Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.2.5 Zeile 30 und 61 Unterhalt an Personen im Ausland

Anlage Unterhalt

♦   Unterhalt an Personen im Ausland

Unterhaltsaufwendungen an Personen im Ausland können von Ihnen nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn Sie eine von der Heimatbehörde und der unterstützten Person bestätigte Unterhaltserklärung über die Bedürftigkeit (Unterhaltserklärung) haben. Entsprechende Vordrucke für Unterhaltserklärungen in mehreren Sprachen finden Sie auch im Internetangebot des Bundesministeriums der Finanzen (www.formulare-bfinv.de). Die Unterhaltserklärung ist auf Anforderung Ihres Finanzamts vorzulegen.

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