernungspauschale (Fahrten zur Univ.), Studiengebühren, Arbeitsmittel, doppelte Haushaltsführung
Anlage N
02.22