Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

0.0.0 Der Steuerlast ausweichen

Steuertipps

⇒   Der Steuerbelastung ausweichen

Bevor Sie sich - ab Kapital 03 - die Formulare für Ihre Steuererklärung vorknöpfen, unternehmen Sie zunächst einen kleinen Ausflug in die Welt der Steuertipps. Es geht dabei darum, der Steuerbelastung auszuweichen.  

Wer hat überhaupt Steuertipps auf Lager?

♦   Steuertipps vom Finanzamt oder vom Steuerberater? Fehlanzeige

Vom Finanzamt sind keine Steuertipps zu erwarten: "Auskünfte, bei denen die Erzielung eines Steuervorteils im Vordergrund steht (z. B. über Steuersparmodelle), sollen die Finanzämter nicht erteilen" (Anwendungserlass zu § 89 AO, Tz. 3.5.4). 

Auch Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine sind mit gewieften Steuertipps zurückhaltend. Beide stehen selbst unter der strengen Aufsicht des Fiskus, sind praktisch "sein verlängerter Arm", festgeschrieben im Steuerberatungsgesetz / StBerG. Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine sollen Vorarbeit leisten für die Finanzämter, indem sie fehlerfreie Steuererklärungen für ihre Mandanten abgeben. Fehlerfrei bedeutet nicht nur formell fehlerfrei, sondern auch unter strikter Beachtung der "allgemeinen Rechtsauffassung im Steuerrecht". Bei Verletzung der besonders rigiden Berufspflichten drohen Rügen von Seiten der Steuerberaterkammer. Wer seine Berufspflichten in besonderer Weise missachtet, dem droht auch Verlust der Zulassung zur Berufsausübung.

  • HELFER IN STEUERSACHEN unterliegt keinen Berufspflichten, ist unabhängig, unbeeinflusst von jeglicher Gängelei. Gehen Sie im HELFER IN  STEUERSACHEN auf die Pirsch. Viel Erfolg!