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1.0.0 HAUPTVORDRUCK

Hauptvordruck

Zusammenfassung / Begriff

Zur Einkommensteuererklärung gehören der Hauptvordruck ESt 1 A sowie ggf. zusätzliche Anlagen.

⇒   Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024

Für die Abgabe der Steuererklärung 2024 sind bestimmte Fristen vorgesehen

  • Einkommensteuererklärung Zeile 1:
    - wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind:                                                  bis 31.07.2025
    - wenn Sie die Veranlagung beantragen:                                                 bis 31.12.2028
  • Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage Zeile 1:                bis 31.12.2028
  • Erklärung Festsetzung von Kirchensteuer auf Kapitalertrage Zeile 2:      bis 31.12.2025
  • Erklärung Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags Zeile 2:          bis 31.07.2025
  • Antrag auf Festsetzung der Mobilitätsprämie Zeile 3:                               bis 31.12.2028

⇒  Der Formularkopf

Im Formularkopf können Sie Anträge stellen, indem Sie das entsprechende Feld ankreuzen und weitere Angaben zu Ihrem Antrag machen. 

Dazu mehr unter 2,0.1 bis 2.0.5 

  • Steuernummer

Die Steuernummer - aus dem Bescheid des Vorjahres - tragen Sie ebenfalls im Kopf des Formulars ein.

Welche weiteren Formulare Sie außerdem noch benötigen, hängt von Ihren steuerlichen Verhältnissen ab. 

  • eDaten 

Der Finanzverwaltung liegen bereits zahlreiche Daten über Ihre Besteuerungsgrundlagen vor, die sie durch entsprechende elektronische Datenübermittlungen der mitteilungspflichtigen Stellen erhalten hat (sog. eDaten, z. B. Bruttoarbeitslöhne und die dazugehörigen Lohnsteuerabzugsbeträge, bestimmte Beiträge zurKranken- / Pflegeversicherung und Altersvorsorge, Lohnersatzleistungen, Renten). Daher müssen Sie hierzu grundsätzlich keine Angaben mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung machen. In den Vordrucken zur Einkommensteuererklärung sind diese Zeilen / Bereiche hervorgehoben und mit gekennzeichnet.

Diese Zeilen / Bereiche müssen Sie jedoch ausfüllen, wenn Ihnen bekannt ist, dass die mitteilungspflichtige Stelle die eDaten nicht oder nicht zutreffend übermittelt hat.

Den Hauptvordruck ESt 1 A müssen Sie in jedem Fall abgeben.

⇒   Anlagenübersicht

♦   Anlage N

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, für Angaben zum Arbeitslohn und zu den Werbungskosten (ohne doppelte Haushaltsführung)

  • Anlage N-Doppelte Haushaltsführung Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
  • Anlage N-Aus  Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

♦   Anlage Mobilitätsprämie

Angaben zum Antrag auf Mobilitätsprämie

♦   Anlage KAP

Einkünfte aus Kapitalvermögen 

  • Anlage KAP-BET Einkünfte aus Kapitalvermögen / anrechenbare Steuern laut gesonderter und einheitlicher Feststellung (Beteiligung)
  • Anlage KAP-INV Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben

♦   Anlage R

Sonstige Einkünfte, für Angaben zu Renten und anderen Leistungen aus dem Inland

  • Anlage R-AUS Sonstige Einkünfte, für Angaben zu Renten und anderen Leistungen aus ausländischen Versicherungen / ausländischen Rentenverträgen / ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen
  • Anlage R-AV / bAV Sonstige Einkünfte für Angaben zu Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung

♦   Anlage V

Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung bebauter Grundstücke

  • Anlage V-FeWo Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen und aus kurzfristiger Vermietung
  • Anlage V-Sonstige Weitere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (z. B. aus Grundstücksgemeinschaften, unbebauten Grundstücken)
  • Anlage FW

Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums

♦   Anlage SO

Private Veräußerungsgeschäfte (z. B. Grundstücksverkäufe; Veräußerungen von Einheiten virtueller Währungen und / oder sonstiger Token), Unterhaltsleistungen, Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs, andere wiederkehrende Bezüge (z. B. Schadensersatzrenten, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einkünfte gezahlt werden), Zahlungen aufgrund einer Vermögensübertragung oder eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, Einkünfte aus Leistungen (z. B. gelegentliche Vermittlungen; Leistungen im Zusammenhang mit Einheiten virtueller Währungen und / oder sonstigen Token) und Abgeordnetenbezüge

♦   Anlage AUS

Ausländische Einkünfte

♦   Anlage AV

Angaben zur steuerlichen Förderung von Altersvorsorgebeiträgen (sog. Riester-Verträge) 

♦   Anlage Energetische Maßnahmen

Energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

♦   Anlage Sonderausgaben

Berücksichtigung von z. B. Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträgen, Berufsausbildungskosten (ohne Versicherungsbeiträge)

♦   Anlage Vorsorgeaufwand

Berücksichtigung von Versicherungsbeiträgen als Altersvorsorgeaufwendungen

♦   Anlage Außergewöhnliche Belastungen

Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Krankheitskosten) und Pauschbeträgen

♦   Anlage Unterhalt

Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen

♦   Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- und Handwerkerleistungen

♦   Anlage Kind

Steuerlich berücksichtigungsfähige Kinder

♦   Anlage Sonstiges

Sonstige Angaben und Anträge (z. B. Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, Verlustabzüge, Spendenvorträge, verbleibende Freibeträge für bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds, negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten, Zurückstellung der Einkommensteuerfestsetzung bei einem Antrag auf Forschungszulage)

♦   Anlage Corona-Hilfen

Angaben zu Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbaren Zuschüssen bei betrieblichen Einkünften

♦   Anlage WA-ESt

Angaben und Anträge in Fällen mit Auslandsbezug (z. B. Beginn oder Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht, erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht, weiterer Wohnsitz im Ausland)

♦   Anlage L

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

♦   Anlage G

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

♦   Anlage S

Einkünfte aus selbständiger Arbeit

⇒   Sind Sie an Einkünften beteiligt?

In bestimmten Fällen werden Besteuerungsgrundlagen gesondert festgestellt, wenn an  Einkünften mehrere Personen beteiligt sind (z.B. an Einkünften aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft, einer Erbengemeinschaft oder einem vermieteten Grundstück). Dazu ist von den Beteiligten  eine Feststellungserklärung abzugeben. Die Angaben aus der Feststellungserklärung werden in einem selbständigen Verfahren bearbeitet und das Ergebnis der Besteuerung der Beteiligten zugrunde gelegt (§§ 179, 180, 181 182 AO).