Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 04 Anlage Vorsorgeaufwand > 2.6.2 Hinweis Zeile 45 Berufsunfähigkeitsversicherung
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Vorsorgeaufwand
In Zeile 45 tragen Sie Beiträge zu einer freiwilligen privaten Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung ein. Keine eDaten, somit Eintragung vornehmen.
Anlage Vorsorgeaufwand
♦ Wo liegt das Problem?
Hintergrund für Interessierte: Beim Versichern sind die Deutschen weltweit zwar Spitzenreiter, doch vielen fehlt die Versicherung für etwas, was kaum zu ersetzen ist: Die eigene Arbeitskraft.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU-Versicherung) springt ein, wenn man wegen körperlicher oder psychischer Probleme nicht mehr arbeiten kann. Sie ist wichtig für alle, die auf ein regelmäßiges Einkommen angewiesen sind, wenn ihre Berufsfähigkeit wegfällt oder eingeschränkt ist. Der empfohlene Wert der Versicherung liegt bei 60 % des jeweiligen Bruttoeinkommens.
Und das kann ein Haken sein: Nicht jeder, der eine BU brauchte, bekommt sie auch. Bei Vorerkrankungen, bei Menschen in Risikoberufen und für ältere Menschen sind die Hürden besonders hoch. Ab einem Alter von 40 Jahren wird es schwierig, eine BU abzuschließen, mit 50 Jahren ist meistens Schluss.
Die Versicherung kann als Leibrente auf Lebenszeit oder nur für eine bestimmte Zeit (als abgekürzte Leibrente) abgeschlossen werden. Sie wird fällig, wenn der Versicherte seinen Beruf voraussichtlich längere Zeit - mindestens sechs Monate - nicht ausüben kann. Dazu bedarf es einer ärztlichen Bescheinigung.
Die private BU ergänzt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, wenn der Versicherte länger in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Deren Durchschnitt liegt derzeit bei etwa 900 €. Die volle Erwerbsminderungsrente ist zwar höher. Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente hat aber nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten, egal in welchem Beruf. Schon eine leichte zumutbare Tätigkeit von mehr als drei Stunden z. B. als Museumswärter oder Pförtner führt zum Ausschluss der Erwerbsminderungsrente.
Für Arbeitnehmer ist die BU eine abgekürzte Leibrente, da sie spätestens mit Beginn der Regelaltersgrenze (deshalb abgekürzt) endet. Eine Absicherung bis zum 60. Lebensjahr ist als Minimum üblich, vielfach aber auch zum 67. Lebensjahr.
Tipp Dem Informationssystem ausweichen
Wenn Sie einen Antrag auf eine BU stellen und der Versicherer lehnt Sie ab, wird das regelmäßig in einer Datenbank, dem Informationssystem der Versicherungswirtschaft, vermerkt. Dann wird der Abschluss auch bei anderen Anbietern schwierig. Dem können Sie vorbeugen, indem Sie zunächst anonym durch einen Versicherungsmakler anfragen lassen, ob und zu welchen Konditionen eine BU-Versicherung für Sie möglich ist.
♦ Abzug als Vorsorgeaufwendungen
Die BU-Versicherung wird steuerlich gefördert
1. für Arbeitnehmer als Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung,
2. für alle Steuerzahler als Zusatzversicherung (kurz: BUZ) zu einer Rürup-Rentenversicherung oder
3. für alle Steuerzahler als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU).
Wie werden die Beiträge steuerlich behandelt?
1. Betriebliche Altersversorgung
Beiträge des Arbeitgebers zur selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) als Direktversicherung (Entgeltumwandlung) sind in Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Ein Abzug als Vorsorgeaufwendungen entfällt.
Bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 84.600 € (Wert West 2022) beträgt das steuerfreie Volumen (84.600 € x 8 % =) 6.768 €. Von der Sozialversicherung sind nur 4 %, also nur die Hälfte, der Beitragsbemessungsgrenze freigestellt.
Beispiel:
Der Arbeitgeber zahlt für den Arbeitnehmer 6.000 € in eine Direktversicherung. Der Beitrag ist in voller Höhe steuerfrei, da unter 6.768 €, aber lediglich in Höhe von 3.408 € beitragsfrei in der Sozialversicherung.
2. Zusatzversicherung (BUZ)
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann einen Baustein (Risiko-Baustein) im Rahmen einer Rürup-Rentenversicherung (BU-Zusatzversicherung) bilden. Die Beiträge sind den Beiträgen zu Basis-Rentenversicherungen / Vorsorgeaufwendungen gleichgestellt (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG), anzusetzen in der (Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 8 / eDaten).
Anlage Vorsorgeaufwand Papierformular
Beiträge zur BUZ entsprechen den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständischen Versorgungswerke der Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Apotheker oder Architekten und sind mit 92 % (Wert ab 2021) absetzbar.
3. Selbständige Berufsunfallversicherung (SBU)
Die selbständige Berufsunfallversicherung kann als Leibrente ohne zeitliche Begrenzung oder mit zeitlicher Begrenzung (als abgekürzte Leibrente) abgeschlossen sein.
a) Ohne zeitliche Begrenzung
Versicherungen, die neben einer Leistung bei Berufsunfähigkeit auch eine lebenslange Rentenzahlung vorsehen, unabhängig von der Koppelung an ein Altersvorsorgeprodukt (ab 2014 möglich / § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Doppelbuchst. bb EStG).
Die Beiträge entsprechen den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständischen Versorgungswerke der Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Apotheker oder Architekten und sind wie oben mit 94 % (Wert für 2022) abzugsfähig, einzutragen in Anlage Vorsorgeaufwand.
Anlage Vorsorgeaufwand
b) Mit zeitlicher Begrenzung
Der Vertrag kann aber auch nur eine Leistung für eine bestimmte Zeit vorsehen. Die Beiträge in eine solche BU gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und sind in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 47 einzutragen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a i. V. mit Abs. 4 und 4a EStG). Die Beiträge entsprechen den Beiträgen zur Haftpflichtversicherung, privaten Unfallversicherung oder Beiträgen für Wahlleistungen in der Krankenversicherung und sind absetzbar im Rahmen der Höchstbeträge von 1.900 / 3.800 €* (Arbeitnehmer) bzw. 2.800 / 5.600 €* (andere Personen).
*Alleinstehende / Ehepartner bei Zusammenveranlagung