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2.1.3 Umlagen / Praktischer Fall Zeile 13-14

Anlage V

Hausabrechnung für 2021

Elfi Huber hat sich für ihre Altersversorgung eine kleine Eigentumswohnung von 50 qm zugelegt, die sie vermietet hat. Die im Mietvertrag vereinbarte Kaltmiete beträgt mtl. 400,00 €. Für die Betriebskosten hat der Mieter zusätzlich pro Monat 120,00 € zu zahlen, aufs Jahr gerechnet 1.440 €. In derselben Höhe hat Elfi Huber Beträge an die Hausverwaltung abgeführt.

Als Erhaltungsaufwendungen sind 353 € (Ausgaben für die elektrische Anlage) angefallen.

Aufgrund der Hausgeldabrechnung des Verwalters hat der Mieter in 2021 eine Nachzahlung für umlagefähige Ausgaben 2020 von 373,28 € zu leisten.

Auszug aus der Hausgeldabrechnung der Hausverwaltung vom 23.05. 2022 für den Zeitraum > 01.01.2021– 31.12.2021:

Umlagefähige Ausgaben:

Bezeichnung

Gesamt

Zeitraum

Jahr/Anteil

Ihr Anteil

Frischwasser/Abwasser

27.906,97

20..

365/365

351,78

Heizkosten

65.116,78

20..

365/365

851,45

Wartung Heizungsanlage

1.547,25

20..

365/365

57,59

Hausmeisterkosten

27.299,82

20..

365/365

352,17

Müllabfuhr

6.201,55

20..

365/365

81,00

Hausreinigung

9.168,99

20..

365/365

119,29

Zwischensumme

137.241,34

 

 

1.813,28

 

Die umlagefähige Grundsteuer in Höhe von jährlich 80,00 € zahlt Frau Huber direkt an die Gemeindeverwaltung. Insgesamt betragen die Betriebskosten (1.813, 28 € lt. Hausgeldabrechnung der Hausverwaltung + 80,00 € Grundsteuer =) 1.893,28 € + Nachzahlung 373.28 € = 2.266.96 €, aufgerundet auf 2.267 €.

Nicht umlagefähige Ausgaben:

Kleinreparaturen

  6.696,62

20..

365/365

86,39

Instandhaltungsrücklage Gebäude

20.639,27 

20..

365/365

266,25

Zwischensumme

27.335,89

20..

365/365

352,64

 

Die nicht umlagefähigen Ausgaben für Zeile 39 betragen abgerundet 353 €.

Anlage V Papierformular

 

 

 Die geltend gemachten Aufwendungen von 1.894.- € setzen sich zusammen aus 1.813.28 € umlagefähige Ausgaben + 80.- € Grundsteuer, aufgerundet auf volle €.