Steuern? Mach ich selbst.
Hauptvordruck
Einleitung
Trennen sich Ehepartner während des Kalenderjahres, ist für dieses Jahr noch die Zusammenveranlagung möglich, weil die Ehepartner zu Beginn des Jahres noch nicht getrennt gelebt haben. Also können die Ehepartner noch für das Jahr der Trennung eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.
♦ Geschieden seit..
Wird eine Ehe geschieden, geht der Scheidung regelmäßig die sog. dauernde Trennung voraus. Im Jahr der Scheidung werden die Ehepartner dann einzeln veranlagt, wobei jeder der Partner mit dem Grundtarif veranlagt wird. Eine Zusammenveranlagung ist dann nicht mehr möglich, weil die Ehepartner zu Beginn des Kalenderjahres dauernd getrennt gelebt haben. Jeder Ehepartner gibt für das Jahr der Scheidung dann für sich seine Steuererklärung ab (§ 26 Abs. 1 Satz 1 EStG).
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Beispiel Trennung in 2025
Die Ehepartner werden antragsgemäß für 2025 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, weil sie zu Beginn des Jahres noch verheiratet waren und nicht dauernd getrennt gelebt haben. Somit erhalten sie für das Kalenderjahr 2025 noch den Splittingtarif, wenn sie die Zusammenveranlagung wählen.
Für das Kalenderjahr der Scheidung 2026 besteht diese Möglichkeit nicht mehr.