Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 05 Anlage Sonderausgaben > 2.5.2 Zeile 29 - 36 Unterhalt begrenzen
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Sonderausgaben
Weil der Empfänger den Unterhalt versteuern muss, brauchen Sie dazu seine Zustimmung auf einem bestimmten Formblatt, der so genannten Anlage U. Die Anlage U ist der ersten Steuererklärung, in der Sie Unterhaltszahlungen geltend machen, von beiden Partnern unterschrieben beizufügen.
Die Anlage U ist vorzüglich dazu geeignet, dem oder der Ex nachträglich noch eins auszuwischen. Gut zu wissen, wenn der Ex-Partner nicht guten Willens ist: Sie haben einen Rechtsanspruch darauf, dass er die Anlage U unterschreibt. Notfalls müssen Sie sich im Gegenzug dazu bereit erklären, die Steuern auszugleichen, welche auf die Unterhaltszahlungen entfallen. Sie können aber auch beim Familiengericht auf Zustimmung klagen. Die Zustimmung gilt grundsätzlich dann als erteilt – ohne Anlage U -, wenn das Urteil zu Ihren Gunsten rechtskräftig geworden ist (BFH-Urteil vom 25.10.1988 - IX R 53 / 84). Ihr Ex-Partner kann auch nicht verlangen, an Ihrem Steuervorteil beteiligt zu werden (Urt. des BGH vom 23.03.1983 – NJW 1983 S. 1545).
Tipp Steuerpflicht begrenzen
Was der Unterhaltsverpflichtete absetzen kann, muss der Unterhaltsberechtigte / Empfänger versteuern, so lautet auch hier die Regel. Da Sie höchstens 13.805 € absetzen können, muss Ihr Ex-Partner in der Anlage SO > Zeile 5 lediglich das ansetzen, was er erhalten hat, höchstens 13.805 €. Nun kommt es vor, dass der Ex-Partner bei einem höheren Jahresunterhalt - vielfach in Unkenntnis – mehr als 13.805 € als Einnahme angesetzt und somit zu viel versteuert hat. Sofern Sie die Steuern, die der Ex-Partner gezahlt hat, ausgleichen müssen, lassen Sie sich sicherheitshalber den Steuerbescheid Ihres Ex-Partners zeigen. Sind dort zu hohe Unterhaltsleistungen versteuert worden, muss Ihr Ex-Partner wohl oder übel Einspruch einlegen und den zu hoch versteuernden Unterhaltsbetrag berichtigen lassen. Und Sie haben weniger auszugleichen.
♦ Fremdgehen kann den Unterhalt kosten
Hier ein Hinweis, der nicht unmittelbar die Steuererklärung betrifft: Wesentlich vorteilhafter als der Abzug bei der Steuer ist der komplette Wegfall der Unterhaltsverpflichtung. So kann eine Affäre des Ehepartners während der Ehe bei einer späteren Trennung ihm den Unterhalt kosten, urteilten die Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken (Urt. vom 7.11.2008 – 2 UF 102/08). Denn wer die Ehe verletze, könne nicht, gestützt auf die Ehe, Unterhalt einfordern.
In einem weiteren Urteil des OLG Frankfurt führten die Richter aus:
Beim Eingehen einer neuen Partnerschaft nach der Scheidung kann das Zusammenziehen mit dem neuen Partner bereits nach relativ kurzer Beziehungsdauer zu einer Verwirkung des Unterhaltsanspruches führen. Das OLG Frankfurt a. M. entschied, dass der Ex-Mann keinen nachehelichen Unterhalt mehr schuldet, wenn die Voraussetzungen einer verfestigten Lebensgemeinschaft der Ex-Frau mit einem anderen Partner vorliegen (OLG Frankfurt, Beschluss v. 19.11.2010, 7 UF 91/09).
In diesem Zusammenhang: Der BGH lockert die Bindung notarieller Unterhaltsverträge. Als Zahnarztgattin nach der Scheidung lebenslang gut versorgt, das klappt nicht mehr. Weil sich seit 2006 die Gesetzeslage geändert habe, sei für Verträge davor die Geschäftsgrundlage in der ursprünglichen Form nicht mehr vorhanden (BGH 25.01.2012 – XII ZR 139/09).