1.0.3.1 Halbe KinderfreibeträgeZuletzt aktualisiert: 18. Mai 2022Anlage Kind Halbe Kinderfreibeträge sind abzuziehen, wenn die Eltern dauernd getrennt leben, geschieden sind, nicht verheiratet sind oder die Einzelveranlagung für Ehegatten beantragen. Bei Abzug der halben Kinderfreibeträge ist stets die Hälfte des Anspruchs auf Kindergeld dem Einkommen hinzuzurechnen. Zurück Weiter