Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 10 Anlage Kind > 2.0.0 Zeile 4-72 A u s f ü l l e n der A n l a g e K i n d
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Kind
Die Anlage Kind ist auszufüllen, wenn Sie Kinderfreibeträge und andere damit zusammenhängende Vergünstigungen beantragen. Für jedes Kind ist eine eigene Anlage abzugeben.
Die Angaben in den Zeilen 4 bis 9 dienen der Prüfung, ob die Freibeträge für Kinder für jedes einzelne Kind unter Anrechnung des Anspruchs auf Kindergeld abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld verbleibt.
Angaben zu Kindern sind unabhängig davon vorzunehmen, ob sie in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind oder nicht.
Im Laufe des Jahres wird zunächst Kindergeld gezahlt (§ 31 Satz 3 EStG). Das Finanzamt prüft im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer, was für Sie günstiger ist, das bereits bezogene Kindergeld oder der Abzug von Kinderfreibeträgen.
Sind die Kinderfreibeträge günstiger und werden diese abgezogen, wird das erhaltene Kindergeld (genauer gesagt der Anspruch darauf) der Einkommensteuer hinzugerechnet (§ 31 Satz 4 EStG)
Füllen Sie auch dann für jedes Kind eine Anlage Kind aus, wenn Sie entsprechende Angaben bereits gegenüber der Familienkasse gemacht haben. Nur für Kinder, für die keine Freibeträge für Kinder gewährt werden können (z. B. wegen Überschreitens der Altersgrenze), brauchen Sie keine Anlage Kind ab zugeben. Eventuell können Sie Unterhaltszahlungen an diese Kinder als außergewöhnliche Belastungen in der Anlage Unterhalt geltend machen. Beachten Sie bitte die Erläuterungen in der Anleitung zur Anlage Unterhalt.
Für Kinder gibt es eine Vielzahl von Steuervergünstigungen. Dazu zählen an erster Stelle Kindergeld (§ 62 ff EStG) und Kinderfreibeträge (§ 32 Abs. 6 EStG).
Angaben zu Kinderfreibeträgen
1. Allgemeine Angaben zum Kind | Zeile 4-15 |
2. Volljähriges Kind | Zeile 16-21 |
3. Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes | Zeile 22-25 |
4. Beiträge zur inländischen Kranken- und Pflegeversicherung | Zeile 26-35 |
5. Übertragung des Kinderfreibetrags und des Betreuungsfreibetrags | Zeile 38-42 |
6. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende | Zeile 44-49 |
7. Ausbildungsfreibetrag / Sonderbedarf | Zeile 50-54 |
8- Schulgeld für Privatschulbesuch | Zeile 55-57 |
9. Übertragung des Behindertenpauschbetrags | Zeile 58-62 |
10. Übertragung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale | Zeile 63-65 |
11. Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahre | Zeile 66-72 |
Beispiel:
Bei Familie Muster liegen die Verhältnisse so: Sie haben ein gemeinsames Kind. Sohn Volker, geboren am 3.1.2002, beendet die Schulausbildung im Mai mit dem Abitur und beginnt sein Studium im Oktober. Für Volker bestand Anspruch auf Kindergeld i. H. v. 2.628 €.
Zusätzlich wurde durch die Familienkasse im Mai der einmalige Kinderbonus i. H. v. insgesamt 150 € gezahlt. Daher ist in Zeile 6 der Gesamtbetrag von 2.778 € einzutragen.
Kinder im Ausland
Bitte machen Sie auch Angaben zu Kindern, die im Inland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Geben Sie in diesem Fall in Zeile 9 bitte auch den Staat an, in dem das Kind 2023 wohnte.
Bei Kindern, die sich lediglich zum Zwecke der Berufsausbildung im Ausland aufhalten, aber weiterhin zum Haushalt der Eltern gehören oder über einen eigenen Haushalt im Inland verfügen, ist die Anschrift im Inland einzutragen.
Für Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatten, werden die Freibeträge für Kinder wie folgt gekürzt:
Die Ländergruppeneinteilung finden Sie in der Anleitung zum Hauptvordruck ESt 1 A.