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7.0.0 A n l a g e N-Doppelte Haushaltsführung

Anlage N-Doppelte Haushaltsführung

Dieser Vordruck ist vorgesehen für Angaben über Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung.

♦   Allgemeines

Müssen Sie aus beruflichem Anlass einen doppelten Haushalt führen, können Sie die notwendigen Mehraufwendungen als Werbungskosten geltend machen. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn Sie außerhalb des Ortes Ihrer ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Haushalt unterhalten und Sie auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnen. Eine Zweitwohnung oder -unterkunft in der Nähe des Beschäftigungsorts steht einer Zweitwohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte gleich.

  • Wegverlegungsfall

Ihr Finanzamt erkennt es an, wenn Sie den Haupthaushalt aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegen und daraufhin in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt führen, von dem aus Sie Ihrer Beschäftigung weiter nachgehen (sog. Wegverlegungsfall).

  • Alternative zur doppelten Haushaltsführung

Anstelle der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung können Sie die Fahrtkosten für mehr als eine Heimfahrt wöchentlich geltend machen. Füllen Sie in diesem Fall bitte Zeile 12 der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung und nur die Zeilen 30 bis 53 und / oder 55  der Anlage N sowie bei Leistungen des Arbeitgebers oder bei steuerfreiem Ersatz der Agentur für Arbeit Zeile 34 der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung aus.

♦   Eigener Hausstand

Ein eigener Hausstand liegt im Allgemeinen bei Ehepartner oder Verpartnerte vor. Ein eigener Hausstand setzt neben dem Innehaben einer Wohnung aus eigenem Recht als Eigentümerin oder Eigentümer oder als Mieterin oder Mieter oder aus gemeinsamen oder abgeleitetem Recht als verheiratete oder verpartnerte Person sowie als Mitbewohnerin oder Mitbewohner auch eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus (laufende Kosten der Haushaltsführung). Es genügt nicht, wenn Sie im Haushalt der Eltern lediglich ein oder mehrere Zimmer unentgeltlich bewohnen oder wenn Ihnen eine Wohnung im Haus der Eltern unentgeltlich zur Nutzung überlassen wird. Die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung müssen Sie darlegen können und diese kann auch bei volljährigen Kindern, die bei ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen, nicht generell unterstellt werden. Eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung mit Bagatellbeträgen ist nicht ausreichend.

♦   Fahrtkosten / Zeile 13 bis 22

  • Erste und letzte Fahrt zum / vom neuen Arbeitsort

Anerkannt werden die Kosten für die erste Fahrt vom Ort des eigenen Hausstands zum Arbeitsort bei Be ginn der Tätigkeit und die letzte Fahrt vom Arbeitsort zum Ort des eigenen Hausstands nach Abschluss der Tätigkeit. Haben Sie für diese Fahrten ein eigenes Kraftfahrzeug benutzt, werden pauschal 0,30 € je ge fahrenem Kilometer anerkannt. Wenn Sie andere mo torbetriebene Fahrzeuge benutzt haben, werden pau schal 0,20 € je gefahrenem Kilometer anerkannt. Auf wendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrs mittel werden in der tatsächlichen Höhe anerkannt. Fahrten zum eigenen Hausstand (Familienheim fahrten) Sind Ihnen Fahrtkosten für tatsächliche Fahrten zwi schen Ihrem Beschäftigungsort und dem Ort des eige nen Hausstands entstanden, dann werden diese Kos ten mit der Entfernungspauschale berücksichtigt (höchstens eine Fahrt wöchentlich). Diese Pauschale beträgt 0,30 € für jeden vollen Entfernungskilometer der ersten 20 km und 0,38 € für jeden weiteren vollen Entfernungskilometer. Die Art des benutzten Verkehrs mittels ist dafür unerheblich. Die Angaben zur Entfer nungspauschale, die nicht für Flugstrecken, jedoch für die An- und Abfahrten zum und vom Flughafen ge währt wird, tragen Sie bitte in Zeile 17 ein. Haben Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzt, tragen Sie bitte die tatsächlichen Kosten in Zeile 18 ein. Flug- und Fähr kosten sowie Kosten für die entgeltliche Sammelbeför derung werden in der tatsächlichen Höhe berücksich tigt. Tragen Sie diese Kosten bitte in Zeile 22 ein. Sie können keine Entfernungspauschale geltend machen, wenn Sie einen Firmen- oder Dienstwagen nutzen oder an einer Sammelbeförderung des Arbeitgebers teilnehmen. Anstelle der Aufwendungen für eine Fami lienheimfahrt werden als Werbungskosten die Gebüh ren für ein Telefonat bis zu einer Dauer von 15 Minu ten mit zum Hausstand gehörenden Angehörigen be rücksichtigt.

♦   Kosten der Unterkunft am Arbeitsort / Zeile 23 und 24

Im Inland werden die tatsächlichen Unterkunftskosten bis zu 1.000 € im Monat (z. B. Miete, Betriebskosten usw.) berücksichtigt. Im Ausland werden die Unter kunftskosten in nachgewiesener Höhe für eine ange messene Zweitwohnung (60 m²) anerkannt.

♦   Mehraufwendungen für Verpflegung / Zeile 25 bis 31

Die Mehraufwendungen für Verpflegung können für die ersten drei Monate mit den für Auswärtstätigkeiten geltenden Pauschbeträgen berücksichtigt werden.

♦   Sonstige Aufwendungen / Zeile 32

  • Umzugskosten

Sofern die Aufwendungen aufgrund der Begründung, Beendigung oder des Wechsels einer doppelten Haus haltsführung entstanden sind, werden diese aner kannt. Sie können nur die tatsächlich entstandenen Aufwendungen geltend machen. Die Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen können Sie im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nicht ansetzen.

  • Einrichtung und Hausrat

Sofern Sie Aufwendungen für Einrichtungsgegenstän de und Hausrat hatten, beachten Sie bitte die Erläute rungen in der Randziffer 108 des Schreibens des Bun desministeriums der Finanzen vom 25. November 2020, Bundessteuerblatt I Seite 1228.

  • Ersatzleitungen des Arbeitgebers / Agentur für Arbeit / Zeile 34

Tragen Sie bitte in Zeile 34 die erhaltenen steuerfreien Ersatzleistungen (z. B. Trennungsentschädigungen, Auslösungen, Fahrtkostenersatz oder Verpflegungs kostenersatz während der doppelten Haushaltsfüh rung, Mobilitätsbeihilfen) ein.