Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 16 Anlage Unterhalt, Unterhalt leisten > 2.0.0 Z E I L E für Z E I L E durch das Formular
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Anlage Unterhalt
♦ Wichtig
Die Anlage Unterhalt ist insbesondere für folgende Fälle vorgesehen: Sie haben
Voraussetzung ist, dass diese Personen kein oder nur geringes eigenes Einkommen und Vermögen haben.
♦ In die Anlage Unterhalt sind einzutragen:
Angaben zum Haushalt, in dem die unterstützte(n) Person(en) lebte(n) Der Abzug der Aufwendungen wird haushaltsbezogen gewährt. Unterstützen Sie eine weitere Person, die in einem anderen Haushalt lebt, tragen Sie deren Anschrift in Zeile 4 einer weiteren (zweiten) Anlage Unterhalt ein. Für jede (im jeweiligen Haushalt) unterstützte Person muss auf der entsprechenden Anlage Unterhalt eine eigene Vordruckseite mit den verlangten Angaben zur Person ausgefüllt werden. Es sind Eintragungen bis zu drei Personen (drei Vordruckseiten) möglich. Haben Sie in anderen Haushalten lebende Personen unterstützt, müssen Sie haushaltsbezogen jeweils eine eigene Anlage Unterhalt abgeben. |
Zeile 4-6 |
Anlage Unterhalt Papierformular
Aufwendungen für den Unterhalt | Zeile 7-16 |
Anlage Unterhalt Papierformular
Angaben zum Auslandsaufenthalt Für Leistungen ins Ausland gelten strengere Nachweisregelungen. In bestimmten Fällen werden die abzugsfähigen Höchstbeträge je nach Wohnsitzstaat gekürzt. |
Zeile 17-26 |
Allgemeine Angaben zur unterstützten Person | Zeile 31-44 |
Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person. Hier werden Angaben zur Bedürftigkeit verlangt. Von der Höhe der Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person hängt es ab, ob die Unterhaltsleistungen abzugsfähig sind. |
Zeile 45-54 |