Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.4.0 Andere Aufwendungen Zeile 31-38

Anlage Außergew. Belastungen

Anstelle oder neben den bisher erläuterten Pauschbeträgen (Behinderten-Pauschbetrag, Hinterbliebenen-Pauschbetrag und Pflege-Pauschbetrag) können Sie noch >>Andere Aufwendungen<< geltend machen.

Dazu gehören insbesondere

Krankheitskosten  Zeile 31
Pflegekosten Zeile 32
Behinderungsbedingte Aufwendungen, z. B. Umbauten Zeile 33
Bestattungskosten Zeile 34
Sonstige außergewöhnliche Belastungen, z. B. Hausrat,  Kleidung Zeile 35

Anlage Außergew. Belastungen Papierformular

Reicht die Vordruckzeile 35 nicht für alle Aufwendungen aus, stellen Sie die Kosten auf einem gesonderten Blatt zusammen. Füllen Sie zusätzlich im Hauptvordruck die Zeile 45 aus. 

Hauptvordruck Papierformular

♦   Erstattungen gegenrechnen / Kostenersatz

Bereits erhaltener oder zu erwartender Kostenersatz (auch wenn erst in späteren Jahren gezahlt) von dritter Seite (z. B. durch eine Versicherung) mindert die abzugsfähigen Kosten und wird deshalb in den Zeilen entsprechend abgefragt.

  • Zumutbare Belastung wird abgezogen

Die Aufwendungen wirken sich steuerlich nur aus, soweit sie die sog. zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Deren Höhe hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte und den persönlichen Verhältnissen (Familienstand, berücksichtigungsfähige Kinder) ab und wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt. 

Die zumutbare Belastung wird vom Finanzamt gestaffelt berechnet. Die zumutbare Belastung beträgt:

Tabelle für die zumutbare Belastung

Vom Gesamtbetrag der Einkünfte in Euro Bis 15.340  15.340 bis 51.130 Ab 51.130
Steuerpflichtige ohne Kinder, Steuer nach      
a) § 32a Abs. 1 EStG (Grundtabelle) 5 % 6 % 7 %
b) § 32a Abs. 5 oder 6 EStG (Splittingtabelle.) 4 % 5 % 6 %
Stpfl. mit einem Kind oder zwei Kindern 2 % 3 % 4 %
Stpfl. mit drei oder mehr Kindern  1 % 1 % 2 %