Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.4.0 Zeile 19-33 Andere Aufwendungen

Anlage Außergew. Belastungen

Anstelle oder neben den bisher erläuterten Pauschbeträgen (Behinderten-Pauschbetrag, Hinterbliebenen-Pauschbetrag und Pflege-Pauschbetrag) können Sie noch >>Andere Aufwendungen<< geltend machen.

Dazu gehören insbesondere

Krankheitskosten  Zeile 19-21
Pflegekosten Zeile 22-24
Behinderungsbedingte Aufwendungen, z. B. Umbauten Zeile 25-27
Bestattungskosten Zeile 28-30
Sonstige außergewöhnliche Belastungen, z. B. Hausrat,  Kleidung Zeile 31-33

♦   Erstattungen gegenrechnen / Kostenersatz

Bereits erhaltener oder zu erwartender Kostenersatz (auch wenn erst in späteren Jahren gezahlt) von dritter Seite (z. B. durch eine Versicherung) mindert die abzugsfähigen Kosten und wird deshalb in den Zeilen entsprechend abgefragt.

  • Zumutbare Belastung wird abgezogen

Die Aufwendungen wirken sich steuerlich nur aus, soweit sie die sog. zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Deren Höhe hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte und den persönlichen Verhältnissen (Familienstand, berücksichtigungsfähige Kinder) ab und wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt. 

Die zumutbare Belastung wird vom Finanzamt gestaffelt berechnet. Die zumutbare Belastung beträgt:

Tabelle für die zumutbare Belastung

Vom Gesamtbetrag der Einkünfte in Euro Bis 15.340  15.340 bis 51.130 Ab 51.130
Steuerpflichtige ohne Kinder, Steuer nach      
a) § 32a Abs. 1 EStG (Grundtabelle) 5 % 6 % 7 %
b) § 32a Abs. 5 oder 6 EStG (Splittingtabelle.) 4 % 5 % 6 %
Stpfl. mit einem Kind oder zwei Kindern 2 % 3 % 4 %
Stpfl. mit drei oder mehr Kindern  1 % 1 % 2 %