Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

1.0.5 Dem Kind steuerfreie Einkünfte verschaffen

Anlage Kind

Zusammenfassung / Begriff

Wenn Ihr Kind keine eigenen Einkünfte hat, wird es nicht zur Einkommensteuer veranlagt. So gehen Jahr für Jahr alle seine steuerlichen Freibeträge verloren. Sie als Eltern können indessen die Freibeträge des Kindes nutzen, indem Sie Ihrem Kind Einkünfte verschaffen. Zudem tritt bei Ihnen progressionsbedingt eine Steuerersparnis ein, weil Sie weniger zu versteuern haben.

Der Übergang von Vermögen von Eltern auf ihre Kinder führt dazu, dass die Einkünfte aus dem Vermögen nach erfolgter Übertragung steuerlich den Kindern zugerechnet werden. 

Dies bedeutet: Wer seinen Kindern z. B. im Wege der vorweggenommen Erbfolge Vermögen überträgt, braucht die Einkünfte daraus nicht mehr zu versteuern. Die Einkünfte werden steuerlich bei den Kindern erfasst.

Ein ganz legales Steuersparmodell besteht darin, dem Kind vermieteten Grundbesitz zu übertragen, z. B. eine vermietete Wohnung. Die Mieteinkünfte, die daraufhin dem Kind zuzurechnen sind (§ 2 Abs. 1 Satz 1 EStG), bleiben bis zur Höhe des Grundfreibetrages von 10.908 € (Wert für 2023) steuerfrei und mindern gleichzeitig Ihre eigenen Einkünfte. Außerdem ist die Rendite aus dem Objekt brutto gleich netto, wenn das Kind für die Mieteinkünfte keine Steuern zahlt.

Der Gang zum Notar ist bei der Übertragung eines Grundstücks Pflicht; er soll vor voreiligen Entschlüssen schützen.

Beispiel:  Höhere Nettorendite nach Steuern

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus einer für 100.000 € erworbenen Eigentumswohnung betragen 5.000 €. Die Bruttorendite aus dieser Investition - vor Steuern - beträgt somit (5.000 € : 100.000 € x 100 =) 5 %. Beträgt Ihr persönlicher Steuersatz rd. 50 % (45 % plus Nebensteuern), bleiben 2.500 € netto übrig. Damit vermindert sich die Bruttorendite nach Steuern auf (2.000 € : 100.000 € x 100 =) 2.5 %. Wenn Sie die Eigentumswohnung auf Ihr Kind überschreiben lassen, bleibt der Familie die volle Rendite von 5 % erhalten.

Dieses Steuersparmodell  hat seit 2012 an Attraktivität gewonnen, nachdem die Höhe der eigenen Einkünfte von volljährigen Kindern für Kindergeld und Kinderermäßigung ohne Bedeutung sind (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG). Gehören Sie den Großverdienern, können Sie der Einkommensteuerprogression, der Sie selbst unterliegen, die Spitze brechen, indem Sie Ihrem Kind Einkünfte über den Grundfreibetrag hinaus zukommen lassen, ohne dass Sie den Bezug von Kindergeld oder Kinderfreibeträge gefährden..

Die Übertragung einer Immobilie ist häufig mit Auflagen verbunden.

  • Praktisches Beispiel

Wer als Kind in vorweggenommener Erbfolge eine Immobilie übernimmt, muss oft an den Übergeber / Eltern einen Einmalbetrag zahlen, ein Grundschulddarlehen mit übernehmen und später zurückzahlen oder an die Geschwister Gleichstellungsgelder bezahlen. In diesen Fällen liegt eine teilentgeltliche Übertragung vor, weil der Übertragung des Grundstücks ein – wenn auch nur teilweiser – Gegenwert gegenübersteht (BFH Beschluss vom 05.07.1990 - GrS 4-6/89).

Eine teilentgeltliche Übertragung ist im Bereich des Privatvermögens ist in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Vorgang aufzuteilen. Dabei berechnen sich der entgeltlich und der unentgeltlich erworbene Teil der Immobilie nach dem Verhältnis des Entgelts zu dem Verkehrswert der Immobilie (BMF, Schreiben vom 26.2.200, IV C 2-S 2230-46/06). Hat das übertragene Grundstück z.  B. einen Verkehrswert von 500.000 € und betragen die vom Kind übernommenen Schulden 250.000 €, hat das Kind das Grundstück zu 50 % entgeltlich und zu 50 % unentgeltlich erworben. Das Kind muss dann die Abschreibungs-Bemessungsgrundlage des Rechtsvorgängers (der Eltern)  i.  H.  v. 50 % fortführen. In Höhe der  übernommenen Schulden hat das Kind Anschaffungskosten, die – soweit sie auf das Gebäude entfallen – abgeschrieben werden dürfen, wenn das Grundstück vermietet wird.