Steuern? Mach ich selbst.
Hauptvordruck
♦ Bankverbindung
Der Zahlungsverkehr mit Ihrem Finanzamt wird bargeldlos abgewickelt. Steuererstattungen mit IBAN sind innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) möglich, zu dem alle Länder der EU, des EWR sowie Vereinigtes Königreich, Gibraltar, Monaco, San Marino, Saint Barthelemy, Saint Pierre und Miquelon, Mayotte, Guernsey, Jersey, Isle of Man, Schweiz, Andorra und Vatikanstadt gehören.
Geben Sie hierfür bitte die IBAN sowie die Kontoinhaberin oder den Kontoinhaber an. Ihre IBAN finden Sie z. B. auf dem Kontoauszug Ihrer Bank. Für Steuererstattungen im SEPA-Zahlungsverkehr in Länder außerhalb des EU- / EWR-Raums ist zusätzlich der BIC einzutragen.
Teilen Sie Ihrem Finanzamt bei anderen Bankverbindungen außerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums die erforderlichen Angaben schriftlich mit.
Die von Ihnen angegebene Bankverbindung wird Ihr Finanzamt auch für künftige Erstattungen verwenden.
Ändert sich Ihre Bankverbindung, teilen Sie dies bitte umgehend Ihrem Finanzamt schriftlich mit.
Für Zahlungen besteht die Möglichkeit, ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses bleibt solange bestehen, bis es von Ihnen widerrufen wird. Wenn Sie Ihren Steuererstattungs- oder Steuervergütungsanspruch an einen Dritten abtreten möchten, können Sie den erforderlichen amtlichen Vordruck zur Abtretung unter www.formulare-bfinv.de abrufen. Beachten Sie bitte die besonderen Hinweise auf diesem Vordruck.