Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 01 Meine Steuererklärung > 1.1 Wer muss oder sollte eine Steuererklärung abgeben?
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Einkommensteuererklärung
Zusammenfassung / Begriff
Eine Einkommensteuererklärung müssen Sie abgeben, wenn eine Veranlagung zur Einkommensteuer für Sie in Betracht kommt, so die schlichte Weisung des Gesetzgebers (§ 149 AO, § 25 Abs. 3 EStG i. V. mit § 56 EStDV). Ob eine Veranlagung in Betracht kommt, muss jeder für sich selbst feststellen.
So kommt eine Veranlagung zur Einkommensteuer in Betracht, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG) den Grundfreibetrag nach 32a Abs. 1 EStG (11.604 / 23.208 € Wert für 2024 Alleinstehende / Ehepartner) übersteigt.
Das Finanzamt wird indessen keine Einkommensteuer festsetzen, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt.
Beispiel für eine Veranlagung nach der Grundtabelle
Gesamtbetrag der Einkünfte | 18.000 € |
./. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen | 8.000 € |
Zu versteuerndes Einkommen | 10.000 € |
Der Steuerpflichtige muss eine Einkommensteuererklärung abgeben, weil der Gesamtbetrag seiner Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt. Das Finanzamt wird keine Einkommensteuer festsetzen, weil das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens Hinweis auf das sog. Veranlagungsschema.
? Veranlagungsschema: Begriff eingeben + Suchen antippen
Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu vom Finanzamt aufgefordert wird (§ 149 Abs. 1 Satz 2 EStG).
Wählen Ehepartner die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben (§ 19 Abs. 4 AO).
♦ Abgabepflicht von Arbeitnehmern
Arbeitnehmer sind nur in bestimmten Fällen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, weil im Prinzip deren Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird (Lohnsteuer / § 38 Abs. 1 EStG).
Arbeitnehmer müssen indessen eine Steuererklärung abgeben (§ 46 EStG),
♦ Abgabepflicht von Personen ohne Arbeitslohn
Personen, die keinen Arbeitslohn bezogen haben, werden mit ihren steuerpflichtigen Einkünften zur Einkommensteuer veranlagt und haben deshalb ebenfalls eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn eine Veranlagung zur Einkommensteuer für sie in Betracht kommt, so die schlichte Weisung des Gesetzgebers (§ 149 AO, § 25 Abs. 3 EStG i. V. mit § 56 EStDV).. Dies gilt auch für Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben.
Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben,
♦ Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer
Wenn Sie nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, kann sich ein Antrag auf Einkommensteuerveranlagung lohnen. Dies geschieht durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Im Wege der Veranlagung können z. B. abzugsfähige Ausgaben oder Steuervergünstigungen zur Erstattung von Lohnsteuer führen.
Ein Antrag auf Veranlagung kann sich lohnen,
Als Arbeitnehmer mit gewerblichen Einkünften aus einer Photovoltaikanlage auch von mehr als 410 € besteht keine Pflicht zur Übermittlung der Einkommensteuererklärung in elektronischer Form (BFH Urteil vom 28.10.2020 - X R 36/19).
Im Streitfall hat der Steuerpflichtige zwar Gewinneinkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. mit § 15 EStG erzielt. Da die Steuerpflichtige aber (auch) unter den Veranlagungstatbestand des § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG (Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung als Arbeitnehmer) fällt, fehlt es an der --negativ formulierten-- weiteren Voraussetzung des § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG.