Steuern? Mach ich selbst.
Steuerstrafverfahren
Zusammenfassung / Begriff
Zur Finanzierung unseres Staatswesens ist die öffentliche Hand auf die Erhebung von Steuern von seinen Bürgern angewiesen. Die Bürger sind verpflichtet, ggfs. unter Androhung von Zwang die Steuergesetze zu beachten.
Im Steuerrecht wird zwischen dem Besteuerungsverfahren und dem Steuerstrafverfahren unterschieden.
Soweit Ihre Belange im Besteuerungsverfahren behandelt werden, gelten die Regelungen nach der Abgabenordnung (AO). Hier werden Sie moderat behandelt.
Ganz anders sieht es im Steuerstrafverfahren aus, wo die Regelungen der Strafprozessordnung (StPO) gelten. Der wichtigste Unterschied zwischen beiden Verfahren: Im Besteuerungsverfahren müssen Sie kooperieren, im Steuerstrafverfahren dürfen Sie Aussagen verweigern, also schweigen.
♦ Steuerhinterziehung als Straftat
Steuerhinterziehung ist eine Straftat (§ 370 AO). Deshalb gelten hier die Regeln der StPO. Steuerhinterziehung setzt vorsätzliches Handeln voraus. Wird die Tat dagegen leichtfertig begangen, liegt eine (bloße) Steuerordnungswidrigkeit vor, für die eine Geldbuße verhängt werden kann (§ 378 AO).
Vorsätzlich bedeutet: "Bewusst und gewollt die Hinterziehung / Tat begehen", leichtfertig bedeutet: "Besonders nachlässig handeln, die notwendige Sorgfalt bei der Steuererklärung außer Acht lassen".
Eine Strafe wegen Steuerhinterziehung wird vom Gericht festgesetzt. Beim Vorliegen einer Steuerordnungswidrigkeit entscheidet die Bußgeld- und Strafsachenstelle im Finanzamt über die Festsetzung einer Geldbuße, bei der im Gegensatz zu einer Bestrafung keine Eintragung in das Zentralregister erfolgt.
Steuerhinterziehung ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bedroht. In besonders schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünfzehn Jahren verhängt werden (§ 376 Abs. 1 AO). Auch der Versuch ist strafbar.
Übersicht
Summe der Steuerhinterziehung | Strafe |
Bis zu 1.000 € | Keine Strafe, Einstellung ggfs. gegen Auflage |
Von 1.000 € bis 50.000 € | Geldstrafe |
Von 50.000 € bis 100.000 € | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, ggfs. gegen Bewährung |
Von 100.000 € bis 1.000.000 € | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, ggfs. gegen Bewährung |
Mehr als 1.000.000 € | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe ohne Bewährung |
♦ Wissenswertes für den "Hausgebrauch"