Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 16 Anlage Unterhalt / Angehörige > 2.0.1 Angaben zum Haushalt Zeile 4-6
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Anlage Unterhalt
♦ Wichtig
Die Angaben sind haushaltsbezogen zu machen. Tragen Sie in Zeile 4 ein, wo die unterstützte Person (in welchem Haushalt) lebt. Unterstützen Sie eine weitere Person, die woanders lebt (in einem anderen Haushalt), tragen Sie deren Anschrift in Zeile 4 einer weiteren (zweiten) Anlage Unterhalt ein.
⇒ Angaben zum Haushalt
Leben im Haushalt mehrere Personen, die Sie unterstützen (Angaben in Zeile 6), müssen Sie für jede (im jeweiligen Haushalt) unterstützte Person in der entsprechen Anlage Unterhalt in den Zeilen 31-114 die verlangten Angaben zur Person machen, zur ersten Person in den Zeilen 31-54. Für bis zu drei Personen sind dort Angaben möglich.
Für jede unterstützte Person wird getrennt geprüft, ob der auf sie entfallende Unterhalt abzugsfähig ist.
Beispiel: S unterstützt ganzjährig seine verwitwete Mutter M und seine kranke Schwester K, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, mit 4.800 € im Jahr.
Die Zahlung an die Schwester kann nicht berücksichtigt werden, weil sie nicht gesetzlich unterhaltsberechtigt ist.
Weil zwei Personen in dem Haushalt leben, beträgt der Höchstbetrag für die Unterhaltsleistungen an die Mutter (9.984 € / Wert für 2022 : 2 =) 4.992 € .
Absetzbar sind die Aufwendungen von 4.800 €, weil sie den Höchstbetrag nicht übersteigen.
Anlage Unterhalt Papierformular
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