Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.0.0 Z E I L E für Z E I L E durch das Formular

Anlage Unterhalt

♦   Wichtig

Die  Anlage Unterhalt ist insbesondere für folgende Fälle vorgesehen: Sie haben

  • einen nahen Angehörigen (Eltern oder ein erwachsenes Kind),
  • einen Ex-Ehepartner oder
  • die ledige Mutter, mit der Sie ein gemeinsames Kind haben, finanziell unterstützt.

Voraussetzung ist, dass diese Personen kein oder nur geringes eigenes Einkommen und Vermögen haben.

♦   In die Anlage Unterhalt sind einzutragen:

Angaben zum Haushalt, in dem die unterstützte(n) Person(en) lebte(n)

Der Abzug der Aufwendungen wird  haushaltsbezogen gewährt. Unterstützen Sie eine weitere Person, die in einem anderen Haushalt lebt, tragen Sie deren Anschrift in Zeile 4 einer weiteren (zweiten) Anlage Unterhalt ein.

Für jede (im jeweiligen Haushalt) unterstützte Person muss auf der entsprechenden  Anlage Unterhalt eine eigene Vordruckseite mit den verlangten Angaben zur Person ausgefüllt werden. Es sind Eintragungen bis zu drei Personen (drei Vordruckseiten) möglich.

Haben Sie in anderen Haushalten lebende Personen unterstützt, müssen Sie haushaltsbezogen jeweils eine eigene  Anlage Unterhalt  abgeben.

Zeile 4-6

Anlage Unterhalt Papierformular

Aufwendungen für den Unterhalt Zeile 7-16

Anlage Unterhalt Papierformular

Angaben zum Auslandsaufenthalt

Für Leistungen ins Ausland gelten strengere Nachweisregelungen. In bestimmten Fällen  werden die abzugsfähigen Höchstbeträge je nach Wohnsitzstaat gekürzt.

Zeile 17-26

 

Allgemeine Angaben zur unterstützten Person   Zeile 31-44

 

Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person. 

Hier werden Angaben zur Bedürftigkeit verlangt. Von der Höhe der Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person hängt es ab, ob die Unterhaltsleistungen abzugsfähig sind. 

Zeile 45-54