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2.0.2 Zeile 6 Anspruch auf Kindergeld

Anlage Kind

♦   Anspruch maßgebend

Tragen Sie bitte für jedes einzelne Kind den bestehenden Anspruch auf Kindergeld ein. Dies gilt im Regelfall unabhängig davon, in welcher Höhe tatsächlich Kindergeld ausgezahlt worden ist. Einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen (z. B. ausländisches Kindergeld) tragen Sie bitte ebenfalls ein.

In den Fällen, in denen Kindergeld zwar festgesetzt, aber aufgrund der Auszahlungsbeschränkung nicht ausgezahlt wurde, tragen Sie bitte in Zeile 6 nur den ausgezahlten Betrag ein. Tragen Sie bitte in diesem Fall zusätzlich in Zeile 37 des Hauptvordrucks ESt 1 A eine „1“ ein und legen Sie Ihrem Finanzamt eine Kopie des entsprechenden Kindergeldbescheids oder eine Kopie der Bescheinigung der Familienkasse vor.

  • Beispiel 1

Für das im Dezember 2024 geborene Kind haben die Eltern einen Kindergeldanspruch i. H. v. 250 €. Dieses Kindergeld wird jedoch erst im Januar 2025 ausgezahlt. Dennoch müssen sie 250 € in Zeile 6 der Anlage Kind 2024 eintragen.

Ein Elternteil hat auch dann einen Anspruch auf Kindergeld, wenn ihm das Kindergeld nicht ausgezahlt, sondern bei der Bemessung seiner Unterhaltsverpflichtung berücksichtigt wird. In diesem Fall ist beim anderen Elternteil nur der hälftige Anspruch anzusetzen. Das gilt auch dann, wenn der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf den anderen Elternteil übertragen wurde. Beachten Sie dazu bitte die Erläuterungen zu den Zeilen 38 bis 43.

Hat ein Elternteil Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag, weil der halbe Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen wurde, ist bei dem Elternteil, dem der volle Kinderfreibetrag zusteht, auch der volle Anspruch auf Kindergeld anzusetzen. Dies gilt unabhängig davon, an wen das Kindergeld ausgezahlt wurde. Beachten Sie bitte die Erläuterungen zu den Zeilen 10 bis 15 und 38 bis 43.

  • Beispiel 2

Das 17-jährige Kind der geschiedenen Eltern lebt bei der Mutter. Auf Antrag wird der halbe Kinderfreibetrag, der dem Vater zusteht, auf die Mutter übertragen, weil der Vater seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht erfüllt. Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht nicht. Die Mutter muss in Zeile 6 den vollen Anspruch auf Kindergeld i. H. v. 3.000 € eintragen, da ihr der volle Kinderfreibetrag zusteht.

Dem Vater hingegen steht kein Kinderfreibetrag zu.

Die in Zeile 7 einzutragende Familienkasse können Sie dem Bescheid über die Kindergeldfestsetzung oder bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst dem Besoldungsnachweis oder der Gehaltsmitteilung entnehmen.

Im Laufe des Jahres wird zunächst Kindergeld gezahlt (§ 31 Satz 3 EStG). Alternativ erhalten Eltern auf Antrag durch Abgabe der Anlage Kind Freibeträge bei der Steuer, die bei der Veranlagung zur Einkommensteuer berücksichtigt werden. Kommen die Steuerfreibeträge zum Ansatz, rechnet das Finanzamt den Anspruch auf Kindergeld der Einkommensteuer wieder hinzu. Ist der Bezug von Kindergeld günstiger, verbleibt es beim Kindergeld.

Tragen Sie bitte für jedes einzelne Kind den im jeweiligen Kalenderjahr bestehenden Anspruch auf Kindergeld ein. Der Gesetzgeber stellt es auf den Anspruch auf Kindergeld ab, nicht auf dessen Bezug. Denn der  Anspruch auf Kindergeld kann vom tatsächlichen Bezug abweichen, wenn die Eltern es z. B. versäumt haben, einen Antrag auf Kindergeld bei den Familienkasse zu stellen.

