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Steuertipps
Zusammenfassung / Begriff
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Aufwendungen von abhängig Beschäftigten in bestimmte gesetzlich geregelte Anlageformen. Vermögenswirksame Leistungen begünstigt der Gesetzgeber durch eine Arbeitnehmer-Sparzulage (Fünftes Vermögensbildungsgesetz).
Nur Personen mit einem niedrigen zu versteuernden Einkommen haben Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage (17.900 € / 20.000 €). Das jeweils dazugehörige Bruttoeinkommen fällt deutlich höher aus.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird in der Einkommensteuererklärung beantragt. Mehr müssen Sie nicht tun. Der VL-Anbieter übermittelt die Daten unter Angabe Ihrer Identitätsnummer direkt an das Finanzamt.
Nach Ablauf einer sechsjährigen Einzahlungsphase und einer zusätzlichen Sperrfrist von einem Jahr wird die Arbeitnehmer-Sparzulage vom Finanzamt ausgezahlt.
Es gibt eine Reihe von Anlageformen, zwischen denen sich Sparende entscheiden müssen (§ 8 Fünftes VermBG). Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage begünstigte VL-Verträge lassen sich in Form von Fonds-Sparplänen und Bausparplänen abschließen. Bank-Sparpläne werden nicht gefördert.
Tipp Fondssparpläne empfehlenswert
Empfehlenswert sind vor allem Fondssparpläne. Ein Aktienfonds bietet die besten Renditechancen. Börsengehandelte Index-Fonds - sogenannte ETF - sind für Sie richtig, wenn Sie Ihr Geld sicher und weltweit anlegen. Bei Sparkassen und Volksbanken gibt es keine VL-Sparpläne mit ETF. Dafür können dort aktiv gemanagte Fonds wie Deka-Megatrends und Uniglobal bespart werden.
Bei vermögenswirksamen Leistungen geht es nicht um große Summen. Der maximale Betrag liegt bei 40 € pro Monat. Die Beiträge zu einem VL-Sparplan leisten die Sparer aus ihrem Nettolohn. Die Beiträge müssen die Sparer indessen nicht immer allein aufbringen. Viele Arbeitgeber geben gem. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung einen Zuschuss oder übernehmen die Beiträge in voller Höhe. Im letzteren Fall besteht die Leistung des Arbeitnehmers lediglich in Steuern und Sozialabgaben auf die Arbeitgeber-Zuschüsse.
♦ Gesamtüberblick
Die steuerbegünstigte Altersversorgung in Deutschland ist in drei Arten gegliedert. Die vermögenswirksamen Leistungen gehören zur privaten Altersversorgung:
Arten der Altersversorgung | Art der Förderung | Quelle |
1. Gesetzliche Altersversorgung | Abzug als Vorsorgeaufwendungen | § 10 Abs. 1 EStG |
Gesetzliche Rentenversicherung | ||
Berufsständische Versorgungskassen | ||
Kapitalgedeckte Rentenvers. (Rürup-Rente) | ||
2. Betriebliche Altersversorgung | ||
Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds | Steuerfreier Arbeitslohn des ArbN | § 3 Nr. 63 EStG |
Pensionszusagen, Direktzusagen | Pensionsrückstellung beim ArbG | § 6a EStG |
3. Private Altersversorgung | ||
Vermögenswirksame Leistungen | Arbeitnehmer-Sparzulage | 5. VermBG |
Prämien-Bausparen | Bausparprämie | WoPG |
Riester-Sparen |
Altersvorsorgezulage + Steuerermäßigung |
§§ 79 ff EStG, § 10a EStG |
Die VL werden direkt - aus dem Nettolohn - auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto des Trägers (Bank, Bausparkasse, Wertpapier-Fonds etc.) überwiesen. Dazu muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber schriftlich einen entsprechenden Auftrag erteilen. Je nach Absprache kann der Arbeitgeber die VL des Arbeitnehmers aufstocken. Grundsätzlich sind sowohl regelmäßige Überweisungen als auch Einmalzahlungen möglich.
Vertragsarten
1. Produktivkapital (Wertpapier-Kaufverträge (z. B. in einen Aktien-Fonds / § 5 Abs. 2 Nr. 2 Fünftes VermBG), Beteiligungs-Verträge (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 Fünftes VermBG) und Beteiligungs-Kaufverträge (§ 7 Abs. 3 Fünftes VermBG);
2. Bausparverträge
Bausparverträge sind ideal für den Kauf einer Immobilie. Entscheidend ist das günstige Darlehn der Bausparkasse. Wer einen Immobilienkauf plant, für den dürfte die Verzinsung zweitrangig sein. Das Hauptaugenmerk liegt darauf, ein zinsgünstiges Darlehn zu erhalten.
3. Banksparplan
Einige wenige Kreditinstitute bieten Banksparpläne an. Die dort angelegten Geldbeträge werden indessen steuerlich nicht gefördert.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt:
1. für Beteiligungen am Produktivkapital (z. B. Aktienfonds) 20 % der so angelegten vermögenswirksamen Leistungen bis zu jährlich 400 € ,
2. für die Anlage in einen Bausparvertrag 9 % bis zu jährlich 470 €.
Beide Anlageformen können zugleich in Anspruch genommen werden. Werden beide Anlageformen bedient, beträgt die Arbeitnehmer-Sparzulage im Jahr bei zwei Verträgen somit höchstens:
Übersicht
Anlage in Produktivkapital / Aktienfonds 400 € x 20 % = | 80 € |
Anlage in einen Bausparvertrag 470 € x 9 % = | 43 € |
Arbeitnehmer-Sparzulage pro Jahr höchstens | 123 € |
Fragen Sie nach, ob Ihnen Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlt und stellen Sie fest, ob Sie dafür zusätzlich die staatliche Förderung erhalten können. Ihr Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten (§ 13 Fünftes Vermögensbildungsgesetz (Fünftes VermBG).
Vorgang: Der Arbeitnehmer schließt einen VL-Vertrag ab und legt seinem Arbeitgeber eine Bestätigung über diesen Vertrag vor. Der Arbeitgeber zahlt dann den zugesagten Betrag in den Vertrag ein. |
Die folgenden Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden:
1. Bei nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 bis 4 Fünftes VermBG (VL-Wertpapier-Depot, VL-Aktienfonds) angelegten vermögenswirksamen Leistungen Beträgt die Einkommensgrenze 20.000 € oder bei einer Zusammenveranlagung nach § 26b des Einkommensteuergesetzes von 40.000 € oder
Nach Ablauf der Einzahlungsphase von sechs Jahren und einer Sperrfrist von einem Jahr
überweist das Finanzamt die Arbeitnehmer-Sparzulage auf das Anlagekonto des Sparers.
♦ Fünf Schritte zur Arbeitnehmer-Sparzulage: Kurz und knapp
♦ Prämien-Bausparen (WoPG)
Personen mit Wohnsitz im Inland, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können für Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus eine Prämie erhalten. Voraussetzung ist, dass für
Bausparverträge sind nebeneinander durch VL-Sparen nach dem Fünften VermBG und durch Bausparen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) begünstigt.
Im Gegensatz zum Bausparen nach dem WoPG muss beim VL-Bausparen das Geld nicht in den Erwerb einer Wohn-Immobilie fließen. Das Geld steht nach Ablauf der Sperrfrist zur freien Verfügung.
Der Staat fördert das Ansammeln von Kapital auf Bausparverträgen, um später von der Bausparkasse ein zinsgünstiges Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaus zu erhalten. Gesetzliche Grundlage ist das Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG).
Die Förderung besteht in einer Wohnungsbau-Prämie, die höher ist als die Arbeitnehmer-Sparzulage. Für Sparer unter 25 Jahre ist die Verwendung des Sparkapitals nicht an den Erwerb einer Wohn-Immobilie gebunden. Deshalb ist der Abschluss für Jüngere besonders attraktiv.
Die Sparer können ihren Vertrag in den Bau, Kauf oder Modernisierung einer Immobilie einsetzen, aber auch
Sparen nach dem WoPG und nach dem Fünften VermBG sind zeitgleich und nebeneinander möglich.
Übersicht Prämien-Bausparen
Alleinstehende | Ehepartner | |
Einkommensgrenzen (§ 2a WoPG) bis | 35.000 € | 70.000 € |
Geförderte Sparleistung (§ 3 Abs. 2 WoPG) höchstens | 700 € | 1.400 € |
Bausparprämie in Prozent (§ 3 Abs. 1 WoPG) | 10.0 % | 10 % |
Bausparprämie in Euro somit höchstens | 70 € | 140 € |