Steuern? Mach ich selbst.
Hauptvordruck
Einleitung
Steuerlich gesehen haben Verluste den Vorteil, dass sie das Einkommen mindern und damit die Steuerlast drücken.
♦ Verlustausgleich / Verlustabzug
Es muss dabei zwischen dem Verlustausgleich - von positiven und negativen Einkünften innerhalb desselben Jahres - und dem Verlustabzug - in verschiedenen Jahren - durch Verlustrücktrag und Verlustvortrag unterschieden werden (§ 10d EStG).
Verlustausgleich ist der Ausgleich zwischen positiven und negativen Einkünften innerhalb desselben Kalenderjahres (§ 2 Abs. 3 EStG).
Verluste, die im laufenden Kalenderjahr nicht mit positiven Einkünften ausgeglichen wurden, sind nach § 10d EStG rück- oder vortragsfähig.
Die Verluste mindern die erzielten Einkünfte in den beiden Vorjahren (Verlustrücktrag) oder in den folgenden Jahren (Verlustvortrag). Ihr Finanzamt n außerdem die Verrechnung nach Maßgabe des § 10d Abs. 2 EStG vor, indem es den Verlustvortrag aus dem Vorjahr berücksichtigt.
Verzicht auf Verlustrücktrag
Falls Sie auf den Verlustrücktrag verzichten möchten, stellt Ihr Finanzamt auf Antrag einen entsprechenden verbleibenden Verlustvortrag fest. Dieser kann in künftigen Jahren berücksichtigt werden.
Anlage Sonstiges

Beispiel
Angenommen Sie hatten in den Jahren 2023 bis 2025 Einkünfte in folgender Höhe:
| 2023 | 2024 | 2025 | |
| Arbeitseinkünfte | 38.000 € | 40.000 € | 42.000 € |
| Vermietungseinkünfte / Verluste | - 30.000 € | - 34.000 € | - 60.000 € |
| Summe der Einkünfte nach Verlustausgleich | + 8.000 € | + 6.000 € | - 18.000 € |
Der Vermietungsverlust 2025 von 60.000 € kann durch Arbeitseinkünfte nicht vollständig ausgeglichen werden. Der verbleibende Verlust von 18.000 € wird per Verlustabzug zunächst in das Vorjahr 2024 zurückgetragen. Es bleibt noch ein Restverlust von (6.000 € - 18.000 € =) - 12.000 €, der mit den Einkünften 2023 verrechnet wird. Der verbleibende Verlust von (12.000 € - 8.000 € =) 4.000 € wird im Folgejahr 2026 berücksichtigt.
Dazu stellt das Finanzamt im Steuerbescheid für 2025 einen Verlustvortag von 4.000 € fest. Dazu ist Zeile 17 auszufüllen.
Im Zusammenhang mit der Veranlagung für 2025 werden die Steuerbescheide für 2023 und 2024 berichtigt.
Anlage Sonstiges

Eine Steuererklärung ist abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustvortrag und / oder ein nachversteuerungspflichtiger Betrag i. S. d. § 34a Abs. 3 Satz 3 EStG festgestellt worden ist.