Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 04 Anlage Vorsorgeaufwand > 2.1.3 Zeile 6 und 10 Vorsorgeaufwendungen im Minijob
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Vorsorgeaufwand
Auch Minijobber können Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Dazu müssen sie eine Steuererklärung abgeben. Welche Vorsorgeaufwendungen könnten das sein?
♦ Aufgestockte Rentenversicherung
Egal, ob es sich um einen gewerblichen Minijob oder um einen privaten Minijob im Haushalt handelt, sind die Abgaben für eine aufgestockte Rentenversicherung als Altersvorsorgeaufwendungen abzugsfäig.
Der Arbeitgeber zahlt für seinen Minijobber die Rentenversicherung mit einem pauschalen Satz von 15 %. Hinzu kommen 3.6 %, mit denen der Minijobber den Arbeitgeberbeitrag auf den normalen Beitragssatz von 18.6 % (Wert für 2023) aufstockt.
Wenn Sie 18.6 % als begünstigte Beiträge angeben (einzutragen in Zeile 6), müssen Sie zusätzlich den Arbeitgeberanteil in Zeile 10 eintragen. Er wird von den begünstigten Beiträgen abgezogen.
Beispiel:
Anlage Vorsorgeaufwand Papierformular
Der Minijobber kann sich von der Aufstockung befreien lassen. Mehr dazu unter Minijob-Zentrale.de
Tipp Fatale Eintragung in Zeile 10
Arbeitsverhältnisse im Mini-Job bleiben bei der Veranlagung zur Einkommensteuer außen vor, weil der Arbeitgeber bereits eine Pauschalsteuer von 30 % entrichtet hat. Damit ist die Besteuerung abgegolten. Wenn Sie nun den Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen in Zeile 10 eintragen, führt dies dazu, dass Ihre abzugsfähigen Rentenversicherungsbeiträge gekürzt werden. Ohne Eintragung kommen Sie günstiger davon, korrekt ist das aber nicht ....
⇒ Kranken- und Pflegeversicherung
Durch die Beiträge des Arbeitgebers in die Kranken- und Pflegeversicherung erwirbt der Minijobber keine Ansprüche (§ 7 SGB V). Deshalb sind diese Beiträge keine Vorsorgeaufwendungen.
Mehr dazu unter Minijob-Zentrale.de