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Steuern? Mach ich selbst.
Steuertipps
Einleitung
Wenn Sie in einzelnen Kalenderjahren ein sehr unterschiedlich hohes Einkommen haben, spielen Sie dem Fiskus in die Karten. Denn die Steuerbelastung steigt bei steigendem Einkommen nicht proportional, sondern progressiv an (Tarifformel in § 32a Abs. 1 EStG).
♦ Einkommensschwankungen ausgleichen
Ein höheres Einkommen in einem einzelnen Kalenderjahr führt infolge der Steuerprogression zu einer Mehrbelastung, für die Sie im nächsten Kalenderjahr keinen Ausgleich erhalten.
Deshalb sollte man über die Jahre hinweg ein möglichst gleichbleibendes Einkommen erklären, indem man z. B. Einkünfte in ein Kalenderjahr verlagert, in dem weniger Einkünfte anfallen (als Rentner oder bei einer Abfindung nach Verlust des Arbeitsplatzes).
Wie die Steuerprogression bei unterschiedlich hohem Einkommen zuschlägt, zeigt das folgende
Beispiel 1:
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 25.000 € zahlen Sie als Alleinstehender im Grundtarif 3.493 € Steuern = Durchschnittssteuersatz (3.493 € : 25.000 € x 100 =) 13.97 %. Bei einem doppelt so hohen Einkommen von 50.000 € sind schon 11.816 € fällig. Das ist das Dreifache, der Steuersatz beträgt dann bereits 23.63 %.
Die ganze Misere zeigt sich aber erst, wenn man die Steuer auf den letzten Euro des zu versteuernden Einkommens betrachtet. Dieser wird mit 38.45 % (Grenzsteuersatz) besteuert.
Beispiel 2:
Durch zusätzliche Ausgaben wird sich Ihr zu versteuerndes Einkommen im Grundtarif um 3.000 € von 46.000 € auf 43.000 € verringern. Der Fiskus beteiligt sich an den Ausgaben in folgender Höhe:
| An den ersten 1.000 € mit | 36.9 % = | 369 € |
| An den zweiten 1.000 € mit | 36.4 % = | 364 € |
| An den dritten 1.000 € mit | 35.9 % = | 359 € |
| Zusammen | 1.092 € |
Einen gewissen Ausgleich, Einkommensschwankungen auszugleichen, bietet der Gesetzgeber in Form des Verlustausgleichs und des Verlustabzugs.
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