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Anlage Außergew. Belastungen
Für Menschen mit einer Behinderung besteht die Möglichkeit, anstelle eines Einzelnachweises für ihre Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen. Der Pauschbetrag soll der bestimmte Erschwernisse ausgleichen, die behinderten Menschen im Verhältnis zu Nichtbehinderten entstehen (§ 33b Abs. 1 EStG).
♦ Höhe der Pauschbeträge
Die Pauschbeträge sind nach dem Grad der Behinderung gestaffelt. Ab 2021 gelten höhere Pauschbeträge.
Bis 2020 | Ab 2021 | ||
Grad der Behinderung | Pauschbetrag | Behinderung | Pauschbetrag |
20 % | 384 € | ||
25 und 30 | 310 € | 30 % | 620 € |
35 und 40 | 430 € | 40 % | 860 € |
45 und 50 | 570 € | 50 % | 1.140 € |
55 und 60 | 720 € | 60 % | 1.440 € |
65 und 70 | 890 € | 70 % | 1.780 € |
75 und 80 | 1.060 € | 80 € | 2.120 € |
85 und 90 | 1.230 € | 90 % | 2.460 € |
95 und 100 | 1.420 € | 100 % | 2.840 € |
Der Behinderten-Pauschbetrag für blinde Menschen sowie Menschen, die als hilflos gelten, beträgt 7.400 € (Merkzeichen »H« im Schwerbehindertenausweis oder festgestellte Einstufung in Pflegegrad 4 oder 5 / Wert ab 2021). Dem Merkzeichen „H” steht somit die Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5 gleich (BMF, 19.8.2016, IV C 8 - S 2286/07/10004 :005).
Verzicht auf den Behinderten-Pauschbetrag
Sie können auf den Behinderten-Pauschbetrag verzichten und stattdessen alle typischen und atypischen behinderungsbedingten Kosten nachweisen. Vor allem wenn Heimkosten anfallen, ist der Pauschbetrag schnell überschritten.
Beispiel:
Der Steuerpflichtige hat einen Schwerbehindertenausweis, in dem eine Behinderung von 80 ausgewiesen ist.
Anlage Außergew. Belastungen Papierformular
Tipp Kosten im Pflegeheim höher
Leben Sie in einem Pflegeheim, ist es meistens günstiger, anstelle des Pauschbetrags von 7.400 € die tatsächlichen Kosten anzusetzen. Lesen Sie dazu den Beitrag 2.4.3 Pflegekosten
♦ Welche Aufwendungen sind abgegolten?
Mit dem Pauschbetrag abgegolten sind die Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens und Ausgaben für einen erhöhten Wäschebedarf sowie die Pflegeaufwendungen. Wählen Sie den Pauschbetrag, können Sie die Pflegeaufwendungen weder als außergewöhnliche Belastungen lt. den Zeilen 13-18 noch die Steuerermäßigung für Pflegeleistungen im Haushalt lt. Zeile 5 der Anlage 35 (haushaltsnahe Dienstleistungen) geltend machen.
Neben dem Pauschbetrag können Sie indessen weitere Aufwendungen (z. B. Krankheitskosten, Kurkosten, Kraftfahrzeugkosten) geltend machen.
Der Grad der Behinderung in Prozenten hat ausschließlich Bedeutung für die Behinderten-Pauschbeträge bei der Steuer. Für den Nachweis der Pflegebedürftigkeit und für die Leistungen aus der Pflegeversicherung gelten die Pflegegrade 1 bis 5. Dem Merkzeichen „H” steht die Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5 gleich (BMF, 19.8.2016, IV C 8 - S 2286/07/10004 :005).
♦ Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages
Den Behinderten-Pauschbetrag für ein Kind oder für ein Enkelkind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben, können Sie durch Antrag in der Anlage Kind auf sich übertragen lassen.
Anlage Kind Papierformular