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Hauptvordruck

Einleitung

An dieser Stelle möchten wir Sie darüber informieren,

  • wie Sie den Hauptvordruck ESt 1 A richtig ausfüllen, 
  • welche Anlagen ggf. zusätzlich zum Hauptvordruck ESt 1 A auszufüllen sind und
  • welche steuerlichen Pflichten Sie haben. 

Der Hauptvordruck mit den persönlichen Daten und der Bankverbindung muss immer ausgefüllt werden. Außerdem ist die eigenhändige Unterschrift  auf Seite 2 erforderlich. Welche weiteren Vordrucke Sie außer dem Hauptvordruck noch benötigen, hängt von Ihren Einkünften ab. Zur Einkommensteuererklärung gehören der Hauptvordruck ESt 1 A sowie ggf. zusätzliche Anlagen. Dazu unten mehr. 

Hauptvordruck 2025

♦ e-Daten 

Der Finanzverwaltung liegen bereits zahlreiche Daten über Ihre Besteuerungsgrundlagen vor, die sie durch entsprechende elektronische Datenübermittlungen der mitteilungspflichtigen Stellen erhalten hat (sog. e-Daten, z. B.

  • Bruttoarbeitslöhne und die dazugehörige Lohnsteuerabzugsbeträge,
  • bestimmte Beiträge zur Kranken- / Pflegeversicherung und Altersvorsorge,
  • Lohnersatzleistungen,
  • Renten.

Daher müssen Sie hierzu grundsätzlich keine Angaben mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung machen. In den Vordrucken zur Einkommensteuererklärung sind diese Zeilen / Bereiche hervorgehoben und mit e gekennzeichnet.

Diese Zeilen / Bereiche müssen Sie jedoch weiterhin ausfüllen, wenn Ihnen bekannt ist, dass die mitteilungspflichtige Stelle die e-Daten nicht oder nicht zutreffend übermittelt hat. Den Hauptvordruck ESt 1 A müssen Sie in jedem Fall abgeben.

♦   Anlagenübersicht

♦   Besondere Anträge

In den Kopfzeilen des Hauptvordrucks können Sie Anträge stellen, indem Sie das entsprechende Feld ankreuzen und weitere Angaben zu Ihrem Antrag machen. 

Kreuzen Sie in Zeile 1 und 2 an, ob Sie neben der Veranlagung zur Einkommensteuer weitere Anträge stellen .