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Steuern? Mach ich selbst.

1.0.0 Steuerprogression austricksen

Steuertipps

Eine besonders üble Methode des Fiskus, die Steuerzahler zu schröpfen, wollen wir gleich zu Anfang herausstellen und zeigen, wie man ihr begegnen kann: 

♦   Die Steuerprogression

Die Einkommensteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres (sog. Veranlagungszeitraum) vom Finanzamt nach dem Einkommen veranlagt wird, das der Steuerpflichtige in diesem Zeitraum bezogen hat (§ 25 EStG). Dazu ist eine Steuererklärung abzugeben. Hört sich vernünftig an, aber...

Es gibt bei der Einkommensteuer keinen festen Steuersatz. Der Steuersatz ist von der Höhe des Einkommens abhängig. Denn die Einkommensteuer wächst prozentual mit dem Einkommen, bedingt durch den progressiven Steuertarif (§ 32a EStG). Dieser wirkt sich besonders nachteilig aus, wenn das Einkommen in einzelnen Jahren unterschiedlich hoch ist. Ist das Einkommen z. B. in einem einzelnen Kalenderjahr besonders hoch, schlägt die progressive Besteuerung brutal zu, ohne dass es dafür im nächsten Jahr einen  Ausgleich gibt. 

Deshalb sollte man über die Jahre hinweg ein möglichst gleichbleibendes Einkommen erklären, dann kommt man am Besten davon. 

Tipp Einkünfte verlagern

Die Höhe des Einkommens lässt sich indessen  beeinflussen. So ist unter Umständen entscheidend, in welchem Jahr die Einkünfte anfallen. Sinkt z. B. voraussichtlich der Steuersatz im nächsten Jahr, weil Einkünfte ganz oder teilweise wegfallen, kann es günstiger sein, diesjährige Einkünfte erst im nächsten Jahr zu beziehen und somit in das Jahr mit dem niedrigeren Steuersatz zu verlagern. Dies gelingt  z. B. über Absprachen bei Abfindungen oder Provisionen. 

Aber auch im voraus geleistete Ausgaben in Form von Vorauszahlungen / Anzahlungen oder Zahlung von Ausgaben erst im nächsten Jahr können die Steuerprogression schwächen. 

Tipp Rettungsanker heiraten?

Für zusammenveranlagte Ehepartner gilt der Splittingtarif. Im Splittingtarif schlägt die Progression nur halb so stark zu wie im Grundtarif. Der Splittingtarif führt aber nur dann zu Steuervorteilen, wenn die Ehepartner unterschiedlich hohe Einkünfte haben.

Je höher die gesamten Einkünfte der Ehepartner und je höher deren Einkommen, desto höher  ist der Splittingvorteil und desto eher lohnt sich Heiraten aus steuerlichen Gründen. Ein Splittingvorteil tritt indessen nicht ein, wenn beide gleich viel verdienen.

Beispiel: Bei einem zu versteuernden Einkommen des Ehepartners A von mindestens 555.652 € (Beginn der Reichensteuer im Splittingtarif) und des Ehepartners B von 0 € beträgt der Splittingvorteil pro Jahr (Einkommensteuer 232.372 € im Grundtarif minus 214.700 € Einkommensteuer im Splittingtarif =) 17.672 €.

Wer sich noch vor Jahreswechsel standesamtlich trauen lässt, erhält für das gesamte Jahr den Splittingtarif.