Beispiel:  Bei Familie Muster liegen die Verhältnisse so: 

Die Ehepartner haben ein gemeinsames Kind. Sohn Volker, geboren am 03.01.2005, beendet die Schulausbildung im Mai mit dem Abitur und beginnt sein Studium im Oktober. Für Volker bestand Anspruch auf Kindergeld i. H. v. 3.000 €.

Anlage Kind

Die Eheleute tragen in Zeile 16 als 1. Zeitraum 01012024 bis 31122024 ein.

Anlage Kind

⇒   Abzug der halben Kinderfreibeträge

Bei Abzug der halben Kinderfreibeträge ist stets die Hälfte des Anspruchs auf Kindergeld dem Einkommen hinzuzurechnen.

Ein Elternteil hat auch dann einen Anspruch auf Kindergeld, dem das Kindergeld nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern bei der Bemessung seiner Unterhaltsverpflichtung z. B. in halber Höhe berücksichtigt werden. In diesem Fall ist beim anderen Elternteil nicht der volle Anspruch, sondern nur die Hälfte anzusetzen.

Anlage Kind

   Welcher Elternteil hat Anspruch auf das Kindergeld?

Das Kindergeld wird von der Familienkasse ausgezahlt. Dort stellen Sie Ihren Antrag auf Kindergeld. Sind Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt, übernimmt die gehaltszahlende Stelle die Funktion der Familienkasse, z. B. die Landeskasse.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet oder leben getrennt, hat der Elternteil Anspruch auf das Kindergeld, bei dem das Kind lebt (§ 64 Abs. 2 EStG). Das ist meistens die Mutter.

Lebt das Kind nicht im Haushalt der Eltern, kommt es für den Anspruch auf Kindergeld darauf an, wer für das Kind den Unterhalt zahlt (§ 64 Abs. 3 EStG).

Beispiel:

Die geschiedenen Eltern haben einen gemeinsamen Sohn, der im Veranlagungsjahr auswärts studiert und dort in einer WG lebt.

Ist das Kind wie hier nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommen, so erhält das Kindergeld derjenige Elternteil, der dem Kind Unterhalt zahlt (§ 64 Abs. 3 EStG). Zahlen mehrere Berechtigte dem Kind Unterhalt, so erhält das Kindergeld derjenige, der den meisten Unterhalt zahlt ((BFH, 11.10.2018 - III R 45/17). Im Zweifel bestimmt das Familiengericht auf Antrag den Berechtigten (§ 64 Abs. 3 EStG).

♦   Halbe Kinderfreibeträge, aber volles Kindergeld

Sind Sie als Eltern nicht miteinander verheiratet oder leben getrennt, erhält jeder von Ihnen die halben Kinderfreibeträge. Tragen Sie auch dann das volle Kindergeld ein, wenn Sie nur halbe Kinderfreibeträge abgezogen werden. Das Finanzamt rechnet gleichwohl nur das halbe Kindergeld gegen die Steuerersparnis auf.

Tipp Als Zahlvater den gerechten Unterhalt aushandeln

Wenn Sie Unterhalt zahlen, lassen Sie sich die Hälfte des Kindergeldes auf die Unterhaltsverpflichtung anrechnen.

Da es eine Aufteilung des Kindergeldes nicht gibt, erhält die Mutter das volle Kindergeld, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt. Sie als sog. Zahlvater haben aber auch Anspruch auf das Kindergeld, erhalten dieses aber nur auf einem Umweg. In Höhe von 50 % des Kindergeldes dürfen Sie Ihre Unterhaltsverpflichtung kürzen. Sie haben also in Höhe des halben Kindergeldes einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch. Achten Sie beim Aushandeln des Unterhalts beim Familiengericht darauf, dass diese Gegenrechnung für Sie nicht unter den Tisch fällt.

02.22