Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 16 Anlage Unterhalt > 1.0.1 Anspruch auf Kindergeld / Kinder im Studium
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Unterhalt
Zusammenfassung / Begriff
Für Zeiträume, in denen Sie als Steuerzahler für die unterstützte Person einen Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge haben, ist der Kindesunterhalt damit steuerlich abgegolten.
Anders hingegen bei Kindern, für die kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge besteht. Das sind Kinder, für die Sie keine Anlage Kind ausfüllen müssen, z. B. für arbeitslose Kinder über 21 Jahre oder über 25 Jahre alte Kinder in Berufsausbildung. In diesen Fällen ist der Abzug von Unterhalt über die Anlage Unterhalt möglich (§ 33a Abs. 1 EStG).
Wenn Kindergeld und Kinderfreibeträge wegfallen, weil das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat, können die Eltern als Ausgleich die Unterstützung ihres Kindes als außergewöhnliche Belastung geltend machen (§ 33a Abs. 1 Satz 4 EStG).
Erhält das Kind öffentliche Unterstützung durch BAföG, wird gerechnet:
Berechnung:
Grundhöchstbetrag (Wert für 2025) | 12.096 € | |
+ Eigene Einkünfte des Kindes | - 0 € | |
- Eigene Bezüge des Kindes | ||
BAföG | 7.236 € | |
- Kostenpauschale | 180 € | |
Verbleiben | 7.056 € | |
- Anrechnungsfrei | 624 € | |
Verbleiben | 6.432 € > | - 6.432 € |
Abzugsfähige Unterhaltsaufwendungen | 5.664 € |
Lebt Ihr Kind in Ihrem Haushalt, müssen Sie hierfür keine Nachweise erbringen.
Zusätzlich können Sie als Unterhalt die von Ihnen übernommenen Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Ihr Kind abziehen.