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Steuern? Mach ich selbst.
Einkommensteuererklärung 2022
Wichtig
Ob eine Steuererklärung erforderlich oder sinnvoll ist, hängt von den steuerlichen Umständen ab.
♦ Erklärung für viele Pflicht
Viele Menschen haben gar keine Wahl, denn sie sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dafür haben sie für ihre Steuererklärung für 2023 Zeit bis zum 31.08.2024.
♦ Erklärung lohnt sich
Für Personen, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ist die Abgabe oft sinnvoll. Ausgaben, die mit dem Beruf zusammenhängen (Werbungskosten) oder haushaltsnahe Aufwendungen führen zur Erstattung von Lohnsteuer.
In diesem Kapitel finden Arbeitnehmer, Rentner, Kapitalanleger und Vermieter alles Wissenswerte, wenn sie ihre Einkommensteuererklärung selber machen möchten.
⇒ Schnell, einfach und mühelos mit ELSTER
Schnell, einfach und mühelos, das dürfte wohl eine Wunschvorstellung bleiben. Auf jeden Fall können Sie mit ELSTER die Steuerformulare direkt am Bildschirm ausfüllen und dies stellt für alle, die Arbeit mit dem PC gewohnt sind, eigentlich kein Problem dar. Es gibt also bei Abgabe der Steuererklärung kein Steuer-Interview im Frage- Antwort-Stil, sondern nach der Formular-Methode, wobei ELSTER Ihre Angaben auf Plausibilität überprüft.
Während Sie am Bildschirm das Steuerformular ausfüllen, können Sie - einen Click mit der Maustaste entfernt - im HELFER IN STEUERSACHEN nachlesen, was Sie zu der jeweiligen Formularzeile wissen müssen. Die Steuerformulare werden Zeile für Zeile durchgegangen. Aus praktischen Gründen verwenden wir für Eintragungsbeispiele die Papierformulare.
♦ Nutzerhinweis für HELFER IN STEUERSACHEN
Bücher werden durch ihr Inhaltsverzeichnis und ihr Stichwortverzeichnis transparent. HELFER IN STEUERSACHEN wird transparent durch Navigation und die Joomla-Suchfunktion.
♦ Quellenangaben
HELFER IN STEUERSACHEN erhebt den Anspruch, kompetent die aktuelle Rechtslage zur Einkommensteuer darzustellen. Dazu gehört bei wichtigen Informationen die Angabe der Quellen. Sie finden:
♦ Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen
Daten für die in den Formularen mit und dunkelgrün gekennzeichneten Zeilen liegen dem Finanzamt bereits vor und müssen nicht eingetragen werden.
Die Daten stammen von sog. mitteilungspflichtigen Stellen (z. B. vom Arbeitgeber, von Bankinstituten, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherungsunternehmen etc.), jeweils nach Maßgabe des § 93c AO.
Die personenbezogenen Daten werden im weitgehend automationsgestützten Besteuerungsverfahren werden gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Steuer zugrunde gelegt.
Sie fügen die entsprechende Anlage zwar dem Hauptvordruck bei, lassen die grün unterlegten Zeilen indessen unausgefüllt.