Steuern? Mach ich selbst.
Hauptvordruck
♦ Geburtsdatum
Hauptvordruck
Tragen Sie Ihr Geburtsdatum in Zeile 8 ein. Ihr Geburtsdatum hat insbesondere Bedeutung für den Altersentlastungsbetrag. Der Altersentlastungsbetrag steht Ihnen zu ab dem Jahr, in dem Sie 65 Jahre alt werden und wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt.
♦ Altersentlastungsbetrag
Der Altersentlastungsbetrag wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer vom Finanzamt automatisch anhand des Geburtsdatums berücksichtigt und bedarf keines besonderen Antrags.
Der Altersentlastungsbetrag begünstigt alle Alterseinkünfte mit Ausnahme von Renten und Pensionen, weil diese Einkünfte bereits durch den Rentenfreibetrag (§ 22 Nr. 4 S. 4 Buchst. b EStG) und den Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG) begünstigt sind.
Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der einem Steuerpflichtigen zusteht, wenn er vor dem Beginn des Veranlagungsjahres Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hat (§ 24a EStG). Den Bonus erhalten Steuerpflichtige also erstmals für das Veranlagungsjahr, in dem sie 65 Jahre alt werden.
Der Altersentlastungsbetrag beträgt 40 % der begünstigten Einkünfte – höchstens jedoch 1.900 €. Ab 2005 fällt der Prozentsatz und der Höchstbetrag Jahr für Jahr geringer aus (Tabelle unten).
Wer im Jahr 2024 65 Jahre alt geworden ist (Jahrgang 1959), erhält einen Freibetrag von 12.8 %, höchstens 608 €.
Beispiel: Keine Lust auf Ruhestand
Heribert Muster, Jahrgang 1959, denkt noch nicht daran, seinen Job aufzugeben. In 2024 ist er weiterhin voll berufstätig. Weil er im November 2024 65 Jahre alt geworden ist, muss sein Arbeitgeber ab Dezember 2024 bei der Berechnung des Nettolohns einen Altersentlastungsbetrag abziehen. Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 2.000 € beträgt dieser 12.8 % von 2.000 € = 256 €, höchstens 608 €.
Für jeden Geburtsjahrgang (Kohorte = Angehörige eines bestimmten Jahrgangs) sind die Werte (Prozentsatz und Höchstbetrag) lebenslang unverändert anzuwenden.
Sowohl der Prozentsatz als auch der Höchstbetrag werden bis zum Jahr 2040 jahrgangsweise bis auf "Null" € abgebaut.
Im Veranlagungsjahr 65 Jahre alt geworden | Prozentsatz | Höchstbetrag |
Veranlagungsjahr 2021 | 15.2 % | 722 € |
Veranlagungsjahr 2022 | 14.4 % | 684 € |
Veranlagungsjahr 2023 | 13.6 % | 646 € |
Veranlagungsjahr 2024 | 12.8 % | 608 € |
Veranlagungsjahr 2025 | 12.0 % | 570 € |