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1.0.1 Steuerbegünstigte Altersvorsorge / Höchstbeträge für 2022

Anlage Vorsorgeaufwand.

Wichtig

Zur Versorgung im Alter zählen alle Maßnahmen, den Ruhestand aus angespartem Vermögen und sonstigen Anwartschaften sicher zu stellen. Man unterscheidet hierbei im Wesentlichen die gesetzliche, die betriebliche und die private Altersvorsorge. Bestimmte Modelle der Altersvorsorge werden staatlich besonders gefördert.

Im Mittelpunkt dieser Darstellung stehen die Beiträge zur Altersvorsorge.

♦   Steuerbegünstigte Altersvorsorge

Aufwendungen zum Aufbau einer steuerbegünstigten Altersvorsorge liegen vor, wenn Beiträge zugunsten von Vorsorgeprodukten geleistet werden, die im Alter tatsächlich zur Verfügung stehen. Dies ist regelmäßig nur gewährleistet, wenn es sich um Produkte in Form von Rentenleistungen handelt, also keine Kapitalauszahlung ermöglichen.

Der Gesetzgeber befürchtet, Steuerpflichtige könnten bei einem steuerbegünstigten Produkt  Falle der Kapitalauszahlung das Kapital für private Zwecke verbrauchen, z. B. für eine Weltreise, und dann möglicherweise dadurch trotz Steuerförderung im Alter dennoch der Allgemeinheit zur Last fallen. Dies will der Gesetzgeber vermeiden. 

Zur steuerbegünstigten Altersvorsorge gehören Beiträge in 

  • die gesetzliche Rentenversicherung,
  • die berufsständischen Versorgungskassen der Ärzte, Rechtsanwälte u.a.,
  • die landwirtschaftliche Alterskasse und
  • eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung (Rürup-Rente).

♦    Begrenzung des Abzugs durch Höchstbeträge

Der Abzug der Beiträge in eine steuerbegünstigte Altersvorsorge ist durch Höchstbeträge begrenzt. Für eine Übergangszeit - bis 2025 - werden die Höchstbeträge gekürzt.

Die Übergangszeit endet nach den Plänen der Bundesregierung bereits im Jahr 2023. Bereits im Jahr 2023 werden die Höchstbeträge nicht mehr gekürzt 
  • Wie hoch sind die Höchstbeträge?

Die Höchstbeträge bemessen sich nach dem Höchstbetrag der Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung (§ 10 Abs. 3 EStG).

Der Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt 103.800 € im Jahr, der Beitragssatz  24.7 % (Werte für 2022).

Für das Jahr 2022 beträgt der Höchstbetrag für Beiträge zu einer Basis-Rentenversicherung  somit (103.800 € x 24.7 % =) 25.639 €, für Ehepartner doppelter Betrag = 51.278 €. Für 2022 werden die Höchstbeträge auf 94 % gekürzt.

  • Gekürzte Höchstbeträge

Die Höchstbeträge werden für eine Übergangszeit - von 2005 bis 2023 - gekürzt. Sie werden also nur zum Teil angesetzt. Erst danach gelten die vollen Höchstbeträge.

Als Höchstbeträge werden angesetzt

2019          2020     2021      2022 ab 2023 * 2024  2025 
88 % 90 % 92 % 94 % 100 % 100 % 100 %

 

*Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2022

♦   Ab 2023 Beiträge zu Basis-Altersrenten in voller Höhe abzugsfähig

Bisher ist gesetzlich vorgesehen, das Altersvorsorgeaufwendungen (Beiträge in Basis-Rentenkassen) bis zu dem Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung erstmals im Jahr 2025 zu 100 % als Sonderausgaben berücksichtigt werden können. Mit der Änderung in § 10 Abs. 3 Satz 6 EStG wird der vollständige Abzug der Beiträge als Sonderausgaben auf 2023 vorgezogen.

Das führt für alle Bürgerinnen und Bürger mit Altersvorsorgeaufwendungen zu einer spürbaren steuerlichen Entlastung, im Jahr 2023 um 4 Punkte und im Jahr 2024 um 2 Punkte. 

Werte für 2022

Beitragsbemessungsgrenze Knappschaft Rentenversicherung 103.800 € 
Beitragssatz Knappschaft Rentenversicherung 24.7 %
Voller Höchstbetrag für Alleinstehende 24.7 % von 103.800 € = 25.639 €
Voller Höchstbetrag für Ehepartner 24.7 % von 203.800 € = 51.278 €
Gekürzter Höchstbetrag für Alleinstehende auf 94 % von 25.639 € = 24.101 €
Gekürzter Höchstbetrag für Ehepartner auf 94 % von 51.278 € = 48.202 €


♦  Höchstbeträge für Selbständige

Die Berechnung der Höchstbeträge geschieht in zwei Schritten mit jeweils einem Zwischenergebnis. Das niedrigere Ergebnis von beiden ist als Endergebnis maßgebend.

  • Berechnungsschema 2022 (ohne Arbeitnehmer)
1. Voller Höchstbetrag Alleinstehende  25.639 €
2. Davon 94 % (Wert für 2022 / Zwischenergebnis 1 ….. €
3. Begünstigte Beiträge zur Basis-Altersvorsorge in 2022 ….. €
4. Davon 94 % (Wert 2022 / Zwischenergebnis 2 ….. €
5. Niedrigerer Betrag Zeile 2 oder 4 = Höchstbetrag gem. § 10 Abs. 3 EStG  ….. €

Für Arbeitnehmer gilt eine abweichende Regelung. Dazu unten mehr

Musterbeispiel für Selbständige 2022

Dr. med. K., wohnhaft im Bundesland A (West), wird mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Er hat in 2022 an die kassenärztliche Versorgungseinrichtung der örtlichen Ärztekammer Pflichtbeiträge in Höhe von 15.469 € und zusätzlich freiwillige Beiträge an die Ärztekammereinrichtung in Höhe von 12.000 € geleistet, insgesamt also 27.469 €.

Anlage Vorsorgeaufwand Papierformular

Berechnung

Voller Höchstbetrag für Ehepartner (Wert 2022 / West) 51.278 €
Davon 94 % (Zwischenergebnis 1) 48.202 €
Beiträge zur Basis-Altersrente 27.469 €
Davon 94 % (Zwischenergebnis 2) 25.821 €
Endergebnis (der niedrigere Betrag der Zwischenergebnisse ist abzugsfähig) 25.821 €

Erläuterung:

Der volle Höchstbetrag für Basis-Rentenbeiträge in den alten Bundesländern beträgt für zusammenveranlagte Ehepartner (25.639 € x 2 =) 51.278 €, davon 94 % = 48.202 € (Zwischenergebnis 1) . Die begünstigten Beiträge werden gekürzt auf 94 % von 25.821 € = 25.272 €.

Bei einem Steuersatz von ca. 50 % einschließlich Nebensteuern beträgt die Steuerersparnis (25.821 €, davon 50 % =) 12.912 €. In dieser Höhe beteiligt sich der Fiskus an der Altersversorgung des Steuerzahlers.

Für Arbeitnehmer gilt eine abweichende Regelung.

♦   Höchstbeträge für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer zählt neben dem Arbeitnehmeranteil auch der nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zu den Beiträgen zur Basis-Altersrente (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 6 EStG). Letzterer wird indessen abschließend wieder vom verbleibenden Höchstbetrag abgezogen (§ 10 Abs. 3 Satz 3 EStG).

  • Berechnungsschema 2022 (für Arbeitnehmer)
1. Voller Höchstbetrag für 2022 / Alleinstehende / Ehepartner   25.639 / 51.278 €
2. Davon 94 %  = Zwischenergebnis 1   ….. €
3. AN-Beitrag zur RV ….. €  
4. + ArbG-Beitrag zur RV  ….. €  
5. Gesamtbeitrag gesetzliche RV …. €            ….. €
6. + Freiwillige kapitalgedeckte RV (Rürup-RV)             ….. €
7. Summe der Basis-RV   ….. €
8. Davon 94 %   ….. €
9. - Davon ab ArbG-Beitrag zur RV lt. Zeile 4    ….. €
10.  Verbleiben = Zwischenergebnis 2   ….. €
11. Absetzbar ist der niedrigere Betrag (Endergebnis)    ….. €

Musterbeispiel für Arbeitnehmer

In Nr. 23 der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitnehmers sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 2.985 € ausgewiesen. Der Arbeitgeberanteil in Nr. 22 der Lohnsteuerbescheinigung beträgt ebenfalls 2.985 €.

Keine Eintragungen, weil

Anlage Vorsorgeaufwand Papierformular

  • Berechnung des gekürzten Höchstbetrages

Der Arbeitgeberanteil wird zunächst mit erfasst (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG), dann aber wieder in voller Höhe abgezogen (§ 10 Abs. 3 Satz 3 EStG).

Berechnung

Voller Höchstbetrag für Alleinstehende (Wert 2022) 25.639 €
Davon 94 % = Zwischenergebnis 1 24.101 €
Begünstigte Beiträge  
Arbeitnehmeranteil lt. Nr. 23 der Lohnsteuerbescheinigung              2.985 €
+ Arbeitgeberanteil lt. Nr. 22 der Lohnsteuerbescheinigung             2.985 €
Aufwendungen insgesamt 5.970 €
Davon 94 % 5.612 €
- Arbeitgeberanteil 100 % 2.985 €
Verbleiben = Zwischenergebnis 2 2.627 €
Absetzbar ist der niedrigere Betrag (Endergebnis) 2.627 €

♦   Höchstbeträge für Beamte etc. 

Bei Beamten und anderen rentenversicherungsfreien Personen wird der Höchstbetrag im ersten Schritt zunächst um einen fiktiven Gesamtbeitrag der Bruttobezüge gekürzt und erst dann mit 94 % (Wert für 2022) angesetzt. Der Kürzungsbetrag beträgt 18,6 % (Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung).

Von den tatsächlich geleisteten Beiträgen sind im zweiten Schritt 94 % (Wert für 2022) abzugsfähig.

Dies bedeutet: Für Personen, die zum Personenkreis der Beamten, Richter, Geistlichen, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Amtsträger und vergleichbare Personen gehören, ist der Höchstbetrag gem. § 10 Abs. 3 Satz 3 EStG um einen fiktiven Gesamtbeitrag der Bruttobezüge zu kürzen. Für die Berechnung des fiktiven Gesamtbeitrages gilt der zu Beginn des Kalenderjahres maßgebliche Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Aus Vereinfachungsgründen wird die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Ost zugrunde gelegt.

1. Voller Höchstbetrag für 2022 / Alleinstehende 25.639 €   
2. Davon 94 %  ..... €   
3. Davon ab fiktiver Abzug 18.6 % der Bruttobezüge - ..... €  
4. Verbleiben = Zwischenergebnis 1 ..... € > ….. € 
5. Freiwillige Beiträge zur Basis-RV, z. B. Rürup-RV ..... €  
6. Davon 94 % = Zwischenergebnis 2 ..... €  > ….. €
7. Der niedrigere Betrag ist abzugsfähig (Endergebnis)    ….. €

Musterbeispiel für Beamte etc.

Max Muster ist im Beamtenverhältnis tätig, wohnt in den Alten Bundesländern und ist verheiratet. Seine Beamtenbezüge haben in 2022 insgesamt 48.000 € betragen. An Vorsorgeaufwendungen hat er geleistet: Beiträge in eine private Rürup-Rentenversicherung (Zeile 8) in Höhe von 1.100 €.

  • In welcher Höhe sind die Aufwendungen absetzbar?
Höchstbetrag 2022 für Ehepartner bei Zusammenveranlagung 51.278 €
- fiktiver Gesamtbeitrag RV 18.6 % (Wert 2022) der Bruttobezüge (48.000 €) 8.928 €
Gekürzter Höchstbetrag 42.350 €
Davon 94 % Wert für 2022 (Zwischenergebnis 1) 39.809 €
Aufwendungen Rürup-Rentenversicherung 1.100 €
Davon 94 % Wert für 2022 (Zwischenergebnis 2) 1.034 €
Zu berücksichtigen niedrigerer Betrag 1.034 €

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