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Anlage Außergew. Belastungen
Anstelle oder neben den Pauschbeträgen (bei Aufwendungen wegen Behinderung oder Pflege) können Sie andere Aufwendungen geltend machen. Siehe unten.
♦ Andere Aufwendungen
Anstelle oder neben den bisher erläuterten Pauschbeträgen (Behinderten-Pauschbetrag, Hinterbliebenen-Pauschbetrag und Pflege-Pauschbetrag) können Sie noch >>Andere Aufwendungen<< geltend machen.
Zu den anderen Aufwendungen gehören insbesondere
Krankheitskosten | Zeile 20 - 22 |
Pflegekosten | Zeile 23 - 25 |
Behinderungsbedingte Aufwendungen, z. B. Umbauten | Zeile 26 - 28 |
Bestattungskosten | Zeile 29 - 31 |
Sonstige außergewöhnliche Belastungen, z. B. Hausrat, Kleidung | Zeile 32 - 34 |
Welche außergewöhnlichen Belastungen haben die Eheleute Muster?
Frau Muster war mehrere Wochen krank. Der Krankenhausaufenthalt hat insgesamt 4.750 € gekostet. Davon hat die Krankenkasse nur 3.400 € bezahlt. Ferner hat Frau Muster von ihrem Arbeitgeber eine steuerfreie Unterstützung von 250 € erhalten. Die Eheleute Muster benennen die Art der Aufwendungen in Zeile 20, tragen in Zeile 21 die Krankheitskosten und in Zeile 22 die Summe der erstatteten Beträge ein. Sie wissen, dass die verbleibenden Kosten von 1.100 € nicht in voller Höhe berücksichtigt, sondern von ihrem Finanzamt um die sog. zumutbare Belastung gekürzt werden.
Anlage außergewöhnliche Belastungen
♦ Erstattungen gegenrechnen / Kostenersatz
Bereits erhaltener oder zu erwartender Kostenersatz (auch wenn erst in späteren Jahren gezahlt) von dritter Seite (z. B. durch eine Versicherung) mindert die abzugsfähigen Kosten und wird deshalb in den Zeilen entsprechend abgefragt.
Die Aufwendungen wirken sich steuerlich nur aus, soweit sie die sog. zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Deren Höhe hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte und den persönlichen Verhältnissen (Familienstand, berücksichtigungsfähige Kinder) ab und wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.
Die zumutbare Belastung wird vom Finanzamt gestaffelt berechnet. Die zumutbare Belastung beträgt:
Tabelle für die zumutbare Belastung
Vom Gesamtbetrag der Einkünfte in Euro | Bis 15.340 | 15.340 bis 51.130 | Ab 51.130 |
Steuerpflichtige ohne Kinder, Steuer nach | |||
a) § 32a Abs. 1 EStG (Grundtabelle) | 5 % | 6 % | 7 % |
b) § 32a Abs. 5 oder 6 EStG (Splittingtabelle.) | 4 % | 5 % | 6 % |
Stpfl. mit einem Kind oder zwei Kindern | 2 % | 3 % | 4 % |
Stpfl. mit drei oder mehr Kindern | 1 % | 1 % | 2 % |
♦ Zusätzlich haushaltsnahe Aufwendungen
Sind in den von Ihnen beantragten außergewöhnlichen Belastungen Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und / oder Handwerkerleistungen enthalten?
Dann kann es sein, dass sich ein Teil der in den außergewöhnlichen Belastungen enthaltenen Aufwendungen aufgrund der zumutbaren Belastung nicht auswirkt.