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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Außergew. Belastungen
Allgemein soll sich die Höhe der öffentlichen Abgaben nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgers richten und es sollen Bürger mit unterschiedlicher Leistungsfähigkeit unterschiedlich belastet werden. Aus diesem Grunde werden besondere persönliche Umstände, die einen Steuerzahler im Vergleich zu anderen Steuerzahlern über Gebühr finanziell belasten, steuermindernd berücksichtigt.
Der Gesetzgeber kommt der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Steuerzahler indessen mehr schlecht als recht nach, indem er Ihnen unter der Bezeichnung „außergewöhnliche Belastungen“ einige Steuervergünstigungen einräumt (§§ 33 bis 33b EStG).
Anlage Außergewöhnliche Belastungen Papierformular
♦ Zumutbare Belastung
Die außergewöhnlichen und zwangsläufigen Aufwendungen werden nach dem Willen des Gesetzgebers um eine zumutbare Belastung gekürzt (§ 33 Abs. 3 EStG). Das Finanzamt berechnet die zumutbare Belastung automatisch. Es berücksichtigt dabei Ihre familiären Verhältnisse und die Höhe Ihrer Einkünfte.
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Wichtig
Außergewöhnliche Belastungen sind private Ausgaben, die zwangsläufig angefallen sind. Ausgaben sind zwangsläufig angefallen, wenn sie aus „rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen“ unausweichlich sind. Sie müssen also notwendig und unumgänglich sein (§ 33 Abs. 2 EStG).
Private Ausgaben dürfen zwar nicht vom Einkommen abgezogen werden, außergewöhnliche Belastungen sind aber von diesem Abzugsverbot ausdrücklich ausgenommen (§ 12 Satz 1 EStG).
♦ Was bedeutet zwangsläufig?
Die Aufwendungen müssen zwangsläufig erwachsen. Die Gründe dafür können sein (§ 33 Abs. 2 EStG):Zwangsläufig aus
Übersicht: Kosten, die zwangsläufig anfallen können
Art der Aufwendungen | Abzugsfähigkeit | Zeile |
Behinderung | Pauschbeträge oder tatsächliche Kosten | Zeile-9, 17-18 |
Pflegebedürftigkeit | Pauschbeträge oder tatsächliche Kosten | Zeile 11-16, Zeile 32 |
Krankheit | Tatsächliche Kosten | Zeile 31 |
Bestattung von Angehörigen | Tatsächliche Kosten | Zeile 34 |
Unwetterschäden | Tatsächliche Kosten | Zeile 35 |
♦ Erstattungen gegenrechnen
Werden Ihnen Aufwendungen von dritter Seite ganz oder teilweise erstattet, sind die Aufwendungen insoweit kürzen. Es geht dabei um erhaltene oder zu erwartende Versicherungsleistungen, Beihilfen, Unterstützungen oder um den Wert des Nachlasses, der bei Bestattungskosten zu berücksichtigen ist.
Auch bei außergewöhnlichen Belastungen gilt zwar das Zuflussprinzip des § 11 EStG. Danach sind Einnahmen, z. B. Erstattungsbeträge für Krankheitskosten, eigentlich in dem Jahr zu berücksichtigen, in dem sie zugeflossen sind. Erstattungen von Krankheitskosten von Seiten der Krankenkasse müssten danach erst im Jahr der Erstattung berücksichtigt werden. Dem ist aber nicht so. Zu erwartende Erstattungen, die im nächsten Jahr vereinnahmt werden, sind bereits mit den Aufwendungen im laufenden Jahr zu verrechnen (BFH-Urteil vom 30.06.1999 - III R 8/95).
♦ Das Argument mit dem Gegenwert
Als außergewöhnliche Belastungen kommen nur Aufwendungen in Betracht, die gewissermaßen „verlorenen Aufwand” darstellen (Gegenwerttheorie / BVerfG Beschluss vom 13.12.1966 - 1 BvR 512/65). Wer für seine Aufwendungen einen Gegenwert erhält, ist somit nicht belastet.
Da stellt sich gleich die Frage: Stellt die erlangte Gesundheit nach erfolgreicher ärztlicher Behandlung einen Gegenwert dar. Wenn ja, dürften Krankheitskosten nicht abzugsfähig sein. Hier kommt indessen ein anderes Argument zum Zuge. Es werden mit den Aufwendungen lediglich die >>Erstlingsgaben / Erstausstattung der Natur<< wiedererlangt. Erlangte Gesundheit ist kein Gegenwert für Krankheitskosten, sondern die Wiederherstellung eines natürlichen Zustandes.
Ebenso verhält es sich, wenn Sie eine Brille oder ein Hörgerät erworben haben. Mit Brille oder Hörgerät wird lediglich der Verlust der >>Erstlingsgaben / Erstausstattung der Natur<< ausgeglichen.
Ein junges Paar, das sich Hausrat anschafft, kann die Kosten dafür indessen nicht abziehen, obwohl diese zwangsläufig entstanden sind, weil es für seine Aufwendungen ja einen Gegenwert erhält (BVerfG Beschluss vom 13.12.1966 - 1 BvR 512/65).
♦ Musterfall Krankheitskosten
Welche außergewöhnlichen Belastungen haben die Eheleute Muster?
Frau Muster war mehrere Wochen krank. Der Krankenhausaufenthalt hat insgesamt 4.750 € gekostet. Davon hat die Krankenkasse nur 3.400 € bezahlt. Ferner hat Frau Muster von ihrem Arbeitgeber eine steuerfreie Unterstützung von 250 € erhalten. Die Eheleute Muster tragen in der Zeile 31 sowohl die Krankheitskosten als auch die Summe der erstatteten Beträge ein. Sie wissen, dass die verbleibenden Kosten von 1.100 € nicht in voller Höhe berücksichtigt, sondern vom Finanzamt um die sog. zumutbare Belastung gekürzt werden.
Anlage Außergewöhnliche Belastungen Papierformular
♦ Menschen mit Behinderung / Pflegekosten
Behinderten Menschen will der Gesetzgeber durch Abzüge bei der Steuer das Leben erleichtern. Die entsprechenden Anträge sind an unterschiedlicher Stelle in den Formularen geltend zu machen. Hier zunächst eine
Übersicht
Behinderten-Pauschbetrag | Zeile 4-9 |
Pflege-Pauschbetrag | Zeile 11-16 |
Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale | Zeile 17-18 |
Krankheitskosten | Zeile 31 |
Pflegekosten (häusliche Pflege, Heimunterbringung) | Zeile 32 |
Behinderungsbedingte Kosten, Umbaukosten | Zeile 33 |