Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 01 Meine Steuererklärung > 1.0.0 Abgabepflichten: Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
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Einkommensteuererklärung
Einleitung zum Thema
Eine Einkommensteuererklärung müssen Sie abgeben, wenn eine Veranlagung zur Einkommensteuer für Sie in Betracht kommt, so die schlichte Weisung des Gesetzgebers (§ 149 AO, § 25 Abs. 3 EStG i. V. mit § 56 EStDV). Ob eine Veranlagung in Betracht kommt, muss jeder für sich selbst feststellen.
So kommt eine Veranlagung zur Einkommensteuer in Betracht, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG) den Grundfreibetrag nach 32a Abs. 1 EStG (12.096 / 24.192 € Wert für 2025 Alleinstehende / Ehepartner) übersteigt.
Das Finanzamt wird folglich keine Veranlagung vornehmen, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt.
Beispiel für eine Veranlagung nach der Grundtabelle
Gesamtbetrag der Einkünfte | 18.000 € |
./. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen | 8.000 € |
Zu versteuerndes Einkommen | 10.000 € |
Der Steuerpflichtige muss eine Einkommensteuererklärung abgeben, weil der Gesamtbetrag seiner Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt. Das Finanzamt wird indessen keine Veranlagung vornehmen, weil das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens Hinweis auf das sog. Veranlagungsschema.
? Veranlagungsschema: Begriff eingeben + Suchen antippen
⇒ Abgabepflicht von Arbeitnehmern
Arbeitnehmer sind nur in bestimmten Fällen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, weil im Prinzip deren Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird (Lohnsteuer / § 38 Abs. 1 EStG).
Mit dem Lohnsteuerabzug können indessen nicht alle Tatbestände zur Arbeitnehmerbesteuerung erfasst werden. Deshalb müssen Arbeitnehmer in bestimmten Fällen eine Steuererklärung mit Anlage N abgeben (§ 46 EStG).
⇒ Abgabepflicht anderer Personen als Arbeitnehmer
Personen, die keinen Arbeitslohn bezogen haben, werden mit ihren steuerpflichtigen Einkünften zur Einkommensteuer veranlagt und haben deshalb ebenfalls eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG) den Grundfreibetrag übersteigt. Eine Abgabepflicht besteht auch für Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug (der Abgeltungsteuer) unterlegen haben.
Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustvortrag und / oder ein nachversteuerungspflichtiger Betrag i. S. d. § 34a Abs. 3 Satz 3 EStG festgestellt worden ist.
⇒ Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer
Wenn Sie nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, können Sie einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen. Dies geschieht durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Ein Antrag auf Veranlagung kann sich lohnen,
Außerdem kann sich ein Antrag auf Veranlagung lohnen,
⇒ Abgabepflicht zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Sie sind kirchensteuerpflichtig und auf Ihre Kapitalerträge wurde keine Kirchensteuer einbehalten, z. B. weil Sie dem Datenabruf zur Kirchensteuererhebung
widersprochen haben (Sperrvermerk)? Dann sind Sie zur Abgabe der Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge verpflichtet. Diese Erklärung ist grundsätzlich zusammen mit der Einkommensteuererklärung abzugeben. Eine gesonderte Abgabe dieser Erklärung ist nur dann erforderlich, wenn Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben. Bitte beachten Sie die Erläuterungen zu Zeile 6 in der Anleitung zur Anlage KAP und vergessen Sie nicht, in Zeile 2 des Hauptvordrucks ESt 1 A das entsprechende Auswahlfeld anzukreuzen.
⇒ Antrag auf Festsetzung der Mobilitätsprämie
Bis zur Höhe des Grundfreibetrags fällt keine Einkommensteuer an. Werbungskosten für Fahrten zur Arbeitsstätte (Pendlerpauschale) wirken sich nicht aus.
Pendlerinnen und Pendler mit einem zu versteuernden Einkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrags von 12.096 € (Wert für 2025), bei zusammenveranlagten Ehegatten / Lebenspartnern 24.192 €, können alternativ für Fahrten zu einer ersten Tätigkeitsstätte / Betriebsstätte sowie für wöchentliche Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung ab dem 21. Entfernungskilometer alternativ zur erhöhten Entfernungspauschale von 0,38 € eine
Mobilitätsprämie erhalten.
Der Antrag auf Festsetzung der Mobilitätsprämie ist zusammen mit der Einkommensteuererklärung zu stellen. Bitte vergessen Sie nicht, in Zeile 3 des Hauptvordrucks ESt 1 A das entsprechende Auswahlfeld anzukreuzen und die Anlage Mobilitätsprämie auszufüllen und einzureichen.
⇒ Steuererklärung bei Betreiben einer Photovoltaikanlage
Als Arbeitnehmer mit gewerblichen Einkünften aus einer Photovoltaikanlage auch von mehr als 410 € besteht keine Pflicht zur Übermittlung der Einkommensteuererklärung in elektronischer Form (BFH Urteil vom 28.10.2020 - X R 36/19).
Im Streitfall hat der Steuerpflichtige zwar Gewinneinkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. mit § 15 EStG erzielt. Da die Steuerpflichtige aber (auch) unter den Veranlagungstatbestand des § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG (Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung als Arbeitnehmer) fällt, fehlt es an der --negativ formulierten-- weiteren Voraussetzung des § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG.