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Steuern? Mach ich selbst.
Steuertipps
♦ Geringverdiener?
Wenn Sie als Teilzeitbeschäftigter mit Lohnsteuerkarte, als Auszubildender oder Praktikant im Kalenderjahr wenig verdient haben oder nicht das ganze über gearbeitet haben und gleichwohl Lohnsteuer einbehalten wurde, winkt eine Steuererstattung bei Abgabe einer Steuererklärung.
Anders als beim Lohnsteuerabzug legt das Finanzamt bei der Veranlagung zur Einkommensteuer die Jahreseinkünfte zugrunde, was bei Anwendung der Jahrestabelle zu einer Steuererstattung führen kann.