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2.0.0 Z E I L E für Z E I L E durch das Formular

Anlage Außergew. Belastungen

Wer aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen gezwungen ist, für besondere Umstände zu bezahlen, kann die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen.

Für den Abzug von außergewöhnlichen Belastungen füllen Sie je nach Bedarf die Anlage aus. 

♦   In die Anlage werden eingetragen:

1. Behinderten-Pauschbetrag  Zeile 4-9
2. Hinterbliebenen-Pauschbetrag  Zeile 10
3. Pflege-Pauschbetrag  Zeile 11-16
4. Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale Zeile 17-18
5. Andere Aufwendungen Zeile 31-36

Andere Aufwendungen können sein: 

1. Krankheitskosten  Zeile 31
2. Pflegekosten Zeile 32
3. Behinderungsbedingte Umbaukosten Zeile 33
4. Bestattungskosten  Zeile 34
5. Sonstige Außergewöhnliche Belastungen  Zeile 35

♦   Zusätzlich Haushaltsnahe Aufwendungen abziehen

Durch Abzug der zumutbaren Belastung und der Haushaltsersparnis kann sich ein Anspruch auf Steuerermäßigung nach § 35a EStG ergeben. Die Besonderheit ist hier, dass der Teil der Pflegekosten, der sich infolge des Abzugs der zumutbaren Belastung und der Haushaltsersparnis nicht als außergewöhnliche Belastung auswirken, als >>Haushaltsnahe Aufwendungen<< abgezogen werden können. 

Anlage Außergewöhnliche Belastungen

 

Wie Sie zusätzlich Haushaltsnahe Aufwendungen in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen unterbringen, zeigt ein Beispiel im Kapitel 2.4.3 / Pflegekosten

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