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2.0.7 Unterstützung beider Elternteile / Zeile 35

Anlage Unterhalt

⇒   Unterstützung beider Elternteile

Unterstützen Sie Ihre Eltern, die in Haushaltsgemeinschaft leben, verdoppeln sich alle Beträge. Es verdoppelt sich der Unterhaltshöchstbetrag von 10.908 € auf 21.816 € (Werte für 2023) und der anrechnungsfreie Betrag von 624 € auf 1.248 €. Angerechnet werden die gemeinsamen Einkünfte der Ehegatten.

Anlage Unterhalt

Beispiel:

Der Steuerzahler unterstützt seine betagten Eltern mit 800 € im Monat. Sein Vater hat nur eine Rente von mtl. 500 € und seine Mutter von 400 €.

Berechnung des absetzbare  Betrages für 2022

Aufwendungen im Kalenderjahr

9.600 €

 

 

Unterhaltshöchstbetrag (Wert für 2023)

 

 

21.816 €

- Kürzung wegen eigener Einkünfte und Bezüge

 

 

 

Steuerpflichtige Rente des Vaters

3.500 €

 

 

- Werbungskosten-Pauschbetrag

102 €

 

 

Einkünfte des Vaters

3.398 € >

  3.398 €

 

+ Bezüge des Vaters

2.500 €

 

 

- Kostenpauschale

180 €

 

 

Verbleiben Bezüge des Vaters

2.320 € >

 2.320 €

 

Steuerpflichtige Rente der Mutter

2.800 €

 

 

- Werbungskosten-Pauschbetrag

102 €

 

 

Einkünfte der Mutter

2.698 € >

  2.698 €

 

+ Bezüge der Mutter

2.000 €

 

 

- Kostenpauschale

180 €

 

 

Verbleiben Bezüge der Mutter

1.820 € >

  1.820 €

 

Summe

 

10.236 €

 

- Anrechnungsfrei

 

1.246 €

 

Abzüglich schädliche Einkünfte und Bezüge

 

8.988 € >

 8.988 €

Verbleiben gekürzter Unterhaltshöchstbetrag

 

 

  12.828 €

Höchstens abzugsfähig die geleisteten Aufwendungen

 

 

   9.600 €