Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 07 Anlage AußergewBelastg > 2.0.0 AUSFÜLLEN der Anlage außergewöhnliche Belastungen
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Außergewöhnliche Belastungen
♦ Hinweise zur Arbeit mit dem HELFER IN STEUERSACHEN
Erste Orientierung
Rechts am Rand finden Sie eine Inhaltsübersicht. Die Inhaltsübersicht enthält 19 Kapitel.
Die Beiträge in den Kapiteln sind gegliedert in
Während Sie die Steuervordrucke ausfüllen, können Sie im HELFER IN STEUERSACHEN - Zeile für Zeile - nachlesen, was Sie zu der jeweiligen Vordruckzeile wissen müssen.
Zu den Quellen
Vom Bundesfinanzminister alle Infos zur Einkommensteuer und Lohnsteuer online:
♦ So füllen die Anlage aus
Füllen Sie bitte nur die weißen Felder der Vordrucke deutlich und vollständig aus.
Daten für die mit gekennzeichneten Zeilen liegen Ihrem Finanzamt im Regelfall vor. Eintragungen sind insoweit nicht erforderlich. Änderungen der Texte sind nicht zulässig. Vollständige Angaben müssen Sie auch dann vornehmen, wenn Ihr Finanzamt Ihnen einen Freibetrag für den Steuerabzug vom Arbeitslohn gewährt hat.
Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie die Angaben bitte in einer gesonderten Aufstellung.
Tragen Sie bitte alle Beträge in Euro ein.
Es sei denn, die Vordrucke sehen ausdrücklich die Eintragung von Cent-Beträgen vor.
Reichen Sie die Belege zu Ihrer Einkommensteuererklärung bitte nur ein, wenn in den Vordrucken und / oder Anleitungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird oder Sie von Ihrem Finanzamt dazu aufgefordert wer den (Belegvorhaltepflicht). Bitte übermitteln Sie Belege und andere Dokumente zur Steuererklärung möglichst elektronisch (Belegnachreichung zur Steuererklärung). Dies ist sowohl über Mein ELSTER ( www.elster.de) als auch über Software anderer Anbieter möglich. Falls Sie Ihrem Finanzamt Belege in Papierform über mitteln möchten, reichen Sie bitte ausschließlich Kopien ein. Bitte übersenden Sie keine Originalbelege.
Ihr Steuerbescheid soll nicht Ihnen, sondern einer an deren Person zugesandt werden? Dann nutzen Sie bitte die Vollmachtsdatenbank (§ 80a der Abgabenordnung). Die Verwaltung Ihrer Vollmachten ist sowohl über Mein ELSTER ( www.elster.de) als auch über Software anderer Anbieter möglich. Empfang Ihres Steuerbescheids Sofern Sie eine gesonderte Empfangsvollmacht in Papierform zu Ihrer Steuererklärung erteilen möchten, dann reichen Sie bitte diese Empfangsvollmacht ein und tragen in Zeile 37 des Hauptvordrucks ESt 1 A eine „1“ ein.