Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.4.0 Zeile 5 Häusliche Pflege als haushaltsnahe Leistung

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Einleitung

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Aufwendungen kann auch für Leistungen durch Pflege im eigenen Haushalt in Anspruch genommen werden. Gleiches gilt für Aufwendungen wegen Unterbringung in einem Heim, soweit darin Kosten für Dienstleistungen enthalten sind, die mit denen einer Hilfe im eigenen Haushalt vergleichbar sind. 

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Dazu mehr im Kapitel Anlage Außergewöhnliche Belastungen Zeile 39 - 41 Pflegekosten