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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage KAP, KAP-BET, KAP-INV
Einleitung
Die Anlage KAP ist für Ihre Angaben zu Einkünften aus Kapitalvermögen vorgesehen.
Die Anlage KAP-BET ist für Erträge und anrechenbare Steuern aus Beteiligungen, die gesondert und einheitlich festgestellt werden, auszufüllen. Die Anlage KAP-INV ist für Ihre Angaben zu Investmenterträgen vorgesehen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bitte füllen Sie dann auch Zeile 17 (Sparer-Pauschbetrag) der Anlage KAP aus.
Jede verheiratete Person muss ihre Angaben in einer eigenen Anlage machen. Bei Gemeinschaftskonten sind die Erträge auf beide Personen aufzuteilen.
♦ Wann die Anlage KAP ausfüllen?
Seit 2009 unterliegen private Kapitalerträge einem Sondertarif gem. § 32d EStG in Höhe von 25 % (Abgeltungsteuer). Der Steuerabzug wird von der ausschüttenden Gesellschaft bzw. von der das Depot führenden Bank vorgenommen (§ 32d Abs. 1 EStG).
Wie die Bezeichnung Abgeltungsteuer schon sagt, ist die Besteuerung der Kapitalerträge mit der Abgeltungsteuer abgegolten. die Kapitalerträge brauchen nur noch in Ausnahmefällen in der Einkommensteuererklärung abgegeben zu werden.
Soweit die Kapitalerträge zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung gehören, sind sie diesen Einkünften zuzurechnen.
Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) wird grundsätzlich durch den Steuerabzug an der Quelle erhoben (Abgeltungsteuer / § 43 Abs. 1 EStG). Die Abgeltungsteuer beträgt 25 % (§ 32d Abs. 1 EStG).
Damit ist die Besteuerung der Kapitalerträge abgegolten und die Abgabe der Anlage KAP im Prinzip nicht erforderlich (§ 43 Abs. 5 EStG).
Mit der Abgeltungsteuer werden indessen nicht alle steuerlichen Sachverhalte zutreffend erfasst. Deshalb wird die Besteuerung von Kapitalerträgen durch verschiedene Erklärungspflichten und Antragsoptionen gegenüber dem Finanzamt ergänzt (§ 32d Abs. 2 -6 EStG).
Anlage KAP 2025




Anlage KAP-BET


Anlage KAP-INV




♦ Antragsoptionen in Zeile 4 und 5
Ein Antrag ist sinnvoll bei niedrigem Einkommen, wenn die tarifliche Besteuerung Ihrer Kapitalerträge gegenüber dem Abgeltungsteuersatz von 25 % für Sie günstiger ist, also für Sie zu einer Steuerentlastung führt.
Für die Günstigerprüfung müssen Sie sämtliche Kapitalerträge angeben. Kapitalerträge, die von einer inländischen auszahlenden Stelle (z. B. Kreditinstitut) gutgeschrieben werden, entnehmen Sie bitte der Steuerbescheinigung.
Liegt bei Ihnen insbesondere einer der folgenden Sachverhalte vor, können Sie den Steuereinbehalt durch Ihr Finanzamt überprüfen lassen, wenn z. B.
♦ Steuerbescheinigung
Für Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, stellt Ihnen der Schuldner der Kapitalerträge, die Kapitalerträge auszahlende Stelle oder die zur Abführung der Steuer verpflichtete Stelle (z. B. Kreditinstitut) auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenen Muster aus. Diese benötigen Sie nur in Sonderfällen.
Haben Sie in Zeile 4 die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge und / oder in Zeile 5 eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge beantragt?
Dann müssen Sie die Steuerbescheinigung nur auf Anforderung Ihres Finanzamts einreichen.
Wenn Sie Eintragungen in den Zeilen 12 und / oder 13 sowie 43 bis 45 machen, müssen Sie die entsprechende S43 bis 45teuerbescheinigung immer einreichen.