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1.0.0 THEMEN zur Anlage Unterhalt / Vordruck

Anlage Unterhalt

Einleitung

Sie haben bedürftige Personen unterhalten,

  • für die niemand Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge hat und
  • die gegenüber Ihnen oder der mit Ihnen verheirateten Person gesetzlich unterhaltsberechtigt sind, z. B. Eltern, Großeltern oder Kinder, und
  • die kein oder nur geringes Vermögen besitzen (ein  angemessenes Hausgrundstück bleibt unberücksichtigt)?

Anlage Unterhalt

♦  Abzug von Unterhaltsleistungen

Die Abzug von Aufwendungen für den Unterhalt ist leider begrenzt.

Sie können Ihre tatsächlichen Aufwendungen für jede unterstützte Person bis zur Höhe des Grundfreibetrages (12.096 € Wert für 2025) jährlich geltend machen. Voraussetzung für den Abzug von Unterhaltsleistungen in Form von Geldzuwendungen ist, dass Sie diese Unterhaltsleistungen durch Überweisung auf das Konto der unterstützten Person gezahlt haben.

Ist die unterstützte Person nicht gesetzlich unterhaltsberechtigt und werden oder würden bei entsprechender Antragstellung bei ihr öffentliche Mittel mit Hinblick auf Ihre Einkünfte gekürzt oder nicht gewährt (sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft), können Sie die Unterhaltsaufwendungen ebenfalls steuerlich geltend machen.

  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Sie bezahlen Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung für die unterstützte Person?

Soweit Sie die Beiträge als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer zahlen, können Sie diese als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Bitte nehmen Sie hierzu Eintragungen in den Zeilen 37 bis 42 der Anlage Vorsorgeaufwand vor.

 

Soweit Sie nicht Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer sind, erhöht sich der Unterhaltshöchstbetrag von 12.096 € (Wert für 2025) um die von der unterhaltsberechtigten Person geschuldeten Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung.

  • Unterstützung bei Haushaltszugehörigkeit

Gehört die unterstützte Person zu Ihrem Haushalt, geht Ihr Finanzamt in der Regel davon aus, dass Ihnen Unterhaltsaufwendungen in Höhe des maßgeblichen Höchstbetrags entstehen, z. B. für anteilige Miete, Verpflegung und Kleidung. Ein von Ihnen unterstütztes Kind gehört auch dann noch zu Ihrem Haushalt, wenn es lediglich aufgrund einer Ausbildung oder eines Studiums auswärts untergebracht ist.

  • Unterstützung im Ausland

Unterhaltsleistungen an eine im Ausland lebende Person müssen nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates der unterstützten Person notwendig und angemessen sein. Beachten Sie bitte die Ländergruppeneinteilung in der Anleitung zum Hauptvordruck ESt 1 A. Bei Zahlungen an Unterhaltsempfänger im Ausland haben Sie eine erhöhte Mitwirkungspflicht.

  • Allgemeine Außergewöhnliche Belastungen

Sie übernehmen aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie z. B. Krankheit besondere Zahlungen für die unterstützte Person?

Dann können Sie diese als andere außergewöhnliche Belastungen erklären; bitte beachten Sie die Erläuterungen zu den Zeilen 23 bis 41 zur Anlage Außergewöhnliche Belastungen.