Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

0.1 Benutzerhinweise

Steuererklärung

Zusammenfassung / Begriff

HELFER IN STEUERSACHEN enthält genaue Anweisungen zum Ausfüllen der Steuerformulare.

 Während Sie die Steuerformulare ausfüllen, können Sie im HELFER IN STEUERSACHEN - Zeile für Zeile - nachlesen, was Sie zu der jeweiligen Formularzeile wissen müssen. 

Sie haben zwei Möglichkeiten: Die Abgabe der Steuererklärung

  • online z. B. mit Elster oder auf
  • Papierformularen.

Die meisten Steuerzahler entscheiden sich inzwischen für die Abgabe am Bildschirm.

Für einfache Steuererklärungen bietet sich die Abgabe auf Papierformularen an. Es sind in den Formularen oft nur wenige Angaben zu machen, weil viele Daten im Finanzamt bereits vorliegen.  Die entsprechenden Zeilen sind in den Formularen dunkelgrün unterlegt. 

Wenn Sie Ihre Steuererklärung auf Papierformularen abgeben, besorgen Sie sich am besten zwei Formularsätze. Der eine ist sozusagen Ihre Spielwiese, auf der Sie eine Probeerklärung anfertigen und nach Belieben Änderungen und Ergänzungen vornehmen können. Die endgültige Fassung übertragen Sie auf den unberührten Formularsatz, den Sie per Post Ihrem zuständigen Finanzamt zusenden. 

 

♦   Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen

Daten für die in den Formularen mit  und dunkelgrün gekennzeichneten Zeilen liegen dem Finanzamt bereits vor und müssen nicht eingetragen werden.

Die Daten stammen von sog. mitteilungspflichtigen Stellen (z. B. vom Arbeitgeber, von Bankinstituten, Kapitalanlagegesellschaften,  Versicherungsunternehmen etc.), jeweils nach Maßgabe des § 93c AO.  

Sie fügen je nach Bedarf die Anlagen dem Hauptvordruck bei, z. B. die Anlage R bei Rentenbezügen, lassen indessen die grün unterlegten Zeilen unausgefüllt.

♦   Transparenz / Übersicht

Je umfangreicher ein Werk, desto wichtiger ist für die Benutzer dessen Transparenz. Bücher werden durch ihr Inhaltsverzeichnis und ihr Stichwortverzeichnis transparent. HELFER IN STEUERSACHEN wird transparent mit Hilfe der Navigation und der Joomla-Suchfunktion.

  • Navigation:                                                 >  Rechts am Rand.
  • Suchen (in der oberen Kopfleiste):             >  Begriff eingeben und Suchen antippen.

♦   Quellenangaben

Im HELFER IN STEUERSACHEN wird kompetent die aktuelle Rechtslage zur Einkommensteuer dargestellt. Dazu gehört bei wichtigen Informationen die Angabe der Quellen. Sie finden im Internet:

  • Einkommensteuergesetz: gesetze-im-internet.de > Gesetze und Verordnungen > E > EStG.
  • BFH-Urteile: BFH > Entscheidungen online seit 2010 > Aktenzeichen oder > Datum