Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

3.3.8 Zeile 30 Bankverbindung

Hauptvordruck

Der Zahlungsverkehr mit dem Finanzamt wird unbar abgewickelt. Steuererstattungen mit IBAN sind innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrszeitraums möglich, zu dem alle Länder der EU, des EWR sowie Monaco, San Marino, Saint Barthelemy, Saint Pierre und Miquelon, Mayotte, Guernsey, Isle of Man und die Schweiz gehören.

Geben Sie bitte den IBAN sowie den Kontoinhaber an. Ihre IBAN finden Sie z. B. auf dem Kontoauszug Ihres kontoführenden Kreditinstituts.

Für Steuererstattungen im SEPA-Zahlungsverkehr in Länder außerhalb der EU- / EWR-Raums ist zusätzlich der BIC einzutragen. Bei anderen Bankverbindungen außerhalb des Europäischen Zahlungsverkehrsraums (SEPA) sind die erforderlichen Angaben dem Finanzamt schriftlich mitzuteilen.

Die von Ihnen angegebene Bankverbindung wird auch für künftige Erstattungen verwendet.

Ändert sich Ihre Bankverbindung, teilen Sie dies bitte umgehend Ihrem Finanzamt schriftlich mit.

Den amtlichen Abtretungsvordruck für die Anzeige der Abtretung eines Steuererstattungs- oder Vergütungsanspruch an Dritte können Sie unter www.formulare-bfinv.de abrufen. Beachten Sie bitte die besonderen Hinweise auf diesem Vordruck.