Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 16 Anlage Unterhalt / Angehörige > 2.2.0 Zeile 27 und 58 Mutter oder Vater gesetzlich unterhaltsberechtigt?
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Anlage Unterhalt
♦ Mutter oder Vater gesetzlich unterhaltsberechtigt?
Nehmen Sie hier Eintragungen vor, wenn die Mutter oder der Vater Ihres Kindes Ihnen gegenüber bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Ihres Kindes gesetzlich unterhaltsberechtigt ist, weil sie oder er das Kind betreut (Betreuungsunterhalt nach § 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuchs).