Steuern? Mach ich selbst.
Hauptvordruck
Zusammenfassung / Begriff
Verluste sind wahrlich kein Grund zum Jubeln. Steuerlich gesehen haben Verluste zumindest den Vorteil, dass sie die positiven Einkünfte mindern und damit die Steuerlast drücken.
Es muss dabei zwischen dem Verlustausgleich von positiven und negativen Einkünften innerhalb desselben Jahres und dem Verlustabzug in verschiedenen Jahren durch Verlustrücktrag und Verlustvortrag unterschieden werden (§ 10d EStG).
Soweit ein Verlustausgleich der negativen Einkünfte im selben Jahr nicht möglich ist, sind diese als Verlustrücktrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte des ersten und des zweiten dem Veranlagungszeitraum vorangegangenen Veranlagungszeitraums vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen.
Dies bedeutet: Die Verluste können also aus dem laufenden Jahr oder bei Verlustvortrag aus Vorjahren stammen. Die gesondert festgestellten Verluste können in die beiden Vorjahre zurückgetragen oder in den Folgejahren mit positiven Einkünften ausgeglichen werden.
Beispiel 1
Angenommen Sie hatten in den Jahren 2023 bis 2025 Einkünfte in folgender Höhe:
2023 | 2024 | 2025 | |
Arbeitseinkünfte | 38.000 € | 40.000 € | 42.000 € |
Vermietungseinkünfte / Verluste | - 30.000 € | - 34.000 € | - 60.000 € |
Summe der Einkünfte nach Verlustausgleich | + 8.000 € | + 6.000 € | - 18.000 € |
Der Vermietungsverlust 2025 kann durch Arbeitseinkünfte nicht vollständig ausgeglichen werden. Der verbleibende Verlust von 18.000 € wird per Verlustabzug zunächst in das Vorjahr 2024 in zurückgetragen. Es bleibt noch ein Restverlust von (6.000 € - 18.000 € =) - 12.000 €, der mit den Einkünften 2023 verrechnet wird. Der verbleibende Verlust von (12.000 € - 8.000 € =) 4.000 € wird im Folgejahr berücksichtigt.
Dazu stellt der Steuerpflichtige in der Steuererklärung für 2025 einen Antrag auf Feststellung eines verbleibenden Verlustvortags von 4.000 € in Zeile 7 Anlage Sonstiges Zeile 17, indem er in Zeile 17 eine 1 einträgt.
Im Zusammenhang mit der Veranlagung für 2025 werden die Steuerbescheide für 2023 und 2024 durch Verlustabzug berichtigt.
Also erst Rücktrag und dann Vortrag