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Anlage Unterhalt
♦ Unterhalt an Personen im Ausland
Unterhaltsaufwendungen an Personen im Ausland können von Ihnen nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn Sie eine von der Heimatbehörde und der unterstützten Person bestätigte Unterhaltserklärung über die Bedürftigkeit (Unterhaltserklärung) haben. Entsprechende Vordrucke für Unterhaltserklärungen in mehreren Sprachen finden Sie auch im Internetangebot des Bundesministeriums der Finanzen (www.formulare-bfinv.de). Die Unterhaltserklärung ist auf Anforderung Ihres Finanzamts vorzulegen.
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