Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 02 Die besten Steuertipps > 1.1.8 Fahrgeld + Geldkarte zum Tanken
Steuern? Mach ich selbst.
Steuertipps
Mit Fahrgeld und Benzingutscheinen / Tankkarten können Betriebe ihre Arbeitnehmer leichter an den Betrieb binden und sie finanziell entlasten, wenn sie eine lange Anfahrt zu ihrem Arbeitsplatz haben. Das Fahrgeld ist zwar steuerpflichtig, der Betrieb kann die Steuer jedoch mit 15 % pauschal übernehmen. Dies wird nach oben begrenzt durch die im jeweiligen Fall zulässige Entfernungspauschale (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG).
Darüber hinaus kann der Arbeitgeber auch noch eine Tankkarte spendieren, mit der bis zu 50 € (Wert ab 2022) im Monat steuerfrei getankt werden kann (§ 8 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
Ihre erste Tätigkeitsstätte ist 45 km von Ihrer Wohnung entfernt. Der Betrieb zahlt Fahrgeld in Höhe der Entfernungspauschale und übernimmt pauschal die Lohnsteuer, wobei das Lohnbüro für die Pauschalierung von 15 Fahrten im Monat (180 Fahrten im Jahr) ausgehen muss. Diese Regelung begrenzt die Pauschalierung deutlich.
Der Höchstbetrag für pauschal versteuertes Fahrgeld im Monat beträgt:
Entfernung 20 km x 180 Fahrten x 0,30 € = 1.080 € : 12 Monate = 90 €
Entfernung 25 km x 180 Fahrten x 0.35 € = 1.575 € : 12 Monate = 132 €
Summe 45 km 222 €
Spendiert der Arbeitgeber zusätzlich eine Tankkarte, können Sie bis zu 50 € (Wert ab 2022) monatlich steuerfrei tanken (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
Fahrgeld und Tankkarte summieren sich auf eine pauschal besteuerte / steuerfreie mtl. Zuwendung von (222 € + 50 € =) 272 €. |
Das Fahrgeld wird auf die Entfernungspauschale angerechnet, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend macht, das Tanken mit der Geldkarte / Tankkarte indessen nicht, weil es sich um Sachbezüge handelt. Sachbezüge werden nicht auf Werbungskosten angerechnet.
In Ihrer Steuererklärung können Sie für die Fahrten zur Arbeit eine höhere Entfernungspauschale geltend machen als das Lohnbüro für die pauschale Lohnsteuer zugrunde legt. Das Lohnbüro muss im Rahmen der Pauschalierung von 180 Fahrten im Jahr ausgehen, wohingegen Sie die gängigen 230 Arbeitstage ansetzen und außerdem eine verkehrsgünstigere längere Strecke ansetzen können.