Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.0.0 AUSFÜLLEN der Anlage KAP

Anlage KAP

Die Anlage KAP ist für Ihre Angaben zu Einkünften aus Kapitalvermögen vorgesehen.

Soweit die Kapitalerträge zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung gehören, sind sie diesen Einkünften zuzurechnen.

Die Anlage KAP-BET ist für Erträge und anrechenbare Steuern aus Beteiligungen, die gesondert und einheitlich festgestellt werden, auszufüllen. Die Anlage KAP-INV ist für Ihre Angaben zu Investmenterträgen vorgesehen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.

Bitte füllen Sie dann auch Zeile 17 (Sparer-Pauschbetrag) der Anlage KAP aus.

Verheiratete 

Jede verheiratete oder verpartnerte Person muss ihre Angaben in einer eigenen Anlage KAP machen. Bei Gemeinschaftskonten sind die Kapitalerträge auf beide Personen aufzuteilen.

Steuerbescheinigung 

Für Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, stellt Ihnen die Schuldnerin oder der Schuldner der Kapitalerträge, die Kapitalerträge auszahlende Stelle oder die zur Abführung der Steuer verpflichtete Stelle (z. B. Kreditinstitut)auf Verlangen eine Steuerbescheinigung aus.

Haben Sie in Zeile 4 die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge und / oder in Zeile 5 eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge beantragt?

Dann müssen Sie die Steuerbescheinigung nur auf Anforderung Ihres Finanzamts einreichen. Wenn Sie Eintragungen in den Zeilen 12 und / oder 13 (Verluste aus Kapitalvermögen) sowie 43 bis 45 (anzurechnende Steuern) machen, müssen Sie die entsprechende Steuerbescheinigung immer einreichen.