Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

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Hauptvordruck

♦   Zusammenfassung / Begriff

Der Hauptvordruck mit den persönlichen Daten und der Bankverbindung ist immer dabei, wenn eine Steuerklärung abgegeben wird. Im Formularkopf des Hauptvordrucks können Sie bestimmte Anträge stellen, indem Sie das entsprechende Feld ankreuzen. 

Im Vordergrund außerdem Angaben zu Ihrer  Person (Zeilen 8–17), zum Familienstand (Zeile 18), zum Ehepartner bei Zusammenveranlagung (Zeilen 19–28) und zur Ehepartnerveranlagung (Zeile 29). 

Welche weiteren Formulare / Anlagen Sie außerdem noch benötigen, hängt von Ihren steuerlichen Verhältnissen ab. 

Den Hauptvordruck können Sie auch mit MEIN ELSTER ® direkt am Bildschirm ausfüllen und an das Finanzamt  versenden zusammen mit den Anlagen. 

⇒  Der Formularkopf

Im Formularkopf können Sie bestimmte Anträge stellen, indem Sie das entsprechende Feld ankreuzen.

 

♦   Sind Sie an Einkünften beteiligt?

In bestimmten Fällen werden Besteuerungsgrundlagen gesondert festgestellt, wenn an  Einkünften mehrere Personen beteiligt sind (z.B. an Einkünften aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft, einer Erbengemeinschaft oder einem vermieteten Grundstück). Dazu ist von den Beteiligten  eine Feststellungserklärung abzugeben. Die Angaben aus der Feststellungserklärung werden in einem selbständigen Verfahren bearbeitet und das Ergebnis der Besteuerung der Beteiligten zugrunde gelegt (§§ 179, 180, 181 182 AO).

♦   Welches Finanzamt?

Für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig,  in dessen Bezirk Sie zurzeit wohnen. Haben Sie zurzeit mehrere Wohnungen im Inland und

  • sind Sie nicht verheiratet, ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes zuständig, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten;
  • sind Sie verheiratet und leben von Ihrem Ehepartner nicht dauernd getrennt, ist das Finanzamt des Wohnsitzes zuständig, an dem sich Ihre Familie vorwiegend aufhält;
  • sind Sie verheiratet und lebten bereits vor dem 1. Januar 2022 von Ihrem Ehegatten dauernd getrennt, ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes zuständig, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten;
  • sind Sie verheiratet, lebten jedoch 2022 erstmals dauernd getrennt von Ihrem Ehegatten, können Sie Ihre Steuererklärung noch bei dem Finanzamt abgeben, das zuletzt mit Ihrer Besteuerung befasst war.

Nähere Informationen zu Ihrem zuständigen Finanzamt finden Sie auch im Internet unter www.finanzamt.de.

  • Steuernummer

Die Steuernummer - aus dem Bescheid des Vorjahres - tragen Sie ebenfalls im Kopf des Formulars ein.