Helfer in Steuersachen

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2.6.4 Zeile 46 Haftpflichtversicherung

Anlage Vorsorgeaufwand

Beiträge für private Haftpflichtversicherungen können Sie ebenfalls in Zeile 48 geltend machen. Maßgebend sind die tatsächlichen Beitragszahlungen, also nach Kürzung um den Schadenfreiheitsrabatt und um Beitragsrückerstattungen. Beiträge zu Kasko-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen sind nicht abzugsfähig.

Haben Sie einen Schaden, für den Sie nach 823 ff BGB haften? Gegen die Haftpflicht können Sie sich privat versichern und die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen geltend machen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 a EStG).

♦   Die Sparten der Haftpflichtversicherung

Das Angebot der Assekuranz ist hier vielfältig: Kfz-Haftpflicht,  Privathaftpflicht, Seglerhaftpflicht, Gebäudehaftpflicht, um nur einige wichtige zu nennen.

Auch die Tierhalterhaftpflicht gehört dazu. .

Die Beiträge entsprechen den Beiträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung, privaten Unfallversicherung oder Beiträgen für Wahlleistungen in der Krankenversicherung und sind nach § 10 Abs. 4 EStG nur absetzbar im Rahmen der Höchstbeträge von 1.900 / 3.800 €* (Arbeitnehmer) bzw. 2.800 / 5.600 €* (andere Personen).

*Alleinstehende / Ehepartner

Wichtig: Leider wirken sich die Beiträge zur Haftpflichtversicherung in der überwiegenden Zahl der Fälle steuerlich nicht aus, da der Höchstbetrag bereits durch die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung "verbraucht" ist.

 

  • Kfz-Haftpflicht – bei gemischter Nutzung

Auch die Beiträge für die private Kfz-Haftpflicht gehen steuerlich oft ins Leere, weil durch die hohen Beiträge in die Basis-Krankenversicherung und in die gesetzliche Pflegeversicherung die anderen Versicherungsbeiträge, also auch die Beiträge zur Haftpflicht, nicht zum Zuge kommen, weil sie >>verbraucht<< sind.

Wird indessen von Ihrer Haftpflicht auch ein berufliches Risiko abgedeckt, wie z. B. berufliche Fahrten, können Sie die anteiligen Beiträge als Werbungskosten absetzen. Als Werbungskosten sind sie in voller Höhe absetzbar, wenn die beruflich veranlassten Fahrzeugkosten im Einzelnen nachgewiesen werden. Bei Ansatz eines Pauschalbetrages von 0.30 € je gefahrenen km ist die Haftversicherung allerdings abgegolten.

Bei Nutzung des Fahrzeugs für Dienstreisen werden anerkannt: 50 % beruflich, 50 % privat.

Werden Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Familienheimfahrten mit eigenem Kraftfahrzeug in Höhe der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 2 EStG abgezogen, gilt das nicht als berufliche Nutzung. Sie können in diesem Fall die Aufwendungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung zur Vereinfachung in voller Höhe als Vorsorgeaufwendungen geltend machen (EStR 10.5 Versicherungsbeiträge). Allerdings wirken sich auch hier die Beiträge der Höhe nach leider in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht aus, da der Höchstbetrag bereits durch die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung "verbraucht" ist.

Der Steuerzahler trägt ein (Beispiel)

Anlage Vorsorgeaufwand Papierformular

Anlage N Papierformular

*Darin enthalten anteilige Kfz-Haftpflicht                               305 €

  • Gebäudehaftpflicht

Wenn Sie das Gebäude oder die Eigentumswohnung privat nutzen, vergessen Sie nicht, die Gebäudehaftpflicht in Zeile 50 anzusetzen. Für Ihre Eigentumswohnung kann Ihnen der Hausverwalter den Jahresbetrag angeben, der auf Ihre Wohnung entfällt.

Als Vermieter der Wohnung gehört die Gebäudehaftpflicht zu den Umlagen (Anlage V Zeile 13), die der Mieter tragen muss und die sich bei Ihnen als Nebeneinnahmen auswirken. Zugleich machen Sie die Beiträge In der Anlage V Zeile 46 als Betriebskosten geltend.

  • Sachversicherungen (Kasko) nicht absetzbar

Beiträge in Sachversicherungen (Hausrat, Kfz-Kasko, Rechtschutz etc.) sind keine Vorsorgeaufwendungen, weil sie nicht im Katalog der Sonderausgaben (§ 10 EStG) aufgeführt sind. Sie können je nach Lage des Einzelfalls als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Nach Ansicht des Gesetzgebers ist der Verlust von Gütern, die durch Sachversicherungen geschützt sind, nicht existenziell und bedarf deshalb der steuerlichen Förderung nicht.

Zu den nicht begünstigten Sachversicherungen gehören insbesondere:
  • Hausratversicherung
  • Segelboot / Motorboot-Kasko-Versicherung
  • Kfz-Kasko-Versicherung (Voll- und Teilkasko)
  • Gebäudeversicherung im Falle der privaten Nutzung
  • Diebstahl-/ Reisegepäckversicherung
  • Rechtschutzversicherung
Wichtiger Hinweis:

Der Verlust von Hausrat kann als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Dazu ist erforderlich, dass die Aufwendungen zwangsläufig entstanden sind.

Aufwendungen i. S. des § 33 EStG sind nicht zwangsläufig, wenn der Steuerzahler zumutbare Schutzmaßnahmen und übliche Versicherungsmöglichkeiten nicht genutzt hat. Hatte ein Einbrecher leichtes Spiel, in Ihre Wohnung einzudringen, weil sie vergessen haben abzusperren, sind Sie doppelt geschädigt: Sie haben für den Schaden keinen Versicherungsschutz und können den Schaden auch nicht bei der Steuer absetzen.

Dies bedeutet: Obwohl nicht abzugsfähig ist die Hausratversicherung also steuerlich nicht gänzlich ohne Bedeutung. Wenn Sie Ihren Hausrat und/oder Ihre Kleidung durch Feuer, Wasser oder Diebstahl verloren haben, sind die Wiederbeschaffungskosten nur dann als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben. Auch müssen die notwendigen Wiederbeschaffungskosten die Leistungen aus der Versicherung übersteigen, werden also gegengerechnet (FG Baden-Württemberg Urteil vom 07.11.2007 - 2 K 441 / 04).