Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 07 Anlage Außergew. Belastungen > 1.0.0 AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN / Zeile 4 -36
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Außergew. Belastungen
Zusammenfassung / Begriff
Außergewöhnliche Belastungen sind private Ausgaben, die Ihnen aufgrund besonderer Umstände
zwangsläufig entstehen (§ 33 Abs. 1 EStG), z. B. aufgrund von
Diese Ausgaben können Sie, soweit sie Ihnen nicht ersetzt werden, steuermindernd geltend machen. Dies ist jedoch nur insoweit möglich, als die Ausgaben die sog. zumutbare Belastung übersteigen. Ihr Finanzamt berechnet die zumutbare Belastung automatisch. Es berücksichtigt dabei Ihre familiären Verhältnisse und die Höhe Ihrer Einkünfte. Die genaue Berechnung
können Sie im § 33 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes nachlesen.
Prozesskosten, wie z. B. die Kosten einer Scheidung oder für die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft, stellen grundsätzlich keine außergewöhnlichen Belastungen dar. Entsprechendes gilt für Kosten durch Diätverpflegung (§ 33 Abs. 1 EStG)
Anlage Außergewöhnliche Belastungen
♦ Zumutbare Belastung
Damit Gesundheitskosten wirklich zu einer Steuerersparnis führen, müssen die Kosten einen bestimmten Eigenanteil überschreiten, den jeder tragen muss.
Dazu werden die Aufwendungen um eine sog. zumutbare Belastung gekürzt (§ 33 Abs. 3 EStG). Das Finanzamt berechnet die zumutbare Belastung automatisch. Es berücksichtigt dabei Ihre familiären Verhältnisse und die Höhe Ihrer Einkünfte.
? Zumutbare Belastung: Begriff eingeben + Suchen antippen
Wichtig
Außergewöhnliche Belastungen sind private Ausgaben, die zwangsläufig angefallen sind. Ausgaben sind zwangsläufig angefallen, wenn sie aus „rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen“ unausweichlich sind. Sie müssen also notwendig und unumgänglich sein (§ 33 Abs. 2 EStG).
Private Ausgaben dürfen zwar nicht vom Einkommen abgezogen werden, außergewöhnliche Belastungen sind aber von diesem Abzugsverbot ausdrücklich ausgenommen (§ 12 Satz 1 EStG).
♦ Was bedeutet zwangsläufig?
Die Aufwendungen müssen zwangsläufig erwachsen. Die Gründe dafür können sein (§ 33 Abs. 2 EStG):Zwangsläufig aus
Übersicht: Kosten, die zwangsläufig anfallen können
Art der Aufwendungen | Abzugsfähigkeit | Zeile |
Behinderung | Pauschbeträge oder tatsächliche Kosten | Zeile-9, 17-18 |
Pflegebedürftigkeit | Pauschbeträge oder tatsächliche Kosten | Zeile 11-16, Zeile 32 |
Krankheit | Tatsächliche Kosten | Zeile 31 |
Bestattung von Angehörigen | Tatsächliche Kosten | Zeile 34 |
Unwetterschäden | Tatsächliche Kosten | Zeile 35 |
♦ Wann abzugsfähig?
Es gilt das sogenannte Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG. Danach sind Ausgaben für das Jahr abzuziehen, in dem sie geleistet worden sind. Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen sind also im Jahr der Zahlung zu berücksichtigen.
Das Finanzgericht des Saarlandes hält in extremen Fällen eine Billigkeitsregelung dahingehend für angemessen, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Wohngebäudes mit Umbaukosten in Höhe von 135.143 € auf maximal fünf Jahre verteilen kann (FG des Saarlandes Gerichtsbescheid vom 06.08.2013 - 1 K 1308/12).
Werden Ihnen Aufwendungen von dritter Seite ganz oder teilweise erstattet, sind die Aufwendungen insoweit kürzen. Es geht dabei um Versicherungsleistungen, Beihilfen, Unterstützungen oder um den Wert des Nachlasses, der bei Bestattungskosten zu berücksichtigen ist.
Zu erwartende Erstattungen
Das Zu und Abflussprinzip wird aus praktischen Gründen durchbrochen, indem zu erwartende Erstattungen, die im nächsten Jahr vereinnahmt werden, bereits mit den Aufwendungen im laufenden Jahr zu verrechnen sind (BFH Urteil vom 30.06.1999, III R 8/95).
♦ Das Argument mit dem Gegenwert
Als außergewöhnliche Belastungen kommen nur Aufwendungen in Betracht, die gewissermaßen „verlorenen Aufwand” darstellen (Gegenwerttheorie / BVerfG Beschluss vom 13.12.1966 - 1 BvR 512/65). Wer für seine Aufwendungen einen Gegenwert erhält, ist somit nicht belastet.
Da stellt sich gleich die Frage: Stellt die erlangte Gesundheit nach erfolgreicher ärztlicher Behandlung einen Gegenwert dar. Wenn ja, dürften Krankheitskosten nicht abzugsfähig sein. Hier kommt indessen ein anderes Argument zum Zuge. Es werden mit den Aufwendungen lediglich die >>Erstlingsgaben / Erstausstattung der Natur<< wiedererlangt. Erlangte Gesundheit ist kein Gegenwert für Krankheitskosten, sondern die Wiederherstellung eines natürlichen Zustandes.
Ebenso verhält es sich, wenn Sie eine Brille oder ein Hörgerät erworben haben. Mit Brille oder Hörgerät wird lediglich der Verlust der >>Erstlingsgaben / Erstausstattung der Natur<< ausgeglichen.
Ein junges Paar, das sich Hausrat anschafft, kann die Kosten dafür indessen nicht abziehen, obwohl diese zwangsläufig entstanden sind, weil es für seine Aufwendungen ja einen Gegenwert erhält (BVerfG Beschluss vom 13.12.1966 - 1 BvR 512/65).
♦ Musterfall Krankheitskosten
Welche außergewöhnlichen Belastungen haben die Eheleute Muster?
Frau Muster war mehrere Wochen krank. Der Krankenhausaufenthalt hat insgesamt 4.750 € gekostet. Davon hat die Krankenkasse nur 3.400 € bezahlt. Ferner hat Frau Muster von ihrem Arbeitgeber eine steuerfreie Unterstützung von 250 € erhalten. Die Eheleute Muster tragen in der Zeile 31 sowohl die Krankheitskosten als auch die Summe der erstatteten Beträge ein. Sie wissen, dass die verbleibenden Kosten von 1.100 € nicht in voller Höhe berücksichtigt, sondern vom Finanzamt um die sog. zumutbare Belastung gekürzt werden.
Anlage Außergewöhnliche Belastungen Formular für 2022
♦ Menschen mit Behinderung / Pflegekosten
Behinderten Menschen will der Gesetzgeber durch Abzüge bei der Steuer das Leben erleichtern. Die entsprechenden Anträge sind an unterschiedlicher Stelle in den Formularen geltend zu machen. Hier zunächst eine
Übersicht
Behinderten-Pauschbetrag | Zeile 4-6 |
Pflege-Pauschbetrag | Zeile 11-16 |
Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale | Zeile 17-18 |
Krankheitskosten | Zeile 19-21 |
Pflegekosten (häusliche Pflege, Heimunterbringung) | Zeile 22-24 |
Behinderungsbedingte Kosten, Umbaukosten | Zeile 25-27 |