Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

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Hauptvordruck

Trennen sich Ehepartner während des Veranlagungszeitraums, ist für dieses Jahr noch die Zusammenveranlagung möglich, d. h. dann gibt es noch den Splittingtarif, weil die Ehepartner zu Beginn des Jahres noch nicht getrennt gelebt haben. Also können die Ehepartner noch für das Jahr der Trennung eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.

Nach dem Jahr der Trennung besteht diese Möglichkeit für das Folgejahr nicht mehr, weil die Ehepartner dann entweder das ganze Jahr dauernd getrennt gelebt haben oder bereits geschieden sind. Jeder Ehepartner gibt dann für sich seine Steuererklärung ab (§ 26 Abs. 1 Satz 1 EStG).

Hauptvordruck

Beispiel Trennung in 2022

Die Ehepartner werden antragsgemäß für 2022 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, weil sie zu Beginn des Jahres noch verheiratet waren und nicht dauernd getrennt gelebt haben. Somit erhalten sie für dieses Jahr noch den Splittingtarif.

Nach dem Jahr der Trennung besteht in 2023 diese Möglichkeit nicht mehr.