Steuern? Mach ich selbst.
Hauptvordruck
Zusammenfassung / Begriff
Zur Einkommensteuererklärung gehören der Hauptvordruck ESt 1 A sowie ggf. zusätzliche Anlagen.
⇒ Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024
Für die Abgabe der Steuererklärung 2024 sind bestimmte Fristen vorgesehen
⇒ Der Formularkopf
Im Formularkopf können Sie Anträge stellen, indem Sie das entsprechende Feld ankreuzen und weitere Angaben zu Ihrem Antrag machen. Dazu mehr unter 2,0.1 bis 2.0.5 |
Die Steuernummer - aus dem Bescheid des Vorjahres - tragen Sie ebenfalls im Kopf des Formulars ein.
Welche weiteren Formulare Sie außerdem noch benötigen, hängt von Ihren steuerlichen Verhältnissen ab.
Der Finanzverwaltung liegen bereits zahlreiche Daten über Ihre Besteuerungsgrundlagen vor, die sie durch entsprechende elektronische Datenübermittlungen der mitteilungspflichtigen Stellen erhalten hat (sog. eDaten, z. B. Bruttoarbeitslöhne und die dazugehörigen Lohnsteuerabzugsbeträge, bestimmte Beiträge zurKranken- / Pflegeversicherung und Altersvorsorge, Lohnersatzleistungen, Renten). Daher müssen Sie hierzu grundsätzlich keine Angaben mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung machen. In den Vordrucken zur Einkommensteuererklärung sind diese Zeilen / Bereiche hervorgehoben und mit gekennzeichnet.
Diese Zeilen / Bereiche müssen Sie jedoch ausfüllen, wenn Ihnen bekannt ist, dass die mitteilungspflichtige Stelle die eDaten nicht oder nicht zutreffend übermittelt hat.
Den Hauptvordruck ESt 1 A müssen Sie in jedem Fall abgeben.
⇒ Anlagenübersicht
♦ Anlage N
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, für Angaben zum Arbeitslohn und zu den Werbungskosten (ohne doppelte Haushaltsführung)
♦ Anlage Mobilitätsprämie
Angaben zum Antrag auf Mobilitätsprämie
♦ Anlage KAP
Einkünfte aus Kapitalvermögen
♦ Anlage R
Sonstige Einkünfte, für Angaben zu Renten und anderen Leistungen aus dem Inland
♦ Anlage V
Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung bebauter Grundstücke
Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums
♦ Anlage SO
Private Veräußerungsgeschäfte (z. B. Grundstücksverkäufe; Veräußerungen von Einheiten virtueller Währungen und / oder sonstiger Token), Unterhaltsleistungen, Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs, andere wiederkehrende Bezüge (z. B. Schadensersatzrenten, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einkünfte gezahlt werden), Zahlungen aufgrund einer Vermögensübertragung oder eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, Einkünfte aus Leistungen (z. B. gelegentliche Vermittlungen; Leistungen im Zusammenhang mit Einheiten virtueller Währungen und / oder sonstigen Token) und Abgeordnetenbezüge
♦ Anlage AUS
Ausländische Einkünfte
♦ Anlage AV
Angaben zur steuerlichen Förderung von Altersvorsorgebeiträgen (sog. Riester-Verträge)
♦ Anlage Energetische Maßnahmen
Energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
♦ Anlage Sonderausgaben
Berücksichtigung von z. B. Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträgen, Berufsausbildungskosten (ohne Versicherungsbeiträge)
♦ Anlage Vorsorgeaufwand
Berücksichtigung von Versicherungsbeiträgen als Altersvorsorgeaufwendungen
♦ Anlage Außergewöhnliche Belastungen
Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Krankheitskosten) und Pauschbeträgen
♦ Anlage Unterhalt
Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
♦ Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- und Handwerkerleistungen
♦ Anlage Kind
Steuerlich berücksichtigungsfähige Kinder
♦ Anlage Sonstiges
Sonstige Angaben und Anträge (z. B. Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, Verlustabzüge, Spendenvorträge, verbleibende Freibeträge für bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds, negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten, Zurückstellung der Einkommensteuerfestsetzung bei einem Antrag auf Forschungszulage)
♦ Anlage Corona-Hilfen
Angaben zu Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbaren Zuschüssen bei betrieblichen Einkünften
♦ Anlage WA-ESt
Angaben und Anträge in Fällen mit Auslandsbezug (z. B. Beginn oder Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht, erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht, weiterer Wohnsitz im Ausland)
♦ Anlage L
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
♦ Anlage G
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
♦ Anlage S
Einkünfte aus selbständiger Arbeit
⇒ Sind Sie an Einkünften beteiligt?
In bestimmten Fällen werden Besteuerungsgrundlagen gesondert festgestellt, wenn an Einkünften mehrere Personen beteiligt sind (z.B. an Einkünften aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft, einer Erbengemeinschaft oder einem vermieteten Grundstück). Dazu ist von den Beteiligten eine Feststellungserklärung abzugeben. Die Angaben aus der Feststellungserklärung werden in einem selbständigen Verfahren bearbeitet und das Ergebnis der Besteuerung der Beteiligten zugrunde gelegt (§§ 179, 180, 181 182 AO).