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Steuern? Mach ich selbst.
Hauptvordruck
♦ Zusammenfassung / Begriff
Den Hauptvordruck ESt 1 A müssen Sie in jedem Fall abgeben, weil er die wichtigen Angaben zu Ihrer Person enthält. Im Formularkopf des Hauptvordrucks können Sie bestimmte Anträge stellen, indem Sie das entsprechende Feld ankreuzen.
Welche weiteren Formulare / Anlagen Sie außerdem noch benötigen, hängt von Ihren steuerlichen Verhältnissen ab.
Den Hauptvordruck können Sie auch mit MEIN ELSTER ® direkt am Bildschirm ausfüllen und an das Finanzamt versenden zusammen mit den Anlagen.
Im Hauptvordruck erhebt die Steuerverwaltung personenbezogene Daten für die Veranlagung zur Einkommensteuer. Dabei hat sie die Vorgaben lt. Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung zu beachten (BMF, Schreiben v. 1.5.2018, IV A 3 – S 0030/16/10004-21, BStBl 2018 I S. 607).
Der Finanzverwaltung liegen bereits zahlreiche Daten über Ihre Besteuerungsgrundlagen vor, die sie durch entsprechende elektronische Datenübermittlungen der mitteilungspflichtigen Stellen erhalten hat (sog. eDaten, z. B. Bruttoarbeitslöhne und die dazugehörigen Lohnsteuerabzugsbeträge, bestimmte Beiträge zur Kranken- / Pflegeversicherung und Altersvorsorge, Lohnersatzleistungen, Renten). Daher müssen Sie hierzu grundsätzlich keine Angaben mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung machen. In den Vordrucken zur Einkommensteuererklärung sind diese Zeilen / Bereiche hervorgehoben und mit e gekennzeichnet. Diese Zeilen / Bereiche müssen Sie jedoch weiterhin ausfüllen, wenn Ihnen bekannt ist, dass die mitteilungspflichtige Stelle die eDaten nicht oder nicht zu treffend übermittelt hat.
⇒ Der Formularkopf
Im Formularkopf können Sie bestimmte Anträge stellen, indem Sie das entsprechende Feld ankreuzen.
♦ Sind Sie an Einkünften beteiligt?
In bestimmten Fällen werden Besteuerungsgrundlagen gesondert festgestellt, wenn an Einkünften mehrere Personen beteiligt sind (z.B. an Einkünften aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft, einer Erbengemeinschaft oder einem vermieteten Grundstück). Dazu ist von den Beteiligten eine Feststellungserklärung abzugeben. Die Angaben aus der Feststellungserklärung werden in einem selbständigen Verfahren bearbeitet und das Ergebnis der Besteuerung der Beteiligten zugrunde gelegt (§§ 179, 180, 181 182 AO).
♦ Welches Finanzamt?
Für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie zurzeit wohnen. Haben Sie zurzeit mehrere Wohnungen im Inland und
Nähere Informationen zu Ihrem zuständigen Finanzamt finden Sie auch im Internet unter www.finanzamt.de.
Die Steuernummer - aus dem Bescheid des Vorjahres - tragen Sie ebenfalls im Kopf des Formulars ein.