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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Kind
Mit ELSTER füllen Sie die Steuerformulare direkt am Bildschirm aus. Also kein Steuer-Interview im Frage- Antwort-Stil. Das Steuerformular wird Zeile für Zeile durchgegangen.
Benutzerhinweis
H E L F E R I N S T E U E R S A C H E N enthält genaue Anweisungen zum Ausfüllen der Formulare, ob per Hand oder am Bildschirm. Während Sie am Bildschirm das Steuerformular ausfüllen, können Sie - einen Click mit der Maustaste entfernt - im HELFER IN STEUERSACHEN nachlesen, was Sie zu der jeweiligen Formularzeile wissen müssen.
Die Anlage Kind ist auszufüllen, wenn Sie Kinderfreibeträge und andere damit zusammenhängende Vergünstigungen beantragen. Für jedes Kind ist eine eigene Anlage abzugeben.
Erziehung und Betreuung von Kindern sind für die Eltern mit erheblichen Aufwendungen verbunden. Zum Ausgleich bestehen steuerliche Vergünstigungen in Form von Kinderfreibeträgen und Kindergeld. Sie gehören zum sog. Familienleistungsausgleichs (§ 31 EStG), wobei es nur eines von beiden geben kann: Entweder Kindergeld oder Kinderfreibeträge. Darüber entscheidet das Finanzamt im Rahmen einer Veranlagung, indem es eine sog. Günstigerprüfung durchführt.
♦ In die Anlage Kind eintragen
Für Kinder gibt es eine Vielzahl von Steuervergünstigungen. Dazu zählen an erster Stelle Kindergeld (§ 62 ff EStG) und Kinderfreibeträge (§ 32 Abs. 6 EStG).
1. Allgemeine Angaben zum Kind | Zeile 4-15 |
2. Volljähriges Kind | Zeile 16-21 |
3. Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes | Zeile 22-25 |
4. Beiträge zur inländischen Kranken- und Pflegeversicherung | Zeile 26-35 |
5. Übertragung des Kinderfreibetrags und des Betreuungsfreibetrags | Zeile 38-42 |
6. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende | Zeile 44-49 |
7. Ausbildungsfreibetrag / Sonderbedarf | Zeile 50-54 |
8- Schulgeld für Privatschulbesuch | Zeile 55-57 |
9. Übertragung des Behindertenpauschbetrags | Zeile 58-62 |
10. Übertragung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale | Zeile 63-65 |
11. Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahre | Zeile 66-72 |
⇒ Finanzamt prüft, was günstiger ist (Günstigerprüfung)
Im Laufe des Jahres wird in der Regel Kindergeld gezahlt. Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das Finanzamt im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer, ob Kinderfreibeträge abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld und dem ausgezahlten Kinderbonus verbleibt.
Werden diese Freibeträge bei Ihnen abgezogen, wird der Einkommensteuer der Anspruch auf Kindergeld sowie der ausgezahlte Kinderbonus hinzugerechnet. Füllen Sie bitte auch dann für jedes Kind eine Anlage Kind aus, wenn Sie entsprechende Angaben bereits gegenüber der Familienkasse gemacht haben.
Kinder, für die keine Freibeträge für Kinder gewährt werden können (z. B. wegen Überschreitens der Altersgrenze), sind nicht in der Anlage Kind einzutragen. Unterhaltszahlungen an diese Kinder können Sie ggf. als außergewöhnliche Belastungen in der Anlage Unterhalt geltend machen (vgl. die Erläuterungen in der Anleitung zur Anlage Unterhalt).
Beispiel:
Bei Familie Muster liegen die Verhältnisse so: Sie haben ein gemeinsames Kind. Sohn Volker, geboren am 3.1.2002, beendet die Schulausbildung im Mai mit dem Abitur und beginnt sein Studium im Oktober. Für Volker bestand Anspruch auf Kindergeld i. H. v. 2.628 €.
Zusätzlich wurde durch die Familienkasse im Mai der einmalige Kinderbonus i. H. v. insgesamt 150 € gezahlt. Daher ist in Zeile 6 der Gesamtbetrag von 2.778 € einzutragen.
Angaben zu Kindern sind unabhängig davon vorzunehmen, ob sie in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind oder nicht. Bitte machen Sie auch Angaben zu Kindern, die im Inland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Geben Sie in diesem Fall in Zeile 9 bitte auch den Staat an, in dem das Kind 2021 wohnte.
Bei Kindern, die sich lediglich zum Zwecke der Berufsausbildung im Ausland aufhalten, aber weiterhin zum Haushalt der Eltern gehören oder über einen eigenen Haushalt im Inland verfügen, ist die Anschrift im Inland einzutragen.
Für Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatten, werden die Freibeträge für Kinder wie folgt gekürzt:
Die Ländergruppeneinteilung finden Sie in der Anleitung zum Hauptvordruck ESt 1 A.
Die Angaben in den Zeilen 4 bis 9 dienen der Prüfung, ob die Freibeträge für Kinder für jedes einzelne Kind unter Anrechnung des Anspruchs auf Kindergeld abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld verbleibt